Für den C Trainer benötige ich diese Unbedenklichkeitserklärung? Was sollte darin stehen, bescheinigt sein?
Herzliche Grüße
Heiko Metzner
Für den C Trainer benötige ich diese Unbedenklichkeitserklärung? Was sollte darin stehen, bescheinigt sein?
Herzliche Grüße
Heiko Metzner
Diese Anforderung war mir aus dem Schießsport noch nicht bekannt. Beim RSB gibt es diese Anforderung wohl auch nach der Umstellung auf das DOSB-Konzept (noch?) nicht, weder für die Basis- noch für die Leistungsstufe. Geblieben ist die Anforderung, dass der meldende Verein die sportliche Eignung und die Mitarbeit im Verein formlos bescheinigen muss.
Welcher Verband fordert dies? Und solltest Du nicht am ehesten dort eine verlässliche Auskunft bekommen?
Meistens erhalte ich hier eine schnellere Antwort als wenn ich die Info von einer anderen Stelle hole. Gefordert wird dies vom NSSV, ich bin gespannt was unsere bayrischen Schützenbrüder dazu schreiben.
Herzliche Grüße
Heiko Metzner
Beim HSV braucht man eine ärztliche Bescheinigung für den allgemeinen Teil der an der Sportschule des Landessportbundes stattfindet. Darin soll der Arzt bescheinigigen, dass gegen eine sportliche Betätigung keine Bedenken bestehen.
Ich hätte seinerzeit die Bescheinigung wegen Verdachts auf Bluthochdruck beinahe nicht bekommen. Musste deswegen extra zum Kardiologen, der mich noch mal getestet hat.
Hallo,
ich kenne eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Böllern her. Die musst du beim zuständigen Landratsamt beantragen ( kostet bei unserem LA in Bayern 36 Euronen ), da wird dir von einem Amt in Berlin dann bestätigt, das gegen dich nichts vorliegt. Diese Bescheinigung ist höher anzusehen als das polizeiliche Führungszeugnis. Das brauchst du bei uns um überhaupt an einem Böllerkurs teilnehmen zu können.
Von einer Bescheinigung von einem Arzt weiß ich nichts.
Grußß
Batzi71
Ich kenne diese Bescheinigung auch nur bei Jugendlichen, wo der Arzt die "Reife" zum Ausüben des Schießsports bestätigen muss.
Beim C-Trainer habe ich das bei uns in Bayern noch in keiner Ausschreibung gelesen (habe selbst aber nur den D-Trainer).
Beim HSV braucht man ...
interessant und befremdlich, wie die Anforderungen sich doch von Landesverband zu Landesverband unterscheiden. Beim RSV braucht man ausdrücklich keine JuBaLi vorab. Auch die Unterschiede bezüglich der ärztlichen Bescheinigung scheinen mir recht willkürlich zu sein. Schließlich basiert die Trainerausbildung auf einem Gesamtkonzept nach (mittlerweile) den Richtlinien des DOSB, wenngleich die Landesverbände die Ausführung auf C-Niveau übernehmen.
Über die unterschiedlichen Anforderungen stimme ich Dir völlig zu. Ohne die JuBaLi darf eigentlich keiner eine Jugendschiessabtei-lung betreuen, der Inhaber muss unmittelbar vor Ort sein. Es müssen daher beide Betreuer diese JuBaLi besitzen (Urlaub,Krank-heit), welche zeitliche Anforderungen an die Betreuer gestellt werden dürfte nicht sehr bekannt sein. Der Termin wurde so gelegt das an dem Wochenende Konfirmationen stattfinden, der große Teil der Betreuer kann diesen Termin nicht wahrnehmen. Im Trainer C - Breitensport ist die JuBaLi enthalten, daher werde ich sie nicht extra machen müssen. Der NSSV ist der einzige Verband wo eine Schießleiternachschulung stattfindet, ich finde dies auch nicht negativ, es sollte nur insgesamt eine bessere Absprache zwischen den Verbänden existieren. Wie ist Eure Meinung?
Herzliche Grüße
Heiko Metzner
Da bin ich ja froh, dass ich als NSSV-Mitglied den Lehrgang beim WSB absolviert habe. Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Arzt kann aber nur darauf abzielen klarzustellen, dass du den "sportlichen Herausforderungen" des Lehrgangs gewachsen bist.
Allerdings finde ich die Anforderung nicht in der Ausschreibung des NSSV zum Trainer C Basis Breitensport?