Vereinspauschale Bayern

  • Hallo zusammen,

    um die Vereinspauschale zu erhalten müssen ja mehrere Bedingungen erfüllt sein.
    Eine davon ist der Mitgliedsbeitrag. Wenn man die Grenze mit den Mitgliedsbeiträgen nicht erreicht kann diese durch die
    erhaltenen Spenden aufgestockt werden.

    Nun zu meiner Frage:

    Wenn der Verein von der Gemeinde einen Zuschuss zur Vereins und Jugendförderung erhält ist dies dann in diesem
    Sinne auch eine Spende und kann somit angerechnet werden?

    Über Euere Informationen und Kommentare freue ich mich

    Gruss

    Werner

  • Hallo Werner,
    während es sich bei Zuschüssen um Geldübertragungen vom öffentlichen in den unternehmerischen oder übrigen, privaten Bereich handelt, sie als Finanzhilfen zur Erfüllung von Aufgaben des Empfängers, bei denen die Rechtsgrundlage und die Höhe der anteiligen Kostendeckung oder eine Pauschalierung unerheblich sind, gesehen werden, versteht man unter Spenden freiwillige Zuwendungen für einen religiösen, wissenschaftlichen, gemeinnützigen, kulturellen, wirtschaftlichen oder politischen Zweck. Spenden gehen dabei meist an eine Organisation wie z. B. einen gemeinnützigen Verein, eine Stiftung, eine Organisation oder eine politische Organisation sei. Spenden können in Geld oder Sachleistungen bestehen oder in einem Verzicht auf Entlohnung für geleistete Arbeit (Zeitspende).

    Da ich die Voraussetzungen für die Gewährung einer Vereinspauschale bei Euch im Detail nicht kenne, kann ich nur vermuten, dass Zuwendungen nicht in die Bemessungsgrundlage fallen.

  • Ich würde da erstmal die zuständigen Sachbearbeiter im Landratsamt fragen. Die müssen das ganze schließlich bearbeiten und genehmigen. Soweit ich weiß kann man Spenden etc. anrechnen.

    Gerhard Seemüller

    „Great minds discuss ideas;
    average minds discuss events;
    small minds discuss people.“