Keine Ware nach 7 Wochen -Betrug

  • Also folgene geschichte:

    Am 22 juli habe ich geld überwiesen. Dann hat der verkäufer mich hingehalten. Angeblich hätte die schwester es zu hermes gebracht. Und es wär solch ein nachforschungsauftrag in gange.dies ist aber auch schon 4 wochen her. Nun bin ich zur Polizei gegangen habe eine anzeige erstellt und ein zahlungsschreiben aufgesetzt. Ich will die ganzen infos nicht hier verbreiten, doch vielleicht kennt jemand bzw. hatte schonmal schlechte erfhrungen mit einem herrn lehmann aus nürtingen. Perso kopie usw. habe ich ja alles. Lief über egun. Ich kann es garnicht glauben wieso solche leute nsowas abziehen... ich habe jetzt ein jahr gespart um meinen Traum zu erfülllen. und was passiert? man fällt so dermaßen auf die nase. unglaublich.

    Ihr fragt euch vielleicht warum ich jetzt hier das schreibe. Mh so genau weiß ich das selber nicht. Aber vielleicht hat jemand schonmal sowas durchgemacht und hat evtl. tipps für mich was ich noch des weiteren tun kann.


    Grüße vom Niederrhein, Simon

  • Was für ein Gewehr hast dir denn gekauft und was hast du bezahlt?

    Hast du per Überweisung bezahlt oder über eine andere Zahlungsmethode? Trete doch mal an deine Bank heran, vielleicht zeigen sie sich kooperativ und rufen mal bei der anderen Bank des "Betrügers" an. Mal sehen, ob sich da was machen lässt.

    Mit bestem Schützengruß aus Niederbayern

    dingo

  • Du musst schon selbst aktiv werden, hast du schon gemacht aber mit den Cops!!! Ist halt so ne Sache, die machen dir gerne eine Anzeige aber dann war’s das auch! Die werden nicht mit Blaulicht vor seine Tür fahren und den raus holen.

    Besser Setze dem Händler/Verkäufer eine Frist, beispielsweise zwei Wochen. Diese Nachricht sollte aber belegbar sein, sprich am sichersten mit einem eingeschriebenen Brief mit Rückschein wenn er auf E-Mails nicht antwortet (kann auch an techn. Problemen liegen, also gar keine böse Absicht, deshalb einfach mal per Brief oder Telefax probieren).
    Binnen zwei Wochen (Beispiel) sollte er dir dann entweder die Ware schicken, oder dein Geld zurücküberweisen (Kontonummer angeben). Macht er das nicht, drohe ihm mit anwaltlicher Hilfe und dass du die Kosten dafür an den Händler weiterbelasten wirst.
    Kommt natürlich auch auf den Warenwert an. Wenn Du für 20 € o.ä Beträge was ersteigert hast, wird sich anwaltliche Arbeit kaum rentieren.Übirgens kannst du natürlich eGun benachrichtigen, doch die werden sich denke ich nicht darum kümmern, dass du dein geld zurückbekommst, sondern bestenfalls den Händler verwarnen/löschen.

    Hast du den vom Hermes den Beleg verlangt, da steht der Sendungscode der Lieferung drauf, da kannst du normalerweise den Lieferweg nachschauen.

    Bei deiner Bank hast du keinen erfolg mehr, die Rücküberweisungsfrist liegt bei 6 Wochen! Aber versuchen kannst du es!

    Unerlaubte Handlung

    Das gesetzwidriges Verhalten in deinem Fall nennt man eine unerlaubte Handlung. Sie liegt vor, wenn jemand vorsätzlich oder fahrlässig Eigentum, Gesundheit, Körber oder Freiheit eines anderen widerruflich verletzt hat. Wer eine unerlaubte Handlung begeht, macht sich strafbar und muss außerdem den verursachten Schaden ersetzten. Für Mittäter und Anstifter gelten die gleichen Bestimmungen. Erwachsene sind verantwortlich für verursachte Schäden. Sie sind deliktfähig. Kinder unter 7 Jahre nicht, jugendliche im alter von 7-18 sind bedingt deliktfähig!

    Auszug dem BGB

    § 823 unerlaubte Handlung Schadenersatzpflicht: (1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körber, die Gesundheit, die Freiheit das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerruflich verletzt, ist dem anderen zum Ersatze des daraus entstanden Schadens verpflichtete.

    § 437 Rechte des Käufers bei Mängeln: Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer…1….Nacherfüllungen verlangen, 2….von dem Vertrag zurücktreten oder…den Kaufpreis mindern…3 Schadensersatz…verlangen.

    § 440 Besondere Bestimmungen für Rücktritt und Schadenersatz. Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen.

    §441 Minderung (1) Statt zurückzutreten, kann der Käufer den Kaufpreis…mindern…

    §323 Rücktritt wegen nicht oder vertragsgemäßen erbrachten Leistung. (1) Erbringt bei einem gegenseitigen Vertrag der Schuldner eine fällige Leistung nicht oder nicht vertragsmäßig, so kann der Gläubiger, wenn er dem Schuldner erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung oder Nacherfüllung bestimmt hat, vom Vertrag zurücktreten.

    Es gibt noch eine brutale Lösung: mit 1-2 Arnies zum Verkäufer fahren, Ware oder Geld verlangen, Adresse haste du ja! NE Quark, mach Ordentlich druck mit Einschreiben mit Rückschreiben, schreib rein das die Polizei eine Anzeige schon an ihn gestellt hat und du zum Anwalt gehen wirst, wenn er in der vorgegeben frist, nicht Aktiv wird. Hast du die Telefonnummer? Wenn ja mach, Terror, aber nicht beleidigen sonst musst du zahlen! Sag einfach Hey du Citypupser ich will die Ware oder meine Geld sonst werde ich Rechtliche Gewalt gegen Sie einsetzten.

    Hau rein Meister, lass dich verarschen

    Grüße

    Der PC rechnet mit allem, nur nicht mit seinem Besitzer
    Atomkraft, ja bitte!

  • So was ist eine blöde Sache!
    Wenn der Herr Lehmann Geld hat, hast Du mit einem Anwalt eine gute Chance, Dein Recht durchzusetzen. Sollte er nicht liquide sein, wird es schwer, denn wo nichts ist, ist nichts zu holen.
    Ich würde Herrn Lehmann per Einschreiben mit Rückschein mitteilen, dass er noch 2 Wochen Zeit zum Liefern hat und dass Du dann einen Anwalt einschaltest, falls die Lieferung oder Rücküberweisung nicht erfolgt sein sollte.

    Passiert nichts, ja dann musst Du den nächsten Schritt überlegen....

    Viel Glück wünscht Dir Uwe

  • vielen dank für eure schnellen antworten.

    Also es lief per überweisung. Es war ein Feinwerkbau 700 alu, 750 Euro. Die idee da einfach hinzu fahren hatte ich auch, denn ich bin auf 180. So einen Hals, weil ich mich so gefreut habe. Nur es ist bei stuttgart sprich 500 km von mir weg. leider.

    Eine sendungsnummer habe ich nciht weil die angeblich verschütt gegangen ist. Ich rufe da etwa 10 mal an doch ich werde immer weggedrückt. so eine frechheit.

  • Ja, dann hilft wohl nur noch ein Einschreiben mit Rückschein, Fristsetzung und dann eventuell Anwalt.

    Wenn Du die Sendungsnummer nicht erhalten hast, weil sie angeblich verschütt gegangen ist und der Verkäufer Dich bei Anruf wegdrückt, wird er Dich wohl tatsächlich betrogen haben. Er scheint ja auch kein Interesse an einer tragbaren Lösung zu haben.

    Google mal nach der Wohngegend, ob sich großer Einsatz lohnt...und ruf mal von einem anderen Telefon aus an oder unterdrücke Deine Rufnummernübertragung, komm dann mit etwas ganz anderem (Katze zugelaufen, ob es seine ist, er wäre doch Herr Lehmann... oder sowas), damit ein Gespräch beginnt und er sich als der richtige Gesprächspartner identifiziert und dann erst Dein Thema. Vielleicht hast Du so Erfolg.

    Gruß Uwe

  • Die Aussage zur Rücküberweisungsfrist von wayne ist falsch. Diese 6 Wochen beziehen sich NUR auf Lastschriften mit Einzugsermächtigung. Bei Überweisungen gibts sowas nicht, daher auch die Frage nach der Kooperation mit deiner Hausbank. Die können über das Bankenverzeichnis die Anschrift der anderen Bank rausbekommen und so evtl etwas erfahren über den Verkäufer. Vielleicht ist er schon mit seiner Masche bekannt oder die andere Bank zeigt sich kooperativ.

    Im übrigen wär ein 700 Alu für 750 euro ein irres Schnäppchen. Hört sich schon vom Preis her verdächtig an, da bei eGun eigentlich nie 700 Alus für unter 1200 Euro weggehen. Hatte der Verkäufer bei eGun schon mehrere Bewertungen? Waren da schon schlechte dabei?

    Mit bestem Schützengruß aus Niederbayern

    dingo

  • ja gut 750 ist wenig. vielleicht war ich auch zu naiv. Ja letzte woche hat er eine weitere schlechte bewertung bekommen. Mit diesem herrn habe ich mich in verbindung gesetzt. Derjenige war auch schon bei der Polizei usw.

    Also ich werde jetzt noch ein wenig telefonieren. Aber wegen der Bank nochmal, zu welcher soll ich gehen um evtl. mit denen zu reden?. Zur Commerzbank(vom verkäufer) oder von mir (volksbank)? Oder kann ich sonst noch was machen? Weil mit der Polizei kann das ja ein wenig dauern...

  • ich würde hier den Namen reinschreiben mit dem er auf egun zu finden ist.

    wär einfach ein Schutz für andere Käufer

    Nicht alle seine Fähigkeiten und Kräfte soll man sogleich und bei jeder Gelegenheit anwenden. - Baltasar Gracián

  • jeder normale schaut sich die bewertunen an! Kla kann ich den erwähnen :hotshut aber was bringt es? Heut zu tage kann jeder sich 200 email adressen machen lassen und 200 egun logins...

  • Hallo Simon,

    ich schiesse in Nürtingen und kenne auch viele aktive Leute aus der Umgebung.
    Einen Herr Lehmann kenne ich aber nicht, Wobei ich nicht alle mit Nachnamen kenne.
    Zu RWKs ist mir dieser Name aber auch noch nicht untergekommen.
    Wenn du mir mehr Informationen gibst kann ich ja mal rumhören ob jemand anders den kennt.
    Ich glaub' aber nicht dass das ein aktiver Schütze ist.

    Gruss Axel

  • Jetzt schon als inaktives Mitglied drin. Davor noch kein Geschäft gemacht. Riecht wirklich stark nach Betrug.

    Ich würde es zuerst bei meiner Hausbank probieren. Vielleicht sind die kooperativ und setzen sich mit der anderen Bank in Verbindung. Wenn da nichts geht, kannst es ja auch mal bei der Commerzbank probieren. Wenn die vom Betrug hören, gibt es auch Möglichkeiten das Konto sperren zu lassen.

    Wünsche dir auf alle Fälle alles Gute. Und dass du noch zu einem "echten " Gewehr kommst.

    Mit bestem Schützengruß aus Niederbayern

    dingo

  • Mittlerweile werden die Käufe bei Egun echt zum Glückspiel.
    Den letzten ersteigerten Artikel: alte Rekord Lupi für ca. 20€
    habe ich auf Grund der wenigen Bewertungen auch persönlich
    abgeholt. Steht zwar kaum im Verhältnis zum Warenwert,
    aber immer noch besser als beschubst zu werden.
    Evtl. sollt man immer nachfragen ob man den Art. persönlich abholen
    kann und die Bezahlung vor Ort geregelt wird.
    Dann hat man im schlimmsten Fall nur die Fahrtkosten in
    den Wind geschissen geschossen.

    Gruß Nico

    Die 6 is nich von mir...ehrlich !

  • Hallo Simon,

    eine sehr ärgerliche Sache, in die Du da hineingeraten bist. Der Fall zeigt abermals deutlich, dass die übliche Praxis mit der Vorkasse nicht ganz ohne Risiko ist. Der größte Teil der Schützen ist zwar ehrlich, aber es sind eben auch nicht alle. Außerdem werden diese Plattformen auch gezielt von Menschen genutzt, die es darauf anlegen.

    Gut, das nützt Dir jetzt alles wenig. Daher erlaube ich mir hier mal, Dir ein paar Möglichkeiten aufzuzeigen, wie Du jetzt weiter vorgehen kannst.

    Bei der Polizei warst Du ja schon. Ob Du einen Anwalt zur Hilfe nehmen solltest, musst Du selbst entscheiden. Ein Anwalt kann Dir die Arbeit abnehmen, kann manchmal auch mehr Eindruck schinden und ist sicher auch kompetenter in Bezug auf die richtige Vorgehensweise, kann Dir aber auch keine Garantie geben, dass Du das Geld zurückbekommt und lässt sich seine Dienste auch honorieren.

    Unabhängig von deiner Entscheidung bezüglich Anwalt ist der folgende Weg üblich und gangbar.

    Du solltest Du dem Verkäufer, wie hier schon geschrieben wurde, eine Frist (festes Datum) bezüglich der Lieferung setzen und dabei schon auf deinen sonst fälligen Rücktritt von Kaufvertrag bei Nichteinhaltung der Frist hinweisen. Diese Frist setzt Du am besten per Einschreiben/Rückschein. Versuche nebenbei herauszufinden, ob die Dir mitgeteilte Adresse überhaupt stimmt. Hierzu gab es ja schon ein paar Tipps. Wichtig ist immer eine gute Dokumentation.

    Sollte keine Reaktion erfolgen, so teilst Du den Verkäufer deinen Rücktritt vom Kaufvertrag mit und forderst dein Geld nebst der entstandenen Unkosten zurück. Auch das machst Du wieder per Einschreiben/Rückschein mit Angabe deiner Bankverbindung und setzt für die Zahlung wieder eine angemessene Frist. Ob Du Dir in diesem Fall den ersten Teil mit der Lieferfirst aufgrund des langen Zeitraums gleich schenken kannst, weiß ich jetzt nicht so genau, formal ist aber der zweistufige Weg wohl der korrekteste. Denk daran, die Briefe auch jeweils zu unterschreiben.

    Falls jetzt immer noch keine Reaktion erfolgt, besteht für Dich die Möglichkeit, deinen Rückzahlungsanspruch gerichtlich durchzusetzen. Du kannst dazu bei dem für Dich zuständigen Amtsgericht einen Mahnbescheid einreichen. Dafür gibt es entsprechende Vordrucke und auch Anleitungen, was dabei zu beachten ist. Sollte der Verkäufer auch auf diesen Mahnbescheid nicht reagieren, hast Du einen sogenannten vollstreckbaren Titel. Damit kannst Du dann einen Gerichtsvollzieher beauftragen, der deine Forderung dann beim Verkäufer eintreibt.

    Bliebe noch anzumerken, dass das ganze Prozedere natürlich auch für den Fall, das der Verkäufer die Summe verprasst haben sollte und auch sonst nichts hat, leider für Dich auch leer ausgehen kann. Daher auch der Hinweis mit der Abwägung bezüglich Beauftragung eines Anwalts. Ich bin selbst auch nur ein Laie und so sind meine Anmerkungen auch zu verstehen. Aber sollte ich jetzt groben Bockmist geschrieben haben, werden sich die auch hier im Forum anwesenden Rechtsgelehrten vermutlich schon zu Wort melden.

    Ich wünsche Dir jedenfalls viel Erfolg in der leidigen Angelegenheit.


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

  • dieser link, das ist die waffe, mit dem habe ich mich ja auch zusammen getan, mori2008 oder so...
    mit dem anwalt hatte ich auch schon überlegt, aber was kostet so einer? Ich bin 19 und habe eigentlich keine erfahrung mit sowas!

    mfg Simon

  • Hallo Simon,

    wenn Du das von mir beschriebene Mahnverfahren von einem Anwalt durchführen lässt, musst Du bei deinem Streitwert so um den Daumen gepeilt mit ca. 120 - 150 EUR rechnen. Diese Kosten kannst Du natürlich dem Schuldner auferlegen, aber auch nur, wenn der erstens überhaupt erreichbar ist und zweitens auch zahlungfähig ist. Der Schuldner kann auch gegen den Mahnbescheid Widerspruch einlegen. Dann landet die Sache vor Gericht und wird auch teurer.

    Du kannst das Mahnverfahren auch selbst durchziehen. Du müsstest Dich dazu aber etwas mit der Materie vertraut machen. Dann entstehen Dir neben den Portokosten nur die gerichtlichen Gebühren für den Mahnbescheid und Vollstreckungstitel. Das müsste bei dem Streitwert so um die 30 EUR ausmachen.

    Hat sich denn sonst schon etwas in der Sache getan? Hast Du eine sogenannte ladungsfähige Anschrift?


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

  • Hallo,

    erstmal gleich mein Mitgefühl, da wird man so sauer und kann erstmal nichts machen...
    Ich kenne das, ich hatte das selbe in Ebay schon erlebt.
    Allerdings war die Situation etwas anders, der VK hatte große kriminelle Energie und
    hatte zig Auktionen (100 oder mehr) gleichzeitig am fertig werden, alle mit Produkten
    um die 200 Euros (da will dann kein Anwalt was tun und gibt doch ne Menge Kohle zusammen).

    Ich konnte mit riesem Aufwand (ich habe in allen möglichen Foren - sowohl bei Ebay selber
    als in allen möglichen öffentlichen Foren - die Personendaten, die Kontonummer des Empfängers,
    usw. ) zwar viele Betroffene finden, hatte aber fast dann selber ein Problem, da ich gegen
    verschiedene Datenschutzthemen verstoßen hätte.
    Dann war ich bei der Polizei, habe eine Anzeige aufgegeben, die haben mich sogar auf dem
    Laufenden gehalten, aber v.a. aufgrund meiner gesammelten Informationen und ich musste
    dann feststellen, dass dieser Mensch versucht hatte, durch Namenswechsel, Adresswechsel,
    Nichtmelden usw. unterzutauchen.
    Schlussendlich hatte er aber keine Kohle mehr und ausser dessen persönlicher Strafe gab es
    keine Folgen und für mich keine Kompensation mehr.
    Ich hatte dann zuerst versucht, bei der Polizei gegen Ebay loszulegen, da wurde mir aber
    freundlich abgeraten, die hätten wohl eine größere Rechtsabteilung, wie andere Unternehmen
    groß sind... Jedenfalls habe ich mich mit Ebay dennoch unterhalten, da diese ja eigentlich
    sicherstellen müssen, dass deren Plattformen nur von überprüften Personen (Email, Konto,
    Anschrift, usw.) benutzt werden dürfen. Ich hatte damals (da gab es noch kein Paypal usw.)
    etwas Glück und die haben mir 80% der Kosten ersetzt.
    Ach so, und zu den Banken, ich habe sogar einen guten Kumpel bei der Sparkasse, doch trotz
    dessen, konnte er die Überweisung nicht zurücknehmen und er hat sich ans Bankgeheimnis
    gehalten, sprich über den Empfänger konnte/wollte er nichts zusätzlich an Informationen
    rausrücken. Also da erwarte ich mir nicht so viel davon.

    Zum Schluss mein Rat:
    - wende Dich an Egun (Käuferschutz, gibt es irgendwelche Regelungen bei
    derartigen Problemen ? ... )
    - versuche, möglichst die Information weit zu streuen (Facebook ect.),
    evtl. kennt den Kandidat ja jemand näher und durch die negative Publicity könnte
    sich ein Täter evtl. doch noch zum Einlenken bewegen
    - Polizei hast Du ja schon, evtl. bei denen um Rat fragen, was Du tun kannst
    (musst Dich aber auf "gute" Ratschläge alá ...selber schuld... gefasst machen)
    - lerne daraus ! (wenn sich etwas zu gut anhört, müssen die Alarmglocken angehen,
    dann wirklich mit Barzahlung bei Abholung drohen usw. , meine Methode ist, ich
    habe immer einen guten Freund in der Nähe des Artikels und frage, ob sich dieser
    evtl. das Produkt vorab ansehen darf... )
    - mach nichts unüberlegtes ! Ich würde da auf keinen Fall hinfahren und meinen,
    da irgendwas mit Gewalt regeln zu müssen, im Zweifel erwartet Dich da was ganz
    anderes, als Du Dir vorstellst...