Ich wünsch euch, dass ihr für euch die richtige Entscheidung trefft
Und dass euere Mannschaften im Bezirk dann auch nicht beeinträchtigt werden (so wie wir)
Danke, wird schon werden .
Und ihr habt ja nichts falsch gemacht.
Ich wünsch euch, dass ihr für euch die richtige Entscheidung trefft
Und dass euere Mannschaften im Bezirk dann auch nicht beeinträchtigt werden (so wie wir)
Danke, wird schon werden .
Und ihr habt ja nichts falsch gemacht.
Achja, über das Ergebnis wäre ich natürlich gespannt
und das sag mal unserem Schützenmeister, dass wir nichts falsch gemacht haben... uns glaubt es er nämlich nicht
also in dem Beitrag "RWK´s initiieren" hab ich grad mal die Links zu den RWKO´s anderer Verbände verfolgt.
Da bin über diesen Punkt gestolpert:
5. Kein/e Schütz(e)in darf in einer Wettkampfsaison an mehr als zehn Wettkämpfen teilnehmen.
Heisst quasi, dass er zwar in einem Durchgang 2 Wettkämpfe schiessen kann, aber irgendwann mal aussetzen muss.
Genau das heißt es. Hab ich auch schon gelesen.
habt ihr denn in allen Klassen die gleiche Mannschaftsanzahl? Ansonsten müsstet ihr quasi eine Formel in die Ordnung reinschreiben.
das wäre auf alle Fälle möglich. Folgen wären halt, dass dann Mannschaften auf einen "schlechten Gegner" warten können um jemanden aussetzten zu lassen.
Und wie würdet ihr es dann regeln, wenn derjenige sein 10 Wettkämpfe im Gau geschossen hat, und danach dann noch im Bezirk (oder noch schlimmer in der GOL) aushilft?
5. Kein/e Schütz(e)in darf in einer Wettkampfsaison an mehr als zehn Wettkämpfen teilnehmen.
Heisst quasi, dass er zwar in einem Durchgang 2 Wettkämpfe schiessen kann, aber irgendwann mal aussetzen muss.
Für mich klingt das nach ziemlichem Unsinn. Wieso sollte ein Schütze nicht mehr als 10 Wettkämpfe schießen. Wenns ihm zu viel wird, dann wird er es schon merken.
Mal ein konstruiertes Beispiel:
Wenn einer in der 5. Mannschaft ist, dann kann er doch gerne in jeder der anderen Mannschaften jeweils 2 mal aushelfen, kommt also auf stressige 18 Wettkämpfe. Wieso auch nicht?
Ludwig... das Beispiel geht aber auch bei den Regeln des BSSB nicht. Weil es ja egal ist, in welcher höheren Mannschaft er aushilft. Beispiel: der Schütze aus der fünften Mannschaft hilft 2 mal in der 4ten Mannschaft aus, und einmal in der dritten, dann hat er dreimal in einer höheren Liga ausgeholfen, und ist somit dann in der 4ten festgeschossen.
habt ihr denn in allen Klassen die gleiche Mannschaftsanzahl?
nö, normal 6er Gruppen, aber die letzten 2 Klassen sind nur 5er. Aber so werden wir es eh nicht schreiben.
Ludwig... das Beispiel geht aber auch bei den Regeln des BSSB nicht. Weil es ja egal ist, in welcher höheren Mannschaft er aushilft. Beispiel: der Schütze aus der fünften Mannschaft hilft 2 mal in der 4ten Mannschaft aus, und einmal in der dritten, dann hat er dreimal in einer höheren Liga ausgeholfen, und ist somit dann in der 4ten festgeschossen.
Stimmt, so genau hatte ich 2.3.4 garnicht gelesen.
Was ist jetzt bei euch rausgekommen Manni?
Also wir haben das relativ unspektakulär gemacht.
In der Gauvorstandschaft und auch mit einigen anderen Regelerfahrenen Schützen wurde das schon vorher so beschlossen,
das wir den doppelten Einsatz in einem Durchgang nicht erlauben.
Es wurde bis jetzt eh nicht gemacht (wahrscheinlich wegen Unwissenheit), und deshalb tut es auch keinen weh, wenn es
jetzt quasi offiziell verboten ist.
Die Gefahr, das der eigentliche Schiesstag am Fr. durch den möglichen Doppeleinsatz immer mehr auseinandergezogen wird,
hat uns die Entscheidung eigentlich leicht gemacht.
Vorallem in den unteren Klassen auf Gauebene geht es doch meist mehr um das gemütliche, als ums sportliche. Und das würde darunter sicherlich leiden, wenn am Fr. nur noch eine Mannschaft von 2 oder 3 daheim ist.
Ich finde es aber richtig, das es auf Bezirksebene und darüber erlaubt ist. Da geht es dann schon mehr um den sportlichen Wettkampf.
Ausserdem sind da die Schiesstage eh meist nach Absprache mit dem Gegner gelegt, und es kommt somit zu keinem Nachteil, was das Vereinsleben betrifft.
Danke für die Info.
Wie habt Ihr das ganze in die Regeln geschrieben?
Ist bei euch dann der Bezirk komplett aus der Regelung raus? Wie geht ihr vor, wenn z.b. ein Schütze den 7ten Wettkampf zuerst im Bezirk als Ersatz, und dann eine Woche später im Gau schießt?
Oder ganz blöde Frage. Was macht Ihr, wenn jemand seinen z.B. dritten Wettkampf zuerst für seine Stammmannschaft schießt, und im Anschluss in der GOL? Das GOL-Ergebnis darf ja nicht gestrichen werden. Wird dann das Ergebnis in der Stammmannschaft gestrichen?
habe einfach bei einem bestehenden Satz noch die Ergänzung drangehängt.
Jeder Teilnehmer hat pro Wettkampf 40 Schuss (zzgl. Probeschüsse) innerhalb 75 Minuten abzugeben, und darf nur einmal je Durchgang starten.
Die Regelung gilt ja nur Gauintern, also bis zur GL. Alles darüber fällt ja in die RWKO, und da ist es ja erlaubt. Somit kann ein Schütze problemlos in der GOL bzw. Bezirk als Ersatz schiessen, und trotzdem im Gau den gleichen Durchgang in seiner Stammmannschaft. In welcher Reihenfolge er das macht ist ja egal
Dann finde ich eure Regelung super
Die würd ich liebend gern 1:1 für unseren Gau übernehmen wollen
edit: und noch ein rießen Lob an die Internetseite eures Gaues. Hab da gerade ein bisschen durchgestöbert;)
Die würd ich liebend gern 1:1 für unseren Gau übernehmen wollen
kannst eurem RWKL gerne unter die Nase halten .
Ausserdem kann er sich ja gerne mal mit mir in Verbindung setzen. Dann erklär ich es ihm.
Danke, werde das Lob weitergeben.
kannst eurem RWKL gerne unter die Nase halten .
Ausserdem kann er sich ja gerne mal mit mir in Verbindung setzen. Dann erklär ich es ihm.
Das mach ich vielleicht auch
danke fürs Angebot