Hi, ich wollte mein LG bei eGun verkaufen um mir ein neues zu holen und nun höre ich immer wieder von allen Seiten, dass man Luftgewehre nicht mehr mit DHL oder DPD verschicken darf (hab ich früher so gemacht). Die Frage ist, hat jemand schon mal was gebraucht an- / verkauft (über Internet) und wie habt ihr das gemacht? Die Firmen verschicken doch auch, wieso "darf" ich es dann nicht tun???
eGun - Waffen wie verschicken
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Hi, ich habe vor kurzem meine LuPi per DHL/Post verschickt. Keine Probleme.
wie es bei gewehren aussieht, kann ich allerdings nicht sagen.
Zur Not könnte dir doch Postbote die Frage beantworten, oder du schickst ne Mail an die DHL.
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Ist mit UPS gar kein Problem innerhalb Deutschlands
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Wer eine Waffe versendet, bleibt dafür verantwortlich, dass diese nur bei einem Berechtigten ankommt. Tatsächlich ist dies trotz dafür geeignet erscheinender Versendungsformen nicht bei allen Versandunternehmen gewährleistet, lies dazu bitte diesen Thread im Forum 'Waffen-online'.
Als völlig unverantwortlich dürfte angesehen werden, eine Waffe über ein Versandunternehmen zu versenden, welches diesen Versand ausdrücklich ausschließt.Nach meinen Recherchen (allerdings seit über 3 Jahren nicht aktualisiert), gibt es evtl. nur ein Unternehmen, welches sicher stellt, dass die Waffe ausschließlich(!) an den Adressaten übergeben wird. Jene Spedition wird auch von eGun empfohlen. Die damit erzielte Sicherheit hat allerdings ihren Preis.
Die von eGun ebenfalls empfohlene Variante "eigenhändig" via Deutscher Post AG erschien mir angesichts der Erfahrungen anderer Versender und Empfänger nicht tragbar. Wenn dort heutzutage der Waffenversand auch noch ausdrücklich ausgeschlossen wird, wäre das für mich ein weiteres K.O.-Kriterium.Sollte ein Unberechtigter in den Besitz der Waffe kommen, könnte die Zuverlässigkeit des Versenders gefährdet sein. Dies dürfte im Besonderen zutreffen, wenn die Waffe bei deliktischen Handlungen eingesetzt wird.
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Ich habe meine OA-15 auch bei der Nachbarin abgeholt. DHL express
BBF
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Also ich stimme zu, dass - wenn es bei DHL verboten ist - man sich hier verantwortungsvoll verhalten sollte und es eben NICHT per DHL verschickt. Darüber hinaus: was wäre, wenn das Paket wegkommt, ein Versicherungsfall eintritt? Ich denke, DHL muss dann nicht mal haften, oder?
Ich denke gerade in Zeiten, wo Sportschützen eh ein wenig schief angesehen werden, sollte man solche Dinge nicht so auf die leichte Schulter nehmen, denn wenn man so etwas so locker sieht - wie schaut es dann in anderen Bereichen aus? Wo sind die Grenzen?
Ich danke euch für eure Antworten.
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Mal ne ganz dumme Frage aus Oberndorf
wie glaubt ihr das Fa. Walter, Hämmerli, FEINWERKBAU, Anschütz...... ihre Waffen an die Händler ausliefern????
ich glaube 90 % mit Unternehmen mit 3 Buchstaben
Liege ich falsch?????
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Ich weiß aber auch, dass diese Firmen (Kettner, Frankonia auch) Sondervereinbarungen haben. Für Privatleute ist es dagegen etwas schwieriger, dass habe ich selbst erfahren müssen. Hier habe ich "overnite" empfohlen bekommen - die Preise sind allerdings gesalzen.
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Hallo sobigrufi,
ja, aber da muss man wohl unterscheiden zwischen Geschäftskunde und Privatkunde.
Nach meinem Kenntnisstand schließt DHL seit einiger Zeit den Transport von Schusswaffen zumindest für Privatkunden aus. Klar kann man denen ein neutrales Paket mit auf den Weg geben. Aber was ist, wenn da mal wirklich was schief läuft? Nicht nur die Hermes-Fritzen verteilen die Pakete schon mal gerne in der ganzen Nachbarschaft. Manchmal sollen sie wohl damit zwischendurch auch noch Fußball oder Kartonweitwurf spielen.
Des weiteren gilt ja auch noch das schon von frank17 bezüglich des Überlassens an Nichtberechtigte. Das ist zwar bei ab 18 erlaubnisfreien Waffen nicht ganz so dramatisch, bei genehmigungspflichtigen Schusswaffen kann das aber schnell haarig werden.
Wie frank17 indirekt und red gecko schon sagte, gibt es wohl zur Zeit nur die Firma Overnite, die von sich auch den privaten Waffentransport als klare Option anbietet und selbst bei denen sollen zumindest dem Hörensagen nach auch schon mal merkwürdige Sachen in Bezug auf das Überlassen vorkommen. Und die Preise sich auch recht happig.
Hallo red gecko,
schön Dich auch mal wieder zu lesen.
Mit bestem Schützengruß
Frank
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Wie jetzt - Overnite teuer und dann passieren TROTZDEM so komische Sachen mit dem Überlassen?
Na, mal morgen auf der Messe fragen was die so sagen.
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Nach meinem Kenntnisstand schließt DHL seit einiger Zeit den Transport von Schusswaffen zumindest für Privatkunden aus.Quelle? Oder übersehe ich etwas in den AGB International ist dies anders.
BBF
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Wie jetzt - Overnite teuer und dann passieren TROTZDEM so komische Sachen mit dem Überlassen?
Wie gesagt, nur Hörensagen. Ich verfüge über keine eigenen Erfahrungen mit denen.Aber wenn sie in ihren Geschäftsbedingungen bestimmte Zusagen treffen, aber nicht einhalten, seht man selbst natürlich schon mal besser da. Im Falle eines Falles muss man sich aber wohl auch zumindest auf Unanehmlichkeiten gefasst machen.
@BBF,
In den ABG von DHL für Pakete Privat National wie International gibt es den folgenden Passus:
"Pakete, durch deren Inhalt oder äußere Beschaffenheit Personen verletzt, ... werden können;"
Ist natürlich schwer schwammig, aber könnte im Falle eines Falles doch eine Möglichkeit sein, den Versender dumm dastehen zu lassen.
Was meinen denn unsere Rechtsgelehrten dazu?
Mit bestem Schützengruß
Frank
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DHL erlaubt den Versand von allen zivilen Waffen innerhalb Deutschlands, hat aber alle internationalen Transporte (auch von Waffenteilen wie Griff und Visier, sowie Waffenimitaten wie Spielzeugpistolen) seit Juli 2011 verboten.
Wer sicher sein will, dass sein DHL Paket bei einem Berechtigten ankommt, muss EIGENHÄNDIG zustellen lassen, was m.E. nur per Express geht und ungefähr genauso teuer ist wie die Kurierdienste Overnite und GO!. (Dort muss man auch die Option Ident für EWB-Waffen wählen).
Während Overnite und GO! beim IDENT-Versand wirklich nur an den Berechtigten aushändigen (mit PA-Vorlage) DÜRFEN, kann bei Eigenhändig auch der Postbevollmächtigte (meist der Ehepartner) das Paket annehmen.
Wenn der Kuriertdienst seiner Verpflichtung nicht nachkommt, hat der Versender alles richtig gemacht und der Kurierdienst muss haften, wenn etwas wegkommt.Für uns Vielversender gibt es noch die Möglichkeit Ident auch bei DHL, leider gibt es dies nicht für Privatversender.
Und Hermes liefert Waffen und Munition nur für Frank... aus, für niemand anderen.Mein Tipp:
Freie Waffen per DHL (vielleicht per Nachnahme, dann nimmt es der Nachbar sicherlich nicht an und der Postbote fragt auch nicht in der Nachbarschaft nach. Man kann ja 50/50 Zahlung vereinbaren : 50% vorab und 50% per Nachnahme.
EWB-Waffen per Kurierdienst mit IDENT.BTW: Auch die Hersteller versenden mit GO! und Overnite. Manche immer (auch an uns) und manche nur an die Händler, die ihr Geschäft erst am nachmittag oder in den späten Abendstunden öffnen.
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Interessante Antworten. Ich habe mich nun in den vergangenen 2 Monaten intensivst mit dieser Sache befassen müssen. Ich habe bei ALLEN, wirklich ALLEN Versandanbietern angerufen. Davon abgesehen, dass die Auskunft gebenden von DHL, HERMES, UPS, FedEx, MBE und wie die alle heißen oftmals nicht sofort sagen konnten ob Waffen verschickt werden können/dürfen - gab es nach Rücksprache mit den "wissenden" Vorgesetzten (ich währenddessen in einer mit Musik untermalten Warteschleife) immer die Aussage "Wir versenden keine Waffen" und zwar ohne Wenn und Aber. Ich habe mit Frankonia und Kettner telefoniert, die da wesentlich besser informiert waren/sind und von denen ich letztendlich immer eine fundierte Antwort erhielt. Das Thema hier handelt ja von dem Versand von Privat AN Privat !!! Die Händler müssen sich mit unseren Problemchen nicht belasten - entweder die haben eben diese Sondervereinbarungen, die ich befürworte oder man zahlt eben kräftige Portokosten, wobei ich mich hier natürlich frage (aus wahrer Unwissenheit heraus) wie diese hohen Portopreise zu rechtfertigen sind.
Zum Beispiel würde mich, wenn ich eine Waffe zur Reparatur versenden würde, der Versand über 70 Euro Porto kosten.
@ Hallo Murmelchen, danke für die Begrüßung. Hab' nicht immer Zeit für's Forum..... :wacko:
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Hier mal ein "Praktikertipp", der zwar nicht vorschriftsmäßig korrekt ist, aber in der Praxis schon mehrfach funktioniert hat:
Ich habe schon mehrere Gewehre (auch WBK-pflichtig) übers Internet gekauft. Sie wurden einfach per Paket geschickt, gut verpackt ist von außen nicht sichtbar, dass drinnen eine Waffe liegt. Und da in meinem Haushalt JEDER eine WBK hat, kann sie auch bei der Paketannahme nicht in falsche Hände gelangen. Und sollte wirklich mal ein Nachbar ein Paket annehmen, dann guckt er auch nicht rein.
Ich weiß, gesetzesmäßig und nach den Vorschriften der Zusteller nicht korrekt und was wohl passiert, wenn es ein Versicherungsfall wird, etc.
Hin oder her: Bei mir hat diese Methode wenigstens jedes Mal geklappt. -
Aus gegebenem Anlaß darf ich diese allzeitaktuelle Thematik kurz aufgreifen:
Z.B. die DHL-AGBen schließen den Versand von Waffen nicht aus. Waffen sind auch kein Gefahrgut und können bei bestimmungsgemäßen Transport auch niemanden verletzen. Im übrigen auch beim nicht bestimmungsgemäßen Transport, denn als Schlaginstrument läßt sich nahezu alles verwenden, so daß nichts mehr transportiert werden dürfte.
Der Knackpunkt ist die in z.B. den DHL-AGBen vorsehene Ersatzzustellung, wenn der (berechtigte) Empfänger nicht angetroffen wird, und dann an andere Bewohner oder Nachbarn abgegeben wird bzw. werden darf.
Beim Versand an Waffenhändler/Unternehmen ist dies kein Thema, denn zu den üblichen Postzustellzeiten sind die Läden offen und alle Mitarbeiter des Händlers (falls er gerade im Hinterzimmer beschäftigt sein sollte) sind nach § 12 WaffG besitz- und damit empfangsberechtigt. Außerdem wissen die Zusteller dann um den vermutlichen Inhalt und geben nicht bei Nachbarn ab.
Der private Empfänger kann dies schon einfach durch einen entsprechenden Zettel am Briefkasten/Klingelknopf oder ein Fax an das zuständige Zustell"amt" verhindern. In diesem Fall DARF der Zusteller keine Ersatzzustellung vornehmen.
Und damit ist genau der gleiche Fall der eigenhändigen/persönlichen Zustellung oder durch die Raubritter overnite & Co. gegeben: Eine vertragliche Verpflichtung des Transporteurs, nur an den benannten Empfänger auszuhändigen. Und wenn der Versender mit dem Empfänger vereinbart, daß dieser entsprechend Vorsorge trifft, dann ist dies genau gegeben und der Versender kann und darf sich darauf verlassen. Im übrigen ist der Empfänger berechtigter Waffenbesitzer, also schon mal per se ungleich zuverlässiger und vertrauenswürdiger als 98% der Restbevölkerung und viel zuverlässiger als so ein mies bezahlter und nicht weiter qualifizierter Yogi von Zusteller, sollte der nicht zufällig ebenfalls waffenbesitzberechtigt sein. Wollte man dem waffenbesitzberechtigten und vielfach überprüften und behördlich als höchst zuverlässig attestierten Empfänger nicht vertrauen dürfen, die vereinbarten entsprechenden Maßnahmen zu ergreifen, um eine Ersatzustellung zu verhindern/zu verbieten, dann müßte man den Transport durch ein Versandunternehmen generell verbieten - was aber gerade nicht der Fall ist (siehe die Regelungen im WaffG hierzu, die den Versand von Waffen ja gerade voraussetzen).
Nur am Rande: genau genommen muß der Empfänger auch bereits von sich aus eine Ersatzzustellung verhindern, denn auch er darf nicht zulassen, daß eine Waffe in die Hände von Nichtberechtigten gelangt. Gleichwohl ist es aber ratsam, mit ihm darüber zu reden und dies ausdrücklich zu vereinbaren.Ob sich der Transporteur an diese vertragliche Verpflichtung hält ist eine ganz andere Sache. Bekanntlich halten sich auch die Zusteller dieser "Spezialdienste" häufig genug nicht daran sondern geben an irgend jemand ab oder stellen es gar in den Flur. Für den Versender ist nur maßgeblich, daß der Transporteur keine Ersatzzustellung vornehmen darf und auch nicht erfolgen kann, wenn sich alle Beteiligte vertragsgemäß verhalten. Anders natürlich dann, wenn er konkreten Anlaß zu der Annahme hat, daß dieser Zusteller diese Weisung mißachten wird (gleiches gilt für den konkreten Empfänger).
Und letztlich besteht immer die Möglichkeit, die Waffe an einen besitzberechtigten Freund, bei dem die Ersatzustellung ausgeschlossen werden kann, zu sich auf die Arbeit oder zur Not an den dealer des geringstens Mißtrauens, der dafür freilich einen kleinen obulus verlangen wird, liefern zu lassen. Wir kennen alle die Regeln des § 12 WaffG (und wenn nicht sollten sie rekapituliert werden).
Fazit: Niemand benötigt wirklich diese "Spezialdienste", damit wird lediglich eine Menge Geld gemacht und die Unwissenheit der Leute (auch der sog. Waffenfachleute, die sicher von Waffen Ahnung haben, aber nicht unbedingt von den rechtlichen Dingen - und auch vordergründig nicht an einer günstigen Lösung interessiert sind, weil sie ja die Kosten weiterbelasten) ausgenutzt.
Übrigens: Für Kurzwaffen besteht die Möglichkeit des Versendens mit "überschweren" Brief bis 2kg, DINA4 und 15cm Dicke als eigenhändiges Einschreiben für insgesamt (derzeit) EUR 8,45. Teurer als ein Paket, aber eine Alternative, wenn bei Privatleuten die Ersatzzustellung nicht auf die beschriebene Weise verhindert werden kann, man aus Erfahrung weiß, daß solche Anweisungen vom Zusteller mißachtet werden und keine der anderen Möglichkeiten besteht.
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Der private Empfänger kann dies schon einfach durch einen entsprechenden Zettel am Briefkasten/Klingelknopf oder ein Fax an das zuständige Zustell"amt" verhindern. ... Und damit ist ... gegeben: Eine vertragliche Verpflichtung des Transporteurs, nur an den benannten Empfänger auszuhändigen.
I.A. entstehen Verträge durch inhaltlich übereinstimmende, mit Bezug aufeinander abgegebene Willenserklärungen. Hast Du belastbare Informationen darüber, dass in diesem Fall eine einseitige Willenserklärung (Zettel bzw. Fax) ausreicht?
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"Belastbare" Informationen? Wer sollte derartige "Informationen" geben?
Vielleicht meinen Sie, ob ich spezielle Rechtsprechung zu dieser Frage kenne. Das muß ich verneinen.
Allerdings können wir mit den DHL-eigenen AGBen arbeiten, z.B.:
http://www.dhl.de/content/dam/dh…nal-06-2011.pdfDie DHL-AGBen selbst sehen vor, daß der Absender abweichende Weisungen geben kann (§ 4 (2) S.3). Dies kann natürlich auch der Empfänger im Namen des Absenders tun. Aber besser:
Zur Ersatzzustellung heißt es in § 4 (3) u.a.:"Ersatzempfänger sind ... sofern den Umständen nach angenommen werden kann, dass sie zur Annahme der Sendungen berechtigt sind ..."
Es ist offensichtlich, daß mit einem entsprechenden Zettel an der Tür gerade keine Umstände vorliegen, die diese Annahme rechtfertigen würden. Und den eigenen Hausbewohnern kann man untersagen, Pakete (von bestimmten Absendern) entgegenzunehmen, und dieses Verbot läßt sich auch auf dem Zettel vermerken. Dagegen helfen auch AGBen nichts ...
Und noch besser: Danach heißt es:"Eine Ablieferung an Hausbewohner und Nachbarn ist ausgeschlossen, sofern der Absender eine entgegenstehende Vorausverfügung erteilt oder der Empfänger gegenüber DHL durch Mitteilung in Textform eine derartige Ablieferung untersagt hat."
Der Zettel an der Tür erfüllt offensichtlich die Textform, auch das Fax an das Zustell"amt", falls ein Zettel an der Tür nicht möglich/tunlich ist.
Fazit: Wir brauchen keine dies bestätigenden Urteile, schon nach den DHL-eigenen AGBen kann man eindeutig erkennen, daß man auch bei normalen Paketen der Ablieferung an Dritte verhindern kann. -
Wenn man sich bei DHL registriert kann man dort für seine Pakete die kostenlose Option Postfiliale Direkt für seine Sendungen auswählen. Auf diesem Weg landet das Paket in der Postfiliale "Deiner Wahl".
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Wenn man sich bei DHL registriert kann man dort für seine Pakete die kostenlose Option Postfiliale Direkt für seine Sendungen auswählen. Auf diesem Weg landet das Paket in der Postfiliale "Deiner Wahl".
Na super, das ist ja fast noch besser, eine weitere Option, die man hat, wenn man das Paket ans sich gesendet haben möchte. Ist ja auch für den Empfänger, wenn er den billigen Versand haben möchte, zumutbar, dies in die Wege zu leiten.
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