Landkreis Alzey-Worms - Kreisverwaltung informiert: "Waffen und Munition sicher aufbewahren"

  • In der aktuellen Augabe der Zeitung "Unser Kreis - Zeitung für den Landkreis Alzey-Worms" informiert die Kreisverwaltung über die gesetzlichen Hintergründe und Verpflichtungen zur sicheren Aufbewahrung. Eine Reihe von WBK-Inhabern sei bis heute der Verpflichtung nicht nachgekommen, den Nachweis der sicheren Aufbewahrung gegenüber der Behörde zu erbringen. "Sollte die Nachweispflicht bisher nicht erfolgt sein, wird die Kreisverwaltung in nächster Zeit die Art und Weise der Waffenaufbewahrung vor Ort kontrollieren. Sollten wir dann gravierende Mängel bei der Aufbewahrung von Waffen und Munition feststellen, werden wir unverzüglich verwaltungsrechtliche Maßnahmen einleiten, die bis zum Widerruf der Waffenbesitzkarte und zur Ungüligkeitserklärung des Jadscheins führen können.". Die Kreisverwaltung bittet alle Waffenbesitzkarteninhaber, die trotz der wiederholten Hinweise in den Medien ihrer Nachweispflicht noch immer nicht nachgekommen sind, dies jetzt nachzuholen.

    Jede Schießsport-Disziplin hat ihre Existenzberechtigung. Zusammenhalt ist wichtig - über die Grenzen von Disziplinen und Verbänden hinweg.

  • Sorry, das gehört nicht in eine Zeitung, sondern als Postbrief an jeden Waffenbesitzer geschickt!

  • Sorry, das gehört nicht in eine Zeitung, sondern als Postbrief an jeden Waffenbesitzer geschickt!

    Vielleicht ist dies wohlüberlegt? Du wirst ja auch nicht angeschrieben wenn sich ein Gesetzt ändert. Das veröffendlichen im Bundesanzeiger genügt.

    BBF

  • wenn sich ein Gesetzt ändert. Das veröffendlichen im Bundesanzeiger


    Im Kern richtig, nur werden Gesetze im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Die Verpflichtung, der zuständigen Behörde die zur sicheren Aufbewahrung getroffenen oder vorgesehenen Maßnahmen nachzuweisen, ist (als Bringschuld) im § 36 Absatz 3 WaffG verankert. Einer solchen Veröffentlichung hätte es daher in der Tat gar nicht bedurft.

    Jede Schießsport-Disziplin hat ihre Existenzberechtigung. Zusammenhalt ist wichtig - über die Grenzen von Disziplinen und Verbänden hinweg.

  • Für das, was wir tun, sind wir selbst verantwortlich. Regeln und Gesetze, die zu unserem privaten, beruflichen und öffentlichen Leben gehören sollte wir also alle kennen (= Holschuld) und anwenden.

    Jeder Waffenbesitzer muss sich sachkundig machen und Gesetzesänderungen laufend beachten. Vereine und Verbände sollten die Änderungen weiterleiten und immer wieder auf deren Einhaltung hinweisen.

    Wer sich strafbar macht, weil er die Regeln nicht beachtet, muss entsprechend bestraft, ggf. vom Waffenbesitz ausgeschlossen werden.

    Beide Straftaten in Erfurt und Winnenden konnten in dem Ausmaß nur stattfinden, weil leichtfertig, im Lebensumfeld gestörte und fehlentwickelte junge Menschen sich auf kriminelle Art und Weise Schusswaffen beschaffen konnten. Das Waffengesetz wurde in diesem Zusammenhang nur von sehr wenigen Menschen nicht beachtet. Die Auswirkungen der Taten sind schrecklich und sind in der Bevölkerung pauschal als Taten von Sportschützen aufgenommen worden - nicht als Gesetzesverstöße im Vorfeld der Vorbereitung der Tötungsphantasien durch zwei oder drei Beteiligte. Sie sind aber m. E. die Ursache dafür, dass unser Sport unter Generalverdacht gestellt wird.

    Anstatt sich mit der Entwicklung der zwei Jugendlichen zu Mördern zu beschäftigen, was nicht mit deren Tod ein Ende gefunden hat, sondern m. E. in vielen jungen Menschen ähnlich ablaufen könnte, wird mit einer von den Medien vorgenommenen pauschalen Schuldzuweisung, von inhaltslosen Politikern aufgenommenen, die Forderung zur Abschaffung des Schießsports eingeleitet.

    Neben der Aufgabe, Schießsport als ungefährlichen, disziplinierten Sport und nicht als Vorbereitung für Amokläufe, darzustellen, ist es die absolute Pflicht jedes einzelnen Waffenbesitzers, die Gesetze absolut korrekt einzuhalten. Dazu gehört selbstverständlich auch, sich mit den Veränderungen sich selbst vertraut zu machen.