Wert KK Gewehr Anschütz und wo am besten verkaufen? Todesfall

  • Hallo allerseits, bin durch Zufall auf dieses Forum gestoßen und habe mal eine Frage. Mein Schwiegervater ist gestorben und er war im Besitz eines Waffenscheins. Ausserdem besaß er ein Anschütz KK, ein älteres. Da die gesamte Familie einschließlich meiner Person keine Ahnung von diesem Gewehr, welches ich im Anhang mit 2 Fotos zeige. Bevor ich jetzt zu einem Waffenhändler gehe und das Gewehr ihm anbiete, würde ich gerne waissen, was ein realer Preis dafür ist. Und da hier im Forum Profis sind, hoffe ich auf Antworten.

    Das Zielfernrohr wird nicht mit verkauft, ist anderweitig verplant.

    Gruss Peter


  • Meiner Meinung nach ist das Gewehr wertlos, ein Vereinskamerad hat so ein Teil letzte Woche für einen Euro beim Händler gekauft. Das Zielfernrohr würd ich abschrauben und eBay reinstellen. Das Gewehr beim Landratsamt abgeben und verschrotten lassen oder einem Händler schenken.

  • Hallo Peter,

    meine Vorschreiber liegen mit ihrer Einschätzung bezüglich des Wertes sicher nicht ganz falsch. Aber als völlig wertlos würde ich das Gewehr jetzt auch nicht einschätzen wollen, zumal es auf den ersten Blick auch gar nicht so schlecht ausschaut. Es kommt auch etwas auf das tatsächliche Kaliber an. Sollte es sich um eine Büchse im Kaliber .22lfB handeln, das steht normalerweise auf der Waffe und auch in der Waffenbesitzkarte WBK, also das eigentliche Kleinkaliber, würde ich mal so pauschal ca. 50 EUR ohne Glas ansetzen. Mit etwas Glück und sollte der Zustand auch wirklich gut sein, könnte bei ansprechender Verkaufspräsentation mit guten Fotos und Text bei einer Auktionsplattform wie eGun vielleicht auch noch ein Huni herausspringen. Sollte die Waffe sogar ein stärkeres Kaliber wie .22 Win Mag aufweisen, das kann man so nur anhand der Bilder nur schlecht erkennen, so könnte der Erlös auch noch höher ausfallen. Noch so nebenbei, bei dem Gewehr handelt es sich aber eher um eine Schonzeitbüchse, also um eine Jagdwaffe, denn um eine Sportwaffe.

    Wichtig ist aber (zu deinen Schutz) generell die Beachtung der waffenrechtlichen Vorschriften. Der Käufer muss berechtigt sein, also entweder WBK gelb, WBK grün mit Voreintrag oder gelöster Jagdschein, und auch der eventuelle Versand der Waffe sollte von einem darauf spezialisierten Unternehmen durchgeführt werden, Stichwort persönliche Übergabe.

    Die von MichaelB vorgeschlagene Abgabe der Waffe ist angesichts des doch eher ungünstigen Verhältnisses von Aufwand zu Erlös beim Verkauf sicher auch eine Option. Aber auch dabei sind die waffenrechtlichen Vorschriften zu beachten. Auf keinen Fall würde ich Dir raten, die Waffe einfach so zu einer Behörde wie dem Landratsamt oder der Kreispolizeibehörde zu bringen. Dazu bedarf es nämlich neben anderen Bedingungen auch der Berechtigung. Sollte diese Option also für dich in Frage kommen, dann rufe dort an und bitte die Behörde, die Waffe abzuholen, möglicherweise auch durch die Polizei. Selbst wenn die Mitarbeiter Dich dort bitten, mit der Waffe vorbeizukommen, ist das mehr als wacklig. Bedenke, solche Aktionen können, wenn es dumm läuft, sehr leicht strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.


    Mit bestem Schützengruß

    Frank