Hallo,
ich habe kürzlich als Teilnehmer bei einer Landesmeisterschaft, stehend Auflage Senioren A, KK50m CZ. Ein Schütze schoß sitzend mit Hocker.
Ich dachte, da Sen. C mit Hocker erlaubt ist, der Schütze schieße diese Klasse. Bei der Siegerehrung holte dieser Schütze aber den Landestitel bei den Sen A stehend aufgelegt. Die Aufsicht sagte nur dazu, der Schütze habe eine ärztliche Bescheinigung, er könne nicht solange stehen.
Gibt es dafür nicht die Körperbehinderten-Wettbewerbe oder ist so etwas erlaubt?
Schießem mit Hocker bei Sen A
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- Rifle
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frajola -
July 5, 2013 at 9:57 PM
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Schwieriges Thema und ungeprüft Aussagen mögen schlechter sein als
gar keine Information, aber ich gebe trotzdem mal meinen Wissensstand zum besten
und hoffe auf etwaige Korrekturen der Experten:Soweit ich mich bisher durchfragen konnte:
Man braucht eine Untersuchung beim einem Arzt, der vom Verband
dafür anerkannt ist. (teuer)
Danach legt der (Landes?) Verband die Erleichterungen für den Schützen fest.
Z.B. eine gefederte Auflage und wahrscheinlich auch diesen Hocker.Daneben scheint es einen Behindertensportverband zu geben, der
eigene Wettbewerbe ausschreibt.Da ja vor einer Landesmeisterschaft Kontrollen von Waffen und Zubehör
durchgeführt werden, gehe ich mal davon aus, daß in Deinem Fall
alles seine Richtigkeit hat. -
Besondere Regelungen gibt es, die genauen Modalitäten erfragst Du beim austragenden Verband.
Den Behindertensportverband gibt es tatsächlich. http://www.dbs-npc.de/