Verfassungsbeschwerden gegen das Waffengesetz erfolglos

  • Die 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat drei Verfassungsbeschwerden gegen das geltende Waffengesetz, mit denen die Beschwerdeführer eine Verletzung staatlicher Schutzpflichten rügen, nicht zur Entscheidung angenommen.

    Zitat

    Angesichts des dem Gesetzgeber bei der Erfüllung seiner Schutzpflichten zukommenden weiten Einschätzungs-, Wertungs- und Gestaltungsspielraums steht den Beschwerdeführern ein grundrechtlicher Anspruch auf weitergehende oder auf bestimmte Maßnahmen wie das Verbot von Sportwaffen nicht zu.


    In Kurzform: Aus Sicht des BVerfG ist das aktuelle Waffenrecht hinreichend geeignet, Missbrauch zu verhindern und es stellt ein prizipiell ausreichendes Schutzniveau für die Allgemeinheit her.

    Ein kleiner Lichtblick, der zwar das aktuelle Begehren der Beschwerdeführer zurück weist, aber für weiter gehende Maßnahmen seitens des Gesetzgebers keine unüberwindbare Hürde darstellt.

    hier die Pressemitteilung des BVerfG

    Jede Schießsport-Disziplin hat ihre Existenzberechtigung. Zusammenhalt ist wichtig - über die Grenzen von Disziplinen und Verbänden hinweg.