*** Faketicker - Schranken der Anwendung des § 36 Abs. 3 WaffG ***

  • [fiction]

    Leitsatz
    Fordert die zuständige Behörde von einem Erlaubnisinhaber nach 26 Jahren den Nachweis über die sichere Aufbewahrung einer Waffe, muss sie nachweisen, dass sich die Waffe nach wie vor in Gewahrsam des Erlaubnisinhabers befindet. Dem Erlaubnisinhaber kann nicht angelastet werden, wenn er keine Dokumente über den Verbleib oder über die Verwertung/Vernichtung der Waffe mehr auffinden kann.

    Tenor
    Die Klage wird abgewiesen.
    Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin.
    Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.

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    Leider erfunden ... . Als Kontrastprogramm dazu: VG Neustadt, 5 K 1198/10.

    Jede Schießsport-Disziplin hat ihre Existenzberechtigung. Zusammenhalt ist wichtig - über die Grenzen von Disziplinen und Verbänden hinweg.