Neue GEMA-Gebühren gelten für DSB-Vereine ab 1.4.2013

  • Die von der GEMA im vergangenen Jahr angekündigte lineare Tarifreform 2013 musste aufgrund heftigster Proteste und einer Petition mit über 305.000 Unterschriften an Justizministerin Leutheuser-Schnarrenberger auf das Jahr 2014 verschoben werden.

    Dies gilt jedoch nicht für die am 11.09.2012 zwischen GEMA und u.a. mit dem Deutschen Schützenbund (DSB) in einem Sondervertrag mit Gültigkeit bis 31.03.2019 ausgehandelten Vergütungssätze für Unterhaltungs- und Tanzmusik mit Tonträgerwiedergabe mit Veranstaltungscharakter (M-V) und Aufführungen mit Unterhaltungs- und Tanzmusik mit Musikern (U-V). Die Regelungen des Sondervertrages beginnen bereits am 1.4. - also rechtzeitig vor der Schützenfestsaison.
    Eine Tanzveranstaltung mit 150 Personen, Eintrittsgeld plus sonstigen Entgelten (Sponsorengelder, Spenden, Werbeeinnahmen und sonstige Zuschüsse) in Höhe von 10,00 Euro und einer entsprechenden Veranstaltungsfläche von 300 qm würde danach GEMA-Gebühren von brutto 272,85 EURO ausmachen. Dabei wurde ein Sondernachlass von 15% für Veranstaltungen der Brauchtumspflege von Schützenvereinen bereits berücksichtigt.

    Musikaufführungen bei Umzügen belasten die Vereine je mitwirkender Kapelle und Spielmanszug mit netto 22,00 EURO.

    Eine Sonderregelung für Musikaufführungen, die anlässlich der traditionellen Schützenfeste stattfinden, sieht vor, dass für die Dauer des Gesamtvertrages keine Gebühren erhoben werden:
    a) Weckruf-Musik,
    b) Marschmusik anlässlich des Abholens und Einbringens des Schützenkönigs,
    c) Marschmusik anlässlich des Abholens und Einbringens der Fahnen,
    d) Musik anlässlich des Einmarsches und Ausmarsches der Schützenkompanien oder -vereine,
    e) Musik zum Zapfenstreich.

    Ich denke, hier sind auch die Schatzmeister und Festorganisatoren der Vereine gefragt, wirtschaftliche und für Besucher attraktive Lösungen zu finden. So beträgt der Vergütungssatz bei z. B. freiem Eintritt bei einer Veranstaltungsfläche von bis zu 300 qm "nur 66,00 EURO", 300,00 EURO bei Eintrittsgeldern/sonstigen Entgelten von 10,00 EURO.