Sportordnung 2014 allgemein

  • Wenn nun schon etliche Ungereimtheiten in der neuen Sportordnung festgestellt sind, werde ich mit dem Kauf bis zur ersten, überarbeiteten Ausgabe warten. Warum auch diese Geheimniskrämerei im Vorfeld.
    Wie mir von unserem LVB intern mitgeteilt wurde, werden noch einige Jahre verstreichen, bis die SPO der neusten Ausgabe auf der DSB-Seite unter Statuten zu finden ist. (Begründung: Die SPO muss erst einmal verkauft werden)

    Meine Auffassung, dass wir Sportschützen oft nur noch zum Abkassieren benutzt werden, verstärkt sich immer mehr. Mit der Volljährigkeit ist nicht mehr der mündige Bürger (Schützin/Schütze), sondern nur der Status gemeint: Voll geschäftsfähig. Dieses betrifft mich besonders als Auflageschütze. Zur DM fahre ich für 30 Wettkampfschüsse und zahlen pro Start 30,00 €. Es ist Gut, wenn der DSB für uns "Alte" die Sorgfaltspflicht übernimmt und um unsere Gesundheit bedacht, ist. Wir sind ja auch so gebrechlich und werden zum Schutz noch hinter den Sportschützen mit gesundheitlicher Einschränkung gestellt. Hier werden in der LG-Disziplin 60- und 40 Schuss angeboten. Siehe DM München 2013.

    Wie wichtig für den DSB die Auflage-Schützen sind, entnehme ich auch dem Hinweis zur Änderung der Sportordnung -Teil 0 und -Teil 1. Hier finde ich mich als Auflage-Schütze nicht wieder. Obwohl es auch in dieser Disziplin Änderungen gibt.

    Ich habe Verständnis, dass auch unser Schützenverband Geld für den laufenden Betrieb haben muss.
    Aber dann auch bitte im Sinne unseres Breitensports. Wenn ich mich richtig vertreten fühle, bin ich auch bereit für diese Leistung zu zahlen.

  • Wie mir von unserem LVB intern mitgeteilt wurde, werden noch einige Jahre verstreichen, bis die SPO der neusten Ausgabe auf der DSB-Seite unter Statuten zu finden ist. (Begründung: Die SPO muss erst einmal verkauft werden)


    Die wird erst dann beim DSB zum kostenlosen Download veröffentlicht werden wenn sie vom Bundesverwaltungsamt genehmigt ist und aus diesem Grund auf deren Seite downloadbar ist. Vorher sind die älteren Ausgaben auch nie veröffentlicht worden weil es ja keine Alternative zum Kauf gab :thumbdown:

  • Wir sind ja auch so gebrechlich und werden zum Schutz noch hinter den Sportschützen mit gesundheitlicher Einschränkung gestellt. Hier werden in der LG-Disziplin 60- und 40 Schuss angeboten.

    Ist ja auch international so was ja das Auflageschießen nicht ist.

    Nicht alle seine Fähigkeiten und Kräfte soll man sogleich und bei jeder Gelegenheit anwenden. - Baltasar Gracián

  • In meiner Anmerkung geht es mir nicht um national/international, sondern um die Behandlung der älteren Sportschützen (Senioren).

    Dieses habe ich mit meinem Vergleich auch klar zum Ausdruck gebracht. Und ich möchte gerne 40- oder 60 Wettkampfschüsse abgeben.
    Im Übrigen steht es nirgendwo geschrieben, das der DSB die ISSF Regeln für Senioren bei der Neuschaffung einer Disziplin anwenden muss. Es gibt zumindes eine nationale /internationale Disziplin, in der Senioren mehr als 30 Wettkampfschüsse abgeben.

    @wegi 82

    National / wie international gibt es bei den Sportschützen mit gesundheitlicher Einschränkung keine Einteilung in Altersklassen. Die Klasseneinteilung unterscheidet nur Männer (R1 SH1 60 Schuss) und Frauen (R2 SH1 40 Schuss).

    Nur in einer Disziplin DM München 2013 gibt es einen, wie ich meine, bedauerlichen Unterschied:
    Für Blinde / Sehbehinderte off. Kl. LG steh. Auflage 60 Schuss.
    Und hier wörtlich:
    Blinde und Sehbehinderte sind bei Paralympischen Spielen nicht startberechtigt.

    @ scherge

    Danke für Deine Information. Sie ist vom Inhalt her anders, als dass, was mir mitgeteilt wurde. Das mit Daumen nach unten und saurem Gesicht verstehe ich daher bezogen auf die Aussage des Mitarbeiters unseres Landesverband. Obwohl dessen Ausführung für mich auch glaubhaft klingt.

  • Das mit Daumen nach unten und saurem Gesicht verstehe ich daher bezogen auf die Aussage des Mitarbeiters unseres Landesverband.

    Nee, es geht eher um den Zeitpunkt der Veröffentlichung im Internet. Für mich ist es ein Unding, dass die Sportordnung nicht für alle kostenlos zugänglich ist, sowas muss von den laufenden Einnahmen finanziert werden. OK, die Ausgabe im Ordner kann man ja schon verkaufen wobei ich es da auch als Halsabschneiderei sehe, wenn das neue Format zufällig nicht mehr in die alten Ordner reinpasst. Der Grund mag aber auch sein, dass dieses Format nicht so gut in die Einzugscanner reinpasst. :D

  • Hallo scherge,

    ich habe bei Deiner Antwort wohl in die verkehrte Richtung gedacht.
    Dann sind wir in der Sache ja einer Meinung.
    Nur wo müssen wir ansetzen, um Änderungen herbeizuführen. Mit unserem Kreis- und Bezirksverband bin ich zufrieden. Hier sollten wir auch nicht vergessen, dass dort überwiegend kostenlos gearbeitet wird, damit wir Schützen unseren Sport ausüben können.

    dododogge

  • Und ich möchte gerne 40- oder 60 Wettkampfschüsse abgeben.

    Da wird es sicher genug geben die das machen wollen. Andere Schützen schießen dann hier aber nicht aufgelegt sondern auch noch jenseits der 70 frei. Es gibt aber auch genug Aufgelegtschützen denen die 30 Schuss ausreichend sind - Also wo zieht man die Grenzen?

    Im Übrigen steht es nirgendwo geschrieben, das der DSB die ISSF Regeln für Senioren bei der Neuschaffung einer Disziplin anwenden muss.

    Stimmt! ich verstehe ja auch nicht warum der DSB ständig sein eigenes Süppchen kochen muss. Nur aus Neugier: Welche ISSF-Regel für Senioren meinst du?

    Es gibt zumindes eine nationale /internationale Disziplin, in der Senioren mehr als 30 Wettkampfschüsse abgeben.

    In der ISSF?

    Blinde und Sehbehinderte sind bei Paralympischen Spielen nicht startberechtigt.

    Warum dies in einer nationalen Sportordnung steht find ich ja sowieso interessant...

    Nicht alle seine Fähigkeiten und Kräfte soll man sogleich und bei jeder Gelegenheit anwenden. - Baltasar Gracián

  • Blinde und Sehbehinderte stehen in der Sportordnung, weil der DSB künftig für die Austragung und Ausrichtung aller nationalen Wettkämpfe für behinderte Sportschützen sein wird. Der DBS (Deutscher Behindertensportverband) hat hier Kompetenzen an den DSB abgetreten. Aus diesem Grund fällt auch bisher der Teil 10 (?) der neuen Sportordnung noch sehr kurz aus, weil das DBS Regelwerk noch niccht eingepflegt wurde. Dies geschieht aber mit der nächsten Überarbeitung und soll an 2015 dann gelten.

  • @ wegi 82

    Bevor die zusammengefassten Auschnitte aus unseren Beiträgen nun eine schiefe Naht in Bezug auf den Behindertensport reißen, nachfolgend meine Klarstellung.

    Nur in einer Disziplin DM München 2013 gibt es einen, wie ich meine, bedauerlichen Unterschied:
    Für Blinde / Sehbehinderte off. Kl. LG steh. Auflage 60 Schuss.
    Und hier wörtlich:
    Blinde und Sehbehinderte sind bei Paralympischen Spielen nicht startberechtigt.

    Es ergibt meistens einen anderen Sinn, wenn aus einem Textabsatz eine einzelne Zeile zitiert wird. Und so ist es auch mit meinem oben nocheinmal eingefügtenText in Deinem 4. Zitat geschehen.

    Warum dies in einer nationalen Sportordnung steht find ich ja sowieso interessant...


    es ist von mir mit keiner Silbe erwähnt, dass dieser Wortlaut in einer nationalen Sportordnung steht.

    Ich habe diesen Satz wörtlich der Ausschreibung für die Paralympischen Spiele in London entnommen. In München bei der DM 2013 wurde genau diese Disziplin, für Blinde und Sehbehinderte, als Wettkampf durchgeführt. Ich fand diese internationale Regelauslegung hierzu auch interessant. Und da es nun International ist, hoffe ich, dass es für Dich noch interessanter ist.

    Um es nun zum Abschluss zu bringen, in meiner Ausführung ging es einzig und alleine um die 30 Wertungsschüsse der Disziplin: Auflage LG und KK für Senioren. Die ISSF Regeln stehen für mich außen vor. Ich erwarte von unserem Verband, dass er mich als Schützen wahrnimmt und nicht nur zum Abkassieren benutzt. Ich glaube kaum, dass es Dir Freude bereiten würde, für die besagten Wertungsschüsse 500 KM durch die Republik zu reisen.

  • Irgendwie verstehe ich die Aufregung nicht so ganz.

    Zum Thema Sportordnung will ich gar keine großen Worte verlieren. Entweder man will das ganze Regelwerk wissen, nimmt 22€ in die Hand und kauft es oder man lässt es. In der Zeit als es noch kein Internet gab, hat sich auch kein Verein beschwert, dass man sich die Sportordnung oder die Aktualisierungen kaufen musste. Also hat sich daran daran von Seiten des DSB nichts geändert. Außerdem sollte sich jeder mal die Frage stellen ob diese Geiz ist Geil Mentalität wirklich immer angebracht ist. Es muss nicht immer alles kostenlos sein und auch der DSB hat meiner Meinung nach keine Pflicht die Sportordnung kostenlos zur Verfügung zu stellen. Auf veielen Wahlplakaten steht im Moment Arbeit muss sich wieder lohnen. Denkt mal drüber nach.

    Zum Thema Schusszahlen usw.: Die 30,00€ Startgeld sind Standard bei der DM. Egal ob du 30,40,60 oder 120 Schuss machst. Aber hier muss ich Wegi rechtgeben: Wo zieht man die Grenze. Meines Erachtens muss man hier einen Einheitssatz haben. Alles andere wäre ungerecht.
    Auch in anderen Disziplinen wie z.B. Zimmerstutzen,KK Zielfernrohr, KK100 Meter werden nur 30 Schuss gemacht. Da fahren auch Leute 400 km (oder mehr) nach München für 30 Schuss. Wenn man dazu keine Lust hat, gibt es ja die Möglichkeit sich auf der LM abzumelden.
    Und sind wir mal ehrlich. Wenn du dich darüber aufregst, dass nur 30 Schuss gemacht werden dann sind dir 40 doch auch nicht genug.
    Und jetzt das ganze noch als Benachteiligung der Rentner sogar gegenüber der Behindertensportler hinzustellen ist die Krönung.

    Ich würde sagen cool bleiben und sich nicht immer über die kleinsten Kleinigkeiten aufregen.

  • In der Zeit als es noch kein Internet gab, hat sich auch kein Verein beschwert, dass man sich die Sportordnung oder die Aktualisierungen kaufen musste. Also hat sich daran daran von Seiten des DSB nichts geändert.


    Die Verbände selber haben sich ja auch des Internets angenommen wenn es die Kosten senkt. Ich kenne es vom Landesverband so, dass er das Kommunikationsmedium Internet seinen Mitgliedsverbänden für Verbandspost und Meldungen vorgeschrieben hat, dann kann man sich nicht nur die Annehmlichkeiten rauspicken und an die Zeiten vor dem Internet erinnern. In der Zeit in der das Schwarzpulver noch nicht erfunden wurde hat sich auch noch keiner über irgendwelche Vorschriften für Feuerwaffen aufgeregt, die Zeiten sind vorbei und damit müssen wir leben, wir leben im Internetzeitalter.

    Es muss nicht immer alles kostenlos sein und auch der DSB hat meiner Meinung nach keine Pflicht die Sportordnung kostenlos zur Verfügung zu stellen. Auf veielen Wahlplakaten steht im Moment Arbeit muss sich wieder lohnen. Denkt mal drüber nach.


    Naja, die SpO ist ja schon irgendwie ein Teil der Ausschreibung wenn man sich darauf bezieht und dass man sie dann ausschließlich kostenpflichtig verteilt ist schon nicht die mitgliederfreundlichste Art. Außerdem darf man Arbeit nicht mit übergeordneten Verbänden vergleichen, bei der Arbeit steht die Gewinnerziehlung für fast jeden an erster Stelle, bei einem Dachverband einer Sportart sicher nicht.

  • Naja, die SpO ist ja schon irgendwie ein Teil der Ausschreibung wenn man sich darauf bezieht und dass man sie dann ausschließlich kostenpflichtig verteilt ist schon nicht die mitgliederfreundlichste Art.

    Vollste Zustimmung!
    Aber dafür brauchst Du keine neue Sportordnung, die Ausschreibung kann sich nur auf eine aktuell genehmigte Sportordnung beziehen, insofern ist die auf den Seiten des BVA befindliche von 2009 doch vollkommen ausreichend. Diese ist auch bearbeitbar und durchsuchbar, im Gegensatz zur originalen DSB-Version.

    Gruß
    Michael

  • @Bestmaster
    Du führst Fakten an, die überhaupt nicht zur Diskussion stehen oder am Thema vorbeigehen. Dazu gehört Deine "Geiz ist geil" Anmerkung genauso, wie "Arbeit muss sich wieder lohnen".
    Ich muss aber nicht alles Gutheißen, was von de Führungsspitze des DSB vorgegeben wird.
    Für Vereine ist es doch gar kein Thema, ich habe die Sportordnung für unseren Verein auch bestellt.
    Aber erkläre mir, warum soll ich als Sportschütze für KK und LG das gesamte Regelwerk wissen. Ich habe weder Interesse am Bogen-, Großkaliber- oder Flintenschießen.
    Zu Anmerkung "Arbeit muss sich wieder lohnen". Da solltest Du beim DSB beginnen. Es wurde auf einer Deutschen Meisterschaft den Mitarbeitern in der Waffenkammer 8,00€ bezahlt! Aber nicht pro Std., sondern pro Tag.

    -Dieses habe ich mit meinem Vergleich auch klar zum Ausdruck gebracht. Und ich möchte gerne 40- oder 60 Wettkampfschüsse abgeben-.
    Hiermit habe ich mich doch deutlich ausgedrückt.

    Zum Thema Schusszahl: Da Du hier sehr alte Disziplinen aufführst, möchte ich es ergänzen mit der Disziplin KK-Standardgewehr. In dieser haben wir zu Beginn der 70er Jahre pro Anschlag nur 10 Wertungsschüsse abgegeben. Wenn ich mich recht erinnere, allerdings nur bis zur LM. Auf der Deutschen waren es dann 3X20 Schüsse. Es wurde im Lauf der Jahre dann generell auf die Schusszahl von 3X20 erhöht.

    -Und jetzt das ganze noch als Benachteiligung der Rentner sogar gegenüber der Behindertensportler hinzustellen ist die Krönung-.
    Was ist hieran "die Krönung"? Mein Vergleich bezog sich auf die Schusszahl.

    Behindertensportler ist zudem nicht die richtige Bezeichnung. Der Begriff "Behindert" ist ein Oberbegriff. Hierzu gehören auch die geistigen-, seelischen- und Sinnesbehinderungen.
    Beim Schießen starten Sportler mit Körperbehinderung, die die Kriterien einer minimalen Behinderung erfüllen. Es ist daher sachlich richtig, von Sportlern mit körperlicher Einschränkung oder mit Handicap, zu sprechen.

    Deinem letzten Satz stimme ich voll zu. Nur mein Thema hast Du verfehlt. Da geht es um die Beantwortung der Frage: Warum nur 30 Wertungschüsse.

    1. Bei der verwendeten Form der Personenbezeichnung ist die weibliche Form stets mitgedacht.

    Mit freundlichen Grüßen

    dododogge