Wie ist das eigentlich, wenn eine Bedürfnisbescheinigung widerrufen wird? (Nehmen wir mal an es ist bekannt geworden, dass ein Schütze eine schwerwiegende psychische Erkrankung hat)
Damit ist doch eigentlich die rechtliche Grundlage für den Besitz einer Waffe weg und der Eigentümer müsste sich entweder um eine neue Bedürfnisbescheinigung kümmern oder die Waffe verkaufen.
Wie muss sich ein Schützenmeister in so einer Situation verhalten?