Hallo,
bin Auflageschütze LG Gewehr und KK Gewehr.Wie ist das mit dem Scheibenwechseln KK Gewehr. Ist das durch ein andere Person erlaubt oder muß der Schütze die Scheiben selbst wechseln.
Gruß
Hallo,
bin Auflageschütze LG Gewehr und KK Gewehr.Wie ist das mit dem Scheibenwechseln KK Gewehr. Ist das durch ein andere Person erlaubt oder muß der Schütze die Scheiben selbst wechseln.
Gruß
Ich gehe mal davon aus, dass der Schütze dies selbst machen muss, da ja der Trainer den Stand i.d.R. auch verlassen muss. Wer will das also dann machen, außer der Schütze selbst?
Gar keine Frage, beim Wettkampf hat außer dem Schützen keiner mehr etwas auf dem Stand zu suchen.
SpO 0.9.6.1
Während des Wettkampfes ist jede Art von Betreuung, Beratung oder Hilfe für den im Schützenstand befindlichen Schützen verboten.
Solange sich der schütze im Schützenstand bedindet, darf nur die Aufsicht mit ihm sprechen
SpO 0.9.6.4
Besagt vereinfacht:
Bei den Wettbewerben 1.20, 1.40, 1.60, 1.80, 1.35, 2.20, 5.20 ist es - falls notwenig - gestattet eine Hilfskraft hinzuzuziehen.
Formal sicher so richtig, aber auch nur bedingt logisch, wie halt (mittlerweile) oft bei unserer SpO.
Ich gehe einfach mal davon aus, dass dieser Punkt einfach übersehen wurde, als man das Auflageschießen an die SpO geklatscht hat.
Berücksichtigt man, dass in Regel 0.9.6.4 auch 1.35, also 100m Stehend und auch 2.20, also Freie Pistole, auch Stehend, berücksichtigt ist, dann kann dieses 'falls notwendig' ja nur bedeuten, dass Hilfe erlaubt ist, wenn der Schütze sonst zum Wechseln seinen Stand aufgeben muss. Dann darf man aber auch die Frage stellen, warum das einem Auflage-Schützen zugemutet werden soll, denn auch beim Auflageschießen ist der Stand sicher genauso wichtig wie für einen Stehend-Schützen und durch die Auflage wird ja das bequeme Erreichen der Scheibenhalter oft auch noch zusätzlich erschwert. Berücksichtigt man dann auch, dass die Auflagedisziplinen ja speziell für Senioren ausgeschrieben werden, so finde ich die Frage nach einem Scheibenwechsler mehr als berechtigt. Wie sieht es denn mit den Schützen aus, die von Hocker aus schießen dürfen? Sollen die jedes mal aufstehen, nur weil sie sonst nicht an den Scheibenhalter kommen?
Apropos, selbst auf einigen Druckluftständen gibt es die Problematik, dass man nicht gut oder sogar gar nicht an die Scheiben kommt, ohne den Stand zu verlassen. Außerdem spielt dann auch noch die eigene Reich- bzw. Spannweite eine Rolle, was auch nicht ganz fair ist. Ich selbst komme mit meinen 1,94m sicher auch noch etwas leichter an manche Scheibenhalter als z. Bsp. Frau Pfeilschifter. Aber wenn das so gegeben ist, dann ist es sicher nicht fair und verstößt auch gegen den Gleichstellungsgrundsatz der Schützen.
Also, wenn es nach mir ginge, würde ich zumindest auf in dieser Hinsicht problematischen KK-Ständen die Möglichkeit eines Scheibenwechslers zulassen und wäre ich ein Auflageschütze, so würde ich mich auf 1.35 und 2.20 nach Regel 0.9.6.4 berufen.
Mit bestem Schützengruß
Frank
so sehe ich das auch. Habe auch beim DSB und bei meinem Landesverband nachgefragt, leider könnte keiner mir eine zufriedenstellende Auskunft geben bsw. sagen ob eine Hilfskraft erlaubt ist.
Hallo,
so habe nun die Antwort ob ein Helfer zum Scheibenwechseln zulässig oder nicht, hier im Wortlaut:
die von Ihnen aufgeführte Regel 0.9.6.4. der Sportordnung in der ein Helfer falls notwendig gestattet wird, sind die Disziplinen 1.11 bis 2.11 nicht enthalten und somit auch nicht zugelassen.
Des weiteren würde eine generelle Freigabe eines Helfers für das Scheibenwechseln zu einer erheblichen Störung der anderen Schützen führen und sicher viel Ärger und Streit hervorrufen. Nicht alle Scheibenwechsler nehmen entsprechend Rücksicht auf den Schützen nebenan.
Aus diesen Gründen kann die Zulassung einer Hilfskraft zum Scheibenwechseln nicht erfolgen.
was meint Ihr dazu, ist doch der Hammer oder?
Gruß
Von wem stammt die Antwort denn?
von unserem Landessportleiter
Wieso ist das der Hammer? Um es mal etwas unsachlich auf die Spitze zu treiben:
Links ein Scheibenwechsler und rechts einer der die Munition einlegt?
Gewiss ist es für kleine Schützen manchmal schwierig die Scheiben zu wechseln, das ist aber auch ab einer Größe von 160 cm (geschätzt) eine Sache der Technik. Mein Gewehr geht nicht einmal aus der Schulter heraus wenn ich die Scheiben wechsele. Und die Füße bewegen sich auch nicht. Das klappt schon.
Technik hin Technik her. Es kommt doch auch darauf an wie die Seilzuganlagen angebracht sind. Hält der Scheibenschlitten vor der Brüstung die ja auch 30 cm breit ist, oder die Anlage ist oben angebracht dann ist der Schlitten über der Brüstung und nahe beim Schützen. Wieso macht man es den Schützen schwer wo es keine Regelung in der Sportordnung Teil Auflage gibt Hilfskraft ja oder nein. Im KK 3x20 ist eine Hilfskraft doch auch erlaubt oder?
Wie sieht der Stand bei Euch aus, daß das Gewehr nicht aus der Schulter genommen werden muß?
Gruß
Also für mich ist es auch der Hammer, auf alle Fälle wie es begründet würde. Der erste Teil "die von Ihnen aufgeführte Regel 0.9.6.4. der Sportordnung in der ein Helfer falls notwendig gestattet wird, sind die Disziplinen 1.11 bis 2.11 nicht enthalten und somit auch nicht zugelassen." ist ja noch in Ordnung. OK, wenn man knallhart nach diesem Pamphlet gehen würde, dann passt das schon wobei ich mir an seiner Stelle auch mal den Punkt 0.1.3 der SpO anschauen würde "Auslegung: Wo der Wortlaut der Sportordnung eine eindeutige Auslegung nicht zulässt, sind sie stets im Sinne des sportlichen Anstands, der eine mögliche Gleichstellung aller Teilnehmer verlangt, zu interpretieren." Es gibt doch definitv Stände, auch LG-Stände wo man auch ohn Stativ sich ordentlich verrenken muss, damit man die Scheiben wechseln kann. Die Brüstungen sind oftmals nicht nur 30cm breit sondern haben die Breite von Küchenarbeitsplatten, also 60cm. Wenn da der Scheibenträger vor stoppt ist es in allen Disziplinen fast unmöglich, die Scheiben zu wechseln.
Die Erklärung "Des weiteren würde eine generelle Freigabe eines Helfers für das Scheibenwechseln zu einer erheblichen Störung der anderen Schützen führen und sicher viel Ärger und Streit hervorrufen. Nicht alle Scheibenwechsler nehmen entsprechend Rücksicht auf den Schützen nebenan." ist für mich eigentlich der Hammer. Der Scheibenwechsler hat Rücksicht auf den Schützen nebenan zu nehmen, und wenn nicht, dann hat er halt die letzte Scheibe gewechselt. Deswegen aber von vornerein das Ganze zu unterbieten.... Bei den Disziplinen, bei denen es laut SpO erlaubt ist hat sich der Scheibenwechsler ja auch dementsprechend zu verhalten. Es gibt ja auch Abmaße für den Schützenstand und wenn innerhalb dieser jemand nur zum Scheibenwechseln hantiert und keinen Laut von sich gibt, dann stört er niemanden. Und wenn das Stativ zur Gewehrablage oder für das Spektiv im ungenutzten Bereich Schützenstandes des Schützen steht wo die Scheiben gewechselt werden sollen, dann ist das das Problem des Nachbarschützen.
Technik hin Technik her. Es kommt doch auch darauf an wie die Seilzuganlagen angebracht sind. Hält der Scheibenschlitten vor der Brüstung die ja auch 30 cm breit ist, oder die Anlage ist oben angebracht dann ist der Schlitten über der Brüstung und nahe beim Schützen. Wieso macht man es den Schützen schwer wo es keine Regelung in der Sportordnung Teil Auflage gibt Hilfskraft ja oder nein. Im KK 3x20 ist eine Hilfskraft doch auch erlaubt oder?Wie sieht der Stand bei Euch aus, daß das Gewehr nicht aus der Schulter genommen werden muß?
Gruß
Es klingt jetzt vielleicht fies, ist aber keineswegs so gemeint: Kunst kommt von können. Wenn ich mein Gewehr fest in der Schulter habe, dann ist das doch kein Problem.
Tische mit einer enormen Breite, bei dem die Scheiben vor dem Tisch ankommen, habe ich noch nie gesehen. Außerdem heißt es doch immer, dass es egal ist ob man das Gewehr ablegt, wenn man den Nullpinkt gefunden hat, stimmt doch der wieder eingenommene Stand.
Gestern beim Training habe ich etwas für mich Neues ausprobiert. Ich bin mit dem Gewehr bis an den außeren Rand der Auflage gegangen. Auf diese Weise konnte ich nichts falsch machen.
Die Regel 0.9.7 nach der SpO 2015, wonach bei bestimmten explizit genannten Disziplinen ein Scheibenwechsler zulässig war, ist nach der SpO 2016 m.E. auch nicht besser geregelt worden. Jetzt sind die explizit genannten Disziplinen gestrichen worden. Nunmehr kann der Schießleiter Hilfskräfte zulassen, sofern die technischen Voraussetzungen dies erfordern. Was dass für technischen Voraussetzungen sein sollen, bleibt aber offen und damit wohl auch die weitere Unsicherheit.
Bei den LM 2015 in unserem Verband wurde erwähnt, dass ab der C-Klasse Auflage ein Wechler zulässig sei. Meine Frage, wo dies steht, konnte mir aber niemand beantworten. Auch nicht, ob zwischen C-Klasse sitzend oder C-Klasse stehend ein Unterschied bestünde.