Einspruch bei Gauliga

  • Guten Morgen,

    habe mal eine Frage an Euch.

    Habt ihr schon mal Einspruch erhoben auf Gauligaebene, wie funktioniert denn das. Wir haben Einspruch erhoben ist auch fristgerecht eingegangen, zurück kam die Bestätigung mit der Anweisung auf Überweisung der Einspruchsgebühr bis 24.03 ist auch von mir am 19.03 erledigt worden, nun ist uns der Einspruch abgelehnt worden mit der Begründung

    " Einspruchsgebühr hätte schon mit dem Einspruch eingehen müssen". Wer hat Erfahrung mit so was?

    Gruß Andrea

  • Kommt drauf an in welcher Liga im Gau ihr schießt. Die höchste Liga im Gau schießt nach der RWK-Ordnung des BSSB. Laut dieser muss der Protest schriftlich erfolgen und die 50,00 EUR beiliegen. In den darunter liegenden Klassen kann der Gau eigene Regeln aufstellen.

    Hier die aktuelle RWK-Ordnung des BSSB:

    RWK_Ordnung_2011_2012.pdf

  • Aber ich finds schon seltsam, dass man zuerst das Geld (zu einem bestimmten Termin) nachreichen muss, damit einem dann gesagt wird, dass das Geld zu spät eingegangen ist. Vielleicht ists rechtlich richtig, aber irgendwie doch auch seltsam.

    Wegen was wolltet ihr denn Einspruch erheben?

  • Also ich bin da ganz clarences Meinung.

    Wenn die da oben eh schon wissen, das der Antrag abgelehnt wird, weil das Geld nicht gleichzeitig mit dem Einspruch eingegangen ist, finde ich es schon etwas merkwürdig, das dann auch noch ein Gebühr "bis zu einem bestimmten Zeitpunkt" einzuzahlen ist.
    Warum wird denn nicht gleich in dem 1.Schreiben mitgeteilt das der Einspruch abgelehnt wird aber die Gebühr trotzdem gezahlt werden muss, aus den und den Gründen. Dann weiß man wenigstens woran man ist und wird nicht erst noch hingehalten.

    Fange niemals an aufzuhören und
    höre niemals auf anzufangen.

  • Wir haben den Einspruch vorgenommen, weil eine Mannschaft den Klassenerhalt in der Gauliga nicht geschafft hätte. Aus diesem Grund haben Sie aus ihrer Schülermannschaft (die fast fertig mit ihren Wettkämpfen war) 2 Mann in ihre Mannschaft geholt. Ist nach der Rundenwettkampfordnung des Bssb nicht erlaubt. Jetzt haben Sie ihren Klassenerhalt geschafft, eine andere steigt dadurch ab und die normalerweise Meister geworden wäre ist nun 2ter. Und das überraschende an dieser Sache ist das derjenige (G.Sportleiter) der uns mitgeteilt hat bis zum 24.3. die Einspruchsgebühr zu bezahlen ist in diesem Verein (jetziger Sieger dieser Klasse) sehr merkwürdig.

    Gruß Andrea

  • Auch wenn der Protest abgelehnt wurde, würde ich noch einmal nachhaken und da ihr in der Gauliga schießt den Fall an die Bezirkssportleitung weitergeben. Diese ist lt. RWK-Ordnung BSSB die letzte Instanz bei Protesten in Gau- und Gauoberliga.

  • Haben wir versucht, nur antwortet der Herr nicht mehr (warten wir noch ein paar Tage).

    Er hat uns im ersten Email mitgeteilt das er sich nicht einmischt.

    Gruß Andrea

  • Auch wenn der Protest abgelehnt wurde, würde ich noch einmal nachhaken und da ihr in der Gauliga schießt den Fall an die Bezirkssportleitung weitergeben. Diese ist lt. RWK-Ordnung BSSB die letzte Instanz bei Protesten in Gau- und Gauoberliga.

    Gilt das nicht nur für die oberste Liga im Gau? So wie ich das lese müsste das nur für die Gauoberliga gelten. In der Gauliga dürfte nur das Gausportgericht zuständig sein und keine


    Andrea: darf man erfahren warum ihr Einspruch einlegen wollt, oder was passiert ist?

  • Guten Morgen,

    habe mal eine Frage an Euch.

    Habt ihr schon mal Einspruch erhoben auf Gauligaebene, wie funktioniert denn das. Wir haben Einspruch erhoben ist auch fristgerecht eingegangen, zurück kam die Bestätigung mit der Anweisung auf Überweisung der Einspruchsgebühr bis 24.03 ist auch von mir am 19.03 erledigt worden, nun ist uns der Einspruch abgelehnt worden mit der Begründung

    " Einspruchsgebühr hätte schon mit dem Einspruch eingehen müssen". Wer hat Erfahrung mit so was?

    Gruß Andrea

    Das ist ein bisschen seltsam. Wie haben die sich das vorgestellt, dass die Einspruchsgebühr mit dem Einspruch eingehen muss? Das Geld per Post schicken? Unbedingt nachhaken.

    Mein Trainingsmotto:
    Wer aufhört besser zu werden, hat aufgehört gut zu sein. (Philip Rosenthal, Unternehmer, *1916)

  • Das ist ein bisschen seltsam. Wie haben die sich das vorgestellt, dass die Einspruchsgebühr mit dem Einspruch eingehen muss? Das Geld per Post schicken? Unbedingt nachhaken.


    Wir haben derzeit auch einen Protest am Laufen und haben diesen per Einschreiben an den Rundenwettkampfleiter geschickt. Die 50,00 EUR Gebühr haben wir mit an das Kuvert getan.

  • Bei uns achtet der Liga- /Rundenwettkampfsleiter darauf, dass nur berechtigte Schützen eingesetzt werden. Die Strafen bei einem Vergehen werden ohne gesonderten Protest verhängt. Es ist m.E. auch nicht für jeden ersichtlich, ob ein Schütze startberechtigt ist oder nicht.

  • Bei uns achtet der Liga- /Rundenwettkampfsleiter darauf, dass nur berechtigte Schützen eingesetzt werden. Die Strafen bei einem Vergehen werden ohne gesonderten Protest verhängt. Es ist m.E. auch nicht für jeden ersichtlich, ob ein Schütze startberechtigt ist oder nicht.


    So mach ich das bei uns auch.
    Ich kontrolliere die Schützen, und wenn einer nicht startberechtigt war, wird das Ergebnis gestrichen.

  • Ist ja auch richtig, wie ich finde :)

    bei uns dürfen übrigens die kleinen die in der Nachwuchsrunde schießen auch beim normalen Rundenwettkampf der Erwachsenen eingesetzt werden. Die Regelung bei uns im Gau ist dazu folgendermaßen: Allgemeines%20zur%20Nachwuchsrunde-2011.pdf

    find ich auch besser so. Dann können die kleinen schon früh an den normalen RWK herangeführt werden.

  • Zuerst haben sie uns ja mitgeteilt, wir sollen uns gut überlegen was wir machen als wir eingestochen haben. Auf den Hinweiß von uns das das nur möglich ist unterhalb der Gauliga (Schützenklasse da die der BSSB Ordnung unterliegt) hat unser Rundenwettkampfleiter seinen Fehler auch eingesehen. Als nächstes haben wir von unserem Gausportleiter auch die Email erhalten das der Einspruch Fristgerecht eingegangen ist und wir die Gebühr von 50,00€ bis spätestens 24.03 überweisen. Das seltsame ist ja nun das sich der besagte Gausportleiter nicht auf ein Sportgericht einlässt eben weil wir nicht und ich betone auf nicht fristgerechte Zahlung besteht. (Diesen Rat hat er nachträglich oder wie auch immer vom Bez. Gausportleiter erhalten). Jetzt ist natürlich jegliche Einspruchsfrist gegenüber dieser Runde gelaufen in meinen Augen sehr korrupt die ganze Sache.Den wie soll man sich gegen so ein verhalten währen, ist leider nicht möglich. Schade schade aber Gerechtigkeit wird nicht bei allen gleich behandelt.

    Gruß Andrea

  • ;) Für alle die es Interessiert wie es ausgegangen ist.

    Also abgelehnt, wir stehen jetzt als Buhmann da. Die Regeln der Sportordnung kann von unserem G.-Sportleiter ausgelegt werden wie er will. Es soll sogar der B.-Sportleiter diese Auskunft gegeben haben. Wurden in aller Öffentlichkeit Namentlich durch denn Kakao gezogen soviel zur Sportordnung. Warum noch aufregen hatt e keinen Sinn. Nochmal Danke für alle Tipps und Diskusionen.

    Grüße aus Oberbayern Andrea

  • ;) Für alle die es Interessiert wie es ausgegangen ist.

    Also abgelehnt, wir stehen jetzt als Buhmann da. Die Regeln der Sportordnung kann von unserem G.-Sportleiter ausgelegt werden wie er will. Es soll sogar der B.-Sportleiter diese Auskunft gegeben haben. Wurden in aller Öffentlichkeit Namentlich durch denn Kakao gezogen soviel zur Sportordnung. Warum noch aufregen hatt e keinen Sinn. Nochmal Danke für alle Tipps und Diskusionen.

    Grüße aus Oberbayern Andrea


    Wir haben diese Saison eine ähnliche Situation durchlebt. Wir haben Einspruch gegen den Protest des Gegners eingelegt und das Gausportgericht hat eine Entscheidung zu unseren Gunsten getroffen. Anschließend aht der Gausportleiter beschlossen, dass unserer Mannschaft 5 Punkte abgezogen werden, weil in unserem Einspruch der Satz "zur Sau gemacht" stand. Diese Aussage ist sportlich unfair und deshalb musste er eingreifen. Leider darf der Gausportleiter unter der höchsten Gauliga wirklich machen, was er will. Aus meiner Sicht bringt das den Sport aber nicht weiter, sondern macht ihn kaputt.