Pauschale Ausnahmegenehmigung nach WaffVwV

  • Hallo,

    ich überlege gerade für eine Vereinsveranstaltung die Möglichkeit in anspruch zu nehmen, eine pauschale Ausnahme von den Altererfordernissen zu beantragen (siehe auch §3.3 WaffVwV).

    Hat jemand von Euch schon Erfahrung mit dem Prozedere? Mich würde konkret interessieren wie lange das Genehmigungsverfahren in Anspruch nimmt und was ggf. für Kosten zu erwarten sind. Welche Angaben wären für einen solchen Antrag von nöten?

    Würde mich freuen wenn mir hier jemand Auskunft gibt der das auch schon mal gemacht hat.

    Viele Grüße

    RKZ

  • Hallo,
    wir hatten dies im Rahmen eines Tages der "Offenen Tür" vorgesehen, um dann doch wieder davon Abstand zu nehmen.
    Zunächst ist zu unterscheiden, ob sich das Angebot an Kinder bis 12 Jahre oder Jugendliche 13 - 15 Jahre richtet.
    Bleiben wir bei den Kindern.
    Ganz abgesehen davon, dass die Entscheidung und Genehmigung in die Hand der Ordnungsbehörden der kreisfreien Städte und Landkreise gelegt ist und diese das Genehmigungsverfahren sehr unterschiedlich handhaben, ist es eine Auflage, die wohl kaum zu erfüllen ist.
    Denn selbst bei solchen Veranstaltungen muss der Nachweis erbracht werden, dass die teil nehmenden Kinder über die körperliche und geistige Reife verfügen um mit "altersgerechten" Waffen (LG) umzugehen. Eigentlich könnten diesen Nachweis nur die anwesenden Eltern auf Nachfrage erbringen.
    Der Schießstand muss in einem uneingeschränkt vorschriftsmäßigen Zustand sein - also wie immer - und die Aufsichtspersonen müssen die entsprechenden Qualifikationen besitzen.
    Letztlich kommt aber ohnehin wohl nur ein entschärftes Auflageschießen in Frage, denn Ladetätigkeiten durch Kinder sind verboten und freie Anschläge sind nicht zulässig, nur so eine Art Feinzielen und Auslösen. Aber das kann man nachlesen.
    Die Anträge sind formlos zu stellen, Gebühren würde ich nachfragen, denn die Gebührenordnungen weichen von Genehmigungsbehörde zu Behörde ab. Wie ich überhaupt mit dem Fachdienst Ordnung wegen dieses Vorhabens zunächst Verbindung aufnehmen würde.
    Wir haben davon Abstand genommen und uns mit Lichtpunkt beholfen, denn damit kann man fast alles und weitestgehend frei gestalten.
    Gruß
    HaJo

    Stammschießen?
    Ich bin dabei!

  • Bei uns keine große Sache. Dauerausnahmegenehmigung für Schnupperschiessen/Tage der offenen Tür kostet bei uns für 3 Jahre 50 EUR. Dafür müssen wir alle 6 Monate die Inanspruchnahme mit den tatsächlichen Namen der TN melden. Auerdem müssen wir die zur besonderen Obhut befugten Aufsichten, die zum Einsatz kommen sollen, melden.

  • Wir hatten diese Ausnahmegenehmigung für unser Ferienprogramm im Sommer beantragt und ohne Probleme bekommen. Wie eben schon gesagt mussten wir die genauen Teilnehmer nennen und die besondere Obhut nachweisen, was aber kein Problem ist, wenn man z.B. einen VÜL im Verein hat.