Hallo,
ich habe mal eine Frage:
Wenn ein Schütze in der 2. Bundesliga als Stammschütze gemeldet ist (ersichtlich aus dem S in der Setzliste ?!) darf dieser dann in der Landesligamannschaft aushelfen? Wenn nicht und es dennoch vorkommt: Was hätte dies für Konsequentzen?
Ich bin bisher immer davon ausgegangen, dass dies nicht der Fall ist. Schützen die als Stamm in einer Liga gekennzeichnet sind dürfen nur in Höhere Ligen aushelfen oder?
Danke im Voraus