Tage allgemeiner Arbeitsruhe

  • Tage allgemeiner Arbeitsruhe

    Die Sonntage und die staatlich anerkannten Feiertage sind Tage allgemeiner Arbeitsruhe.
    Dies ( in § 3) und die Bestimmungen des in § 5 des Niedersächsischen Gesetzes über die Feiertage (NFeiertagsG): sollen dafür sorgen, dass während der Zeit von 7 bis 11 Uhr morgens folgende Veranstaltungen und Handlungen verboten, soweit sie nicht nach Bundesrecht besonders zugelassen oder nach Landesrecht gestattet und unaufschiebbar sind:
    a) öffentliche Versammlungen unter freiem Himmel und öffentliche Aufzüge, die nicht mit dem Gottesdienst zusammenhangen; das Grundrecht der Versammlungsfreiheit (Artikel 8 Abs. 2 des Grundgesetzes) wird insoweit eingeschränkt;
    b) die der Unterhaltung oder dem Vergnügen dienenden Veranstaltungen, bei denen nicht ein höheres Interesse der Kunst, der Wissenschaft oder der Volksbildung vorliegt;
    c) Veranstaltungen und Handlungen, soweit sie religiöse oder weltanschauliche Feiern stören oder den Besucherinnen oder Besuchern dieser Feiern den Zugang erschweren.
    (2) Die vorstehenden Einschränkungen gelten nicht für den 1. Mai und den 3. Oktober.

    Wir im Schützenkreis bemühen uns darum, bei Sportveranstaltungen, diese Regeln zu beachten.

    Bei der Organisation von Veranstaltungen wird aber nach meiner Erfahrung dieser Aspekt kaum umgesetzt, aus verschiedenen pragmatischen Abwägungen der Organisatoren und Teilnehmer sogar umgangen.

    Wird das Thema in den Vereinen andernorts konsequent beachtet?

  • Schon ein wenig ewiggestrig das Ganze. Jeder sollte selbst entscheiden was er an seinem freien Tag machen will. Wann sollten denn Sportveranstaltungen sonst stattfinden wenn nicht an einem Sonntag?

    Nicht alle seine Fähigkeiten und Kräfte soll man sogleich und bei jeder Gelegenheit anwenden. - Baltasar Gracián

  • Beachtet man das konsequent, dann kann man jeden sonntäglichen Festumzug beim Schützenfest knicken und die Aufzüge beim heutigen Volkstrauertag wären damit auch hinfällig. Ok, wenn man einen Pastor dabei hat, dann gehts vielleicht. Ich ahne auch, wer bei diesem Gesetz mitgeholfen hat.

    Wir hatten hier mal eine Stadt, die wollte Steuern kassieren in Bezug auf das Emissionsschutzgesetz, da ja auch Schützenfeste und hier insbesondere die Festumzüge mit Emissionen, sprich Geräuschen, verbunden sind. Die wollten also auf gut deutsch eine Krachsteuer für Schützenfeste einführen. Hat aber ordentlich Mecker gegeben und war danach dann auch gut. Mecker hilft bei so etwas aber auch wohl nur, wenn man auch eine gewisse Größe hat.


    Mit bestem Schützengruß

    Frank