Hallo alle zusammen ich hab mal eine frage an Euch.
Darf ich im Wettkampf mit einem MP3-Player schießen oder ist das nicht zulässig?
MfG Monsi

Training mit MP3-Player
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Nein, ist nicht zulässig. Ich weiß jetzt nicht mehr, wo genau das steht, aber du darfst keine elektronischen Sachen an den Ohren haben (auch keinen elektronischen Gehörschutz).
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Steht wie sooft in der Sportordnung, 0.2.12ff, elektronischer Gehörschutz ist zugelassen!
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Hallo Johann,
äh hat man das in den letzten 3 jahren geändert in der Sportordnung kann des sein?Bei mir steht da noch folgendes:
0.2.12 Zum Schutz vor Gehörschaden wird empfohlen, auf allen Schießständen einen Gehörschutz zu tragen. Schützen ist die Verwendung eines Gehörschutzes mit eingebauten Empfangsvorrichtungen jeder Art verboten. Bei Bogenwettbewerben gelten besondere Bestimmungen."
0.2.12.1 Außer ärzlich verordneten hörhiflen dürfen keine elektrischen oder elektronischen Geräte im Schützenstand verwendet werden.
0.2.12.2 Die Verwenung von Mobiltelefonen, Funksprechergeräten oder ähnlichen Vorrichtungen ist während eines WEttkampfes Schützen, Trainern, Mannschaftsbetreuern und Zuschauern im Schützenstand und Zuschauerbereich verboten. Alle Mobiltelefone müssen abgeschlatet sein.So wie ich diese Regeln kenne (ausser wie gesagt es hat sich da was geändert) ist es eben untersagt alles was in die Richtung geht zu benutzten. Somit eben auch ein MP3-Player usw. Zumindest was einen Wettkampf angeht - Training ist ja wieder etwas anderes.
Aber wenn ich mich da jetzt täusche oder sich die Sportordnung in dem Fall geändert hat, lass ich mich gern eines besseren belehren
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Nein es hat sich nichts geändert. Ein elektron. Gehörschutz hat aber keine Empfangsvorrichtung, nur ein Micro. Vor zwei, drei Jahren gab es eine entsprechende Mitteilung der TK.
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Ah da schau her! Ok das wusste ich jetzt auch nicht, das des so mitgeteillt worden ist...
Danke für´s aufklärenDann sollte ich wohl mal bei uns im Gau dementsprechend das auch mal so weiter geben, da bei uns nach wie vor die Regel so ausgelegt wird, das eben auch MP3-Player usw. nicht gestattet sind aus den eben angegebenen Gründen
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Von MP3 hab ich nichts gesagt! Der ist natürlich nicht erlaubt! Der Gehörschutz ist explizit erlaubt, sonst nichts!
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so jetzt bringst mich du aber ganz schön durch einander
Also gilt nach wie vor so wie ich die Sportordnung verstanden habe die Regel:
MP3-Player und ähnliches = verboten
elektr. Gehörschutz ohne Empfangsvorrichtung = erlaubtHab ich das jetzt so richtig verstanden?
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Richtig
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Es ist in jedem Bund anders. DSB glaub ich nicht.
Aber in mehreren anderen ist es kein Problem!
Bester gruß Flipp