Mitglieder der Piratenpartei haben beim Bundeskriminalamt ein Auskunftsersuchen auf Basis des Informationsfreiheitsgesetzes gestellt und sogar eine Antwort erhalten. Ihnen wurden die Bundeslagebilder weitgehend zugänglich gemacht wenn auch einige Absätze geschwärzt sind.
Die Dokumente finden Sie hier verlinkt.
AG Waffenrecht/Material – Piratenwiki
Ein interessanter Absatz aus dem Bundeslagebericht 2009:
Die Anzahl der Straftaten unter Verwendung von Schusswaffen und die Anzahl der Fälle in denen mit einer Schusswaffe gedroht, oder geschossen wurde, sind geringfügig angestiegen. Wenngleich das subjektive Sicherheitsgefühl der Bevölkerung immer wieder durch einzelne Straftaten mit Schusswaffengebrauch, wie beispielsweise durch Amoktaten, stark beeinträchtigt wird, ist das für die Bevölkerung aus der Waffenkriminalität resultierende Gefährdungspotenzial gering. Straftaten, in denen Schusswaffen verwendet wurden, machen lediglich
0,2 % der in der PKS erfassten Fälle aus.
Bei der Dokumentation der Delikte, bei denen Schusswaffen zum Einsatz kamen, wird leider nicht zwischen illegalen und legalen Waffen unterschieden. Die Statistiken stellen aber eindeutig fest, dass das Gefährdungspotential von Schusswaffen - ob nun legal oder illegal - insgesamt sehr gering ist.
Endlich nun liegen belastbare Zahlen vor die in der Argumentation weiterhelfen, aber jedem der sich bekannten Fakten nicht verschließt, eigentlich nichts Neues widerspiegeln.
BBF