Kassenwarte müssen rechtzeitig Ihre Bankeinzugsverfahren anpassen
Das 2009 eingeführte neue SEPA-Lastschriftverfahren innerhalb des einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums (SEPA - Single Euro Payments Area), erfordert auch von den Vereinen als juristische Personen des Privatrechts vorbereitende Maßnahmen, damit die ab Februar 2014 gelten neuen europäischen Vorgaben zum Bankeinzugsverfahren reibungslos eingesetzt werden können.
Um auch 2014 die Mitgliedsbeiträge über ein Bankeinzugsverfahren vornehmen zu können, muss eine Gläubiger-Identifikationsnummer bei der Deutschen Bundesbank beantragt werden. (https://meisterschuetzen.org/www.glaeubiger-id.bundesbank.de). Informationen dazu finden die Vereine auch unter folgendem Link: https://meisterschuetzen.org/www.sepadeutschland.de .
Es ist darauf hinzuweisen, dass die Vereine von ihren Mitgliedern die 22-stellige Kontonummer IBAN abfragen müssen. Als Alternative bieten die Banken Umwandlungsprogramme an, die die jeweilige Kontonummer und BLZ automatisch in IBAN und die Bankenkennung BIC umwandeln.
Mit diesen Informationen kann dann auch nach 2014 ein unproblematischer Einzug von Mitgliedsbeiträgen der Vereinsmitglieder abgewickelt werden. Das Thema SEPA-Lastschriftverfahren sollte auf alle Fälle bei den jetzt geplanten Mitgliederversammlungen angesprochen werden.