Ich habe mir heute die Mühe gemacht, alle Gesetzestexte und die dazu gehörenden Verwaltungsvorschriften zu listen.
Zudem habe ich diese farblich unterteilt in
- Bürfnisprüfung zum Erwerb
- Bedürfnisprüfung zum Erwerb bei Überschreitung des Grundkontingents
- erste Regelüberprüfung nach drei Jahren und
- anlassbezogenen Bedürfnisprüfung
Es gibt es paar Hurras!
Die Überrprüfung nach der ersten Regelüberprüfung (=fortwährende Bedürfnisprüfung)
- muss anlassbezogen sein
- darf nicht die Nachweise wie beim Erwerb verlangen und
- lässt Ausnahmen zu, sofern das Bedürfnis nur vorübergehend wegfällt (Kindererziehungszeiten, Auslandsaufenthalt, Krankheit etc.)
Bei Überprüfungen mit Überschreitung des Grundkontingents ist der Altbesitz geschützt!
Mangels Rückwirkung können die Waffenbehörden in Altfällen keine nun um die Bestätigung der regelmäßigen Wettkampfteilnahme ergänzten Bedürfnisbescheinigungen nachfordern.