• Hallo ich habe eine Frage zum Thema Waffen entleihen. Ich habe auf meiner gelben WBK ein KK Sportgewehr eingetragen inkl. Munitionserwerb. Darf ich nun ein Großkalibergewehr inkl. Munition von einem befreundeten Schützenkamerarden ausleihen, da ich damit kommendes Jahr Meisterschaft schießen möchte?

    Gruß Martl

  • Soweit ich weiß, darfst du das. Dein Freund muss dir eine Vollmacht bzw. befristete Überlassung (geht bis zu 4 Wochen) ausstellen, dann dürfte das kein Problem sein.

    Mit bestem Schützengruß aus Niederbayern

    dingo

  • Ich dachte, dass ich nur Waffen ausleihen darf, welche auch in meiner WBK eingetragen sind. Also das gleiche Kaliber. Wie sieht es mit der Munition dafür aus? Grosskalibermunition ist ja in meiner WBK auch nicht eingetragen.

  • Moin,

    sobald du eine WBK hast, giltst Du als "geprüft" und "zuverlässig" und darfst auch Waffen und Munition anderen Kalibers ausleihen.

    Das steht im Waffengesetz (WaffG) §12 Abschnitt 1.1 (Waffe) und 2.1 (Munition). Wie bereits gesagt, ist das zeitlich begrenzt (1 Monat) und, wie üblich, zum "vom Bedürfnis umfassten Zweck", also wie von Dir auch angegeben zum sportlichen Schießen. :thumbup:

    Formulare einer Leihbescheinigung gibt es im Internet. Vielleicht geht es auch auf einem Bierdeckel, aber Formular ist in Deutschland immer gut. :D


    Gruß, Marcos

  • Ich dachte, dass ich nur Waffen ausleihen darf, welche auch in meiner WBK eingetragen sind.


    Dann bräuchtest du sie normalerweise nicht ausleihen...

    Die entspr. Muni darfst du natürlich auch haben, solange die geliehene Waffe bei dir ist. Allerdings wirst du die kaum vom Händler kaufen können, weil die das nicht machen wollen.

    Leihschein für max. 1 monat beiderseits ausfüllen - und das ist alles.

    Jeden Tag ´ne grüne Tat: Verbieten, was ein andrer mag!

    "Das Scheibenbild zeigt zum Schützen." (DSB Sportordnung 0.4.1.1)

  • Allerdings wirst du die [Monition] kaum vom Händler kaufen können, weil die das nicht machen wollen.

    Stimmt, und das ist ja auch logisch, Die WBK auf der die verliehene Waffe und die Munitionsberechtigung eingetragen sind, bleibt ja normalerweise beim Verleiher, der sicher noch eine andere Waffe darauf eingetragen hat. Und ohne Original-WBK, kein Munitionsverkauf. :D

    Übrigens darf man nach Rückgabe der Waffe auch keine entsprechende Munition mehr behalten. Ist auch eigentlich logisch, aber kann ja noch mal gesagt werden. :) Nicht dass man wegen so einer Dummheit seine WBK verliert. 8)


    Gruß, Marcos