Wie transportiert ihr euer KK-Gewehr?

  • Ich war heute zufällig bei der Waffenbehörde und habe dann direkt mal nachgefragt: (zumindest in Thüringen gilt das Folgende) Im aktuellen WaffG gibt es keinerlei Bestimmungen und Gesetzergänzende Vorschriften hinsichtlich des Schlosses. Man kann das Dinf also in der Waffe lassen, rausnehmen, in einer anderen Tasche aufbewahren wie man möchte. Das ist den Behörden egal, wie dass dann mit dem netten Polizisten läuft ist eine andere Frage, aber man sollte wie Frank schon ausführte, darauf achten, dass man sich von den Polizisten keinen Blödsinn erzählen lässt und sich an die Behörden wendet. Dort findet man (zumeist) die Kompetenz eher, als auf den Straßen...

    Man wies mich im Zusammenhang mit meiner Frage darauf hin, dass man beim Transport nur auf das verschlossene Futteral zu achten hat. Verschlossen kann aber auch laut Behördenauskunft auch einfach nur "zu" heißen und nicht "abgeschlossen" - aber was nun die richtige Auslegung sei, dass müsse dann das jeweilige Gerichtsverfahren zeigen... ALSO: einfach ein Schloss durch die Reißverschlüsse und man umgeht jeden Ärger. :)
    Etwas anderes gilt, für den Waffentransport im Auto, hier darf das Futteral sogar ganz weggelassen werden (so die Aussage der Behörde), solange es im Kofferraum liegt und dieser abgeschlossen ist - würde ich aber trotzdem nicht tun!


    das mit dem kofferraum stimmt schon mal gar nicht ...jede waffe selbst luftgewehr mus vor schnellem zugriff gesichert sein.....

  • Sorry Walther, aber das wurde mir tatsächlich so auf dem Amt gesagt. Die Waffe ist im Kofferraum (wenn dieser abgeschlossen ist-kein Kombi) "verschlossen", da man ja einen Schlüssel benötigt um an die Waffe heranzukommen. Vorraussetzung ist natürlich, dass der Kofferraum unabhängig von den restlichen Türen abschließbar ist - ist dies der Fall, muss man ja aus dem Auto raus und hin zum Kofferraum und diesen aufschließen.

    Ich gebe Dir aber zu 100% Recht, wenn Du sagst dass das nach dem reinen, gesunden Menschenverstand unter gar keinen Umständen gemacht werden sollte!

    Außerdem habe ich darauf hingewiesen, dass ALLES was den Transport angeht, eine Auslegungssache ist. Somit gehört der Transport im Kofferraum (ohne Futteral) eindeutig auch zu den Auslegungssachen.

  • das mit dem kofferraum stimmt schon mal gar nicht ...jede waffe selbst luftgewehr mus vor schnellem zugriff gesichert sein.....


    Lieber waltherlg400,

    die Aussage der thüringischen Behörde mit dem Kofferraum stimmt so doch! Wie Patrick aber schon angemerkt hat, muss es sich dabei um einen vom Rest des Fahrzeugs getrennten Kofferraum handeln, so wie er in klassischen Limousinen vorhanden war und auch noch ist. Bei meinem Fahrzeug kann ich den getrenten Kofferraum auch unabhängig von der Zentralverriegelung extra abschließen. Damit ist dann ganz klar die waffenrechtliche Forderung nach einem verschlossenen Behältnis erfüllt.

    Meine hochwertige Matchbüchse würde ich aber auf keinen Fall so ganz ohne Futteral oder Koffer in den Kofferraum legen. Aber nicht aus waffenrechtlichen Gründen, sondern weil mir das Gewehr dafür viel zu schade für ist.


    Ach ja, das Waffengesetz ist zwar an etlichen Stellen Auslegungssache, aber gerade der Paragraf mit dem Transport ist relativ eindeutig und präzise formuliert und bietet daher auch nicht viel Spielraum für Interpretation. Nur das nur vom Hörensagen Wissen ist dabei oft ein Problem.


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

  • Lohnt es sich wirklich, über eine im Kofferraum transportierte nicht weiter verpackte Waffe zu diskutieren? Selbst wenn eine in einem verschlossenen und vom Innenraum getrennten Kofferraum verwahrte Waffe im Sinne des Waffengesetzes zulässig transportiert werden könnte - wie käme sie in den Kofferraum und wieder aus diesem heraus? Das wäre in zulässiger Form nur möglich, wenn ein Hineinlegen und Herausnehmen nicht auf öffentlichem Grund erfolgen würde. Und ob der auf dem Vereinsgelände liegende Parkplatz des Vereins zur Schießstätte gehört, möchte ich weder mit einem Polizisten oder mit dem Staatsanwalt ausdiskutieren.

    Da wir um die 'Kinderschlösschen' eh nicht herum kommen, dürfen die gerne auch im Kofferaum zur Anwendung kommen. Dann ist die Waffe im Sinne des Waffengesetzes sogar doppelt sicher verwahrt :).

    Jede Schießsport-Disziplin hat ihre Existenzberechtigung. Zusammenhalt ist wichtig - über die Grenzen von Disziplinen und Verbänden hinweg.

  • Sooo jetzt hab ich mal mit einem Polizeihauptkomisar über die Punkte gesprochen!

    Also die Sachen sehen so aus und so sind die richtig...! Das Schloss kann im Gewehr drin bleiben "wenn der Koffer/Tasche abgeschlossen ist" jetzt der wichtige Zusatz: die Landesverbände können jedoch eigene Regel einführen die aber nicht in der DSB Sportordnung drin stehen!!!!! In Bayern könnte es dann doch stimmen, das man das Schloss irgendwo Extra mitführen muss.

    Das mit den sicherheitsfahnen schaut so aus, wenn's der Wettkampf Ausrichter verlangt muss auch z,B in einem LG das Fänchen drin sein, denke beim Kreis, Bezirk schaut keiner groß drauf erst ab dem Land! Aber das lustige ist wieder dran, in der Polizeikontrolle muss es drin sein^^ also in der Hinsicht geht kein weg vorbei!

    Man kann wiedereinmal sehen das Waffengesetz ist total für die Katz!

    Der PC rechnet mit allem, nur nicht mit seinem Besitzer
    Atomkraft, ja bitte!

  • autsch ;(
    Ein Landesverband kann im Rahmen seiner Kompetenzen die Ausgestaltung von Wettkämpfen und die in diesem Zusammenhang geltenden Spielregeln festlegen - an die man dann als Teilnehmer gebunden ist. Diese Regeln gelten dann im örtlichen und zeitlichen Kontext der betroffenen Wettkämpfe.

    Kein Landesverband (und auch kein Bundesverband) hat die Kompetenz, Regeln für den Transport von Waffen auf öffentlichem Grund aufzustellen. Die Regelungskompetenz hierzu steht ausschließlich dem (Bundes-)Gesetzgeber zu, der davon im Rahmen des Waffengesetzes und der Allgemeinen Waffenverordnung (ausgiebeig und nicht immer zweiefelsfrei) Gebrauch gemacht hat.

    Jede Schießsport-Disziplin hat ihre Existenzberechtigung. Zusammenhalt ist wichtig - über die Grenzen von Disziplinen und Verbänden hinweg.

  • Hallo,

    ich habe das Gefühl hier diskutieren 15 Leute und somit haben wir 15 verschiedene Infos. Ich war dieses Jahr auf der Bayerischen Meisterschaft und dort am Feinwerkbauservicestand. Dort wurde mir gesagt: Nimm das Fähnchen sofort aus dem Gewehr wenn du das Gewehr in den Koffer oder das Futteral legst und schließe den Verschluss, da sonst Staub und Fusseln ins System kommen können. Sobald man halt den Koffer öffnet und das Gewehr herausnimmt, soll man das Fähnchen gleich wieder hineinstecken.

    Bei einer Polizeikontrolle muss das Fähnchen nicht drin sein, denn der Koffer muss nur verschlossen sein. Wie es im verschlossenen Behältnis aussieht, definiert die Sportordnung nicht genau.

    Mit bestem Schützengruß aus Niederbayern

    dingo

  • Wie man hier ja sehr schön sehen kann, gibt es mittlerweile selbst bei den aus meiner Sicht noch relativ eindeutigen Gesetzesreglungen bezüglich des Transports die wildesten Interpretationen und Auslegungen. Da aber jeder Legalwaffenbesitzer im Rahmen einer möglichen Kontrolle beim Transport auch auf etwas weniger sachkundige Beamte (soll jetzt kein Vorwurf sein) mit ebenso eigenwilligen Interpretationen treffen kann, ist eine genaue Kenntnis der Gesetzeslage hier zwingend notwendig. Deshalb schreibe ich hier ja auch so unermüdlich gegen die ganzen Fehlinterpretationen an, natürlich ohne den Anspruch auf die absolute Wahrheit und selbstverständlich auch ohne Gewähr. Im Falle eines Falles entscheidet immer ein Richter. Es ist aber definitiv so, dass bezüglich der Transportvorschriften die Auffassungen der entsprechenden Fachleute hier ausnahmsweise ziemlich einheitlich sind und es ist auch nicht zu erwarten, dass hier Richter in ihren Entscheidungen stark abweichen. Möglicherweise noch auf der unteren Ebene, aber für solche Fälle gibt es ja noch höhere Instanzen.


    frank17

    Ich könnte sogar, wenn ich wollte, direkt von meinem Grundstück bis vor die Tür des eingezäunten und damit sicher befriedeten Schießstandes fahren. Jäger dürfen übrings abweichend von den Vorschriften der Sportschützen immer noch ihre Waffen auf dem Weg von und zum Revier zugriffsbereit transportieren. Nur ungeladen müssen sie seit der Waffenrechtsreform sein. Ist irgendwie auch Schwachsinn, denn auch weniger gesetzestreue Mitmenschen könnten so auf die Idee kommen, sich Jägers Gewehr mal kurz "auszuleihen". Wir haben noch letztes Wochenende etwas gewitzelt, weil bei einem Freund von mir der Reißverschluss des Futterals seinen Geist aufgab. Da meinte der dann, sollte er er tatsächlich in eine Kontrolle kommen, würde er im Zweifel seinen Jagdschein vorzeigen. Ok, eine KK Super Match ist jetzt nicht die total übliche Jagdwaffe, aber völlig ausschließen kann man es ja auch nicht. 8)

    Mir ist schon klar, dass ich im Zweifel immer erstmal Probleme mit übereifrigen Polizeibeamten bekommen kann, wie ja auch meine Anmerkung mit der LG-Schützin und der Forderung nach dem "Kleinen Waffenschein" zeigt, Nur denke ich, dass auf der anderen Seite ein zu vorauseilender Gehorsam bei diesen teilweise idiotischen Auflagen auch nicht sinnvoll ist, da der Gesetzgeber in seinem Regulierungswahn so nur zu leicht auf weitere dumme Gedanken gebracht werden kann. Man könnte sich ja auch Tresore im PKW vorstellen und mit den "dummen" Sportschützen kann man es ja machen. Die lassen sich ja eh alles gefallen.


    @sacky13

    Bestell deinem Vereinskollegen thebigboss mal schöne Grüsse und frage ihn, von welcher Rechtsgrundlage konkret er diese haltlose Forderung nach den Signalfähnchen ableitet und wo das genau im Gesetz oder der zugehörigen Verordnung stehen soll.


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

  • Murmelchen

    Ich könnte sogar, wenn ich wollte, direkt von meinem Grundstück bis vor die Tür des eingezäunten und damit sicher befriedeten Schießstandes fahren.


    Das sehe ich ganz genau so, s.o.:

    wenn ein Hineinlegen und Herausnehmen nicht auf öffentlichem Grund erfolgen würde.

    Allerdings dürfte diese Situation (d.h. an beiden Enden der Fahrt kein öffentliches Gelände) häufig nicht zutreffen, deshalb meine Frage nach der Relevanz. Wenn ich selbst nicht durch mein Vorgarten-Beet zu meinem Auto laufen will, dann gehe ich ca. 8m parallel zu meinem Grundstück über die Straße und betrete dann über die Hofeinfahrt mein Grundstück wieder. Diese 8m trage ich mein Sportgerät lieber nicht offen. Einverstanden?

    Jede Schießsport-Disziplin hat ihre Existenzberechtigung. Zusammenhalt ist wichtig - über die Grenzen von Disziplinen und Verbänden hinweg.

  • Hallo frank17,

    Diese 8m trage ich mein Sportgerät lieber nicht offen. Einverstanden?


    Keine Frage! Ich würde das in deinem Fall auch nicht anders handhaben. Es wäre auch ein Gesetzesverstoß, selbst bei 2 Metern. Und immer durch die Rosen latschen, findet Mutti bestimmt auch nicht so toll. :D Wie schon gesagt, ich halte den Transport hochwertiger Sportwaffen ohne Futteral oder Koffer eh nicht für praxisrelevant und auch nicht für empfehlenswert. Mir ging es bei dem PKW-Kofferraum auch nur um die formal rechtliche Seite. Ein verschlossenes Behältnis in einem verschlossenen Behältnis ist jedenfalls (noch) nicht erforderlich, aber Dir ja auch bekannt.

    Du hast auch sicher damit Recht, dass man bestimmte Sachen nicht unnötig provozieren muss. Ich würde mir auch heutzutage das Putzen meiner Waffen auf der Terrasse verkneifen, obwohl das rechtlich kein Problem wäre. Ich wohne zwar auf dem Land, aber die ganzen Stadtmenschen krabbeln ja heutzutage überall rum. Jemand sieht das, denkt gleich an Amok oder dass ich zur Schlafanzugtruppe gehöre und ruft 110 an. Wenn dann nicht zufällig Nachbar Dienst hat, kommt erstmal die Kavallerie. Muss ja nicht sein.


    Aber um noch mal auf den Transport zurückzukommen: Die entsprechenden Paragraphen wurden ja schon genannt und nur diese zählen in einem Rechtsstaat. Wer aber meint, dass Landesverbände auch Gesetze erlassen können, der glaubt auch, das Zitronenfalter Zitronen falten.

    Wer sich die ganze Sache noch einmal durchlesen möchte, der findet das entsprechende Gesetz und die Verordnung dazu hier und hier. Aber Vorsicht, ist stellenweise harte Kost. :wacko:


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

  • Hallo dingo,

    ich wärme diese Diskussion noch mal kurz auf, weil es wirklich wichtig ist.

    Bei einer Polizeikontrolle muss das Fähnchen nicht drin sein, denn der Koffer muss nur verschlossen sein. Wie es im verschlossenen Behältnis aussieht, definiert die Sportordnung nicht genau.


    Hier scheint Dir ein kleiner Freudscher Fehler unterlaufen zu sein. Du meinst hier sicher das WaffG nebst AWaffV und nicht die Sportordnung. Sonst ist deine Aussage aber zutreffend.


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

  • Hallo Frank,

    danke für deine Verbesserung. Natürlich meinte ich nicht die Sportordnung. Tja, es gibt halt so viele verschiedene Vorschriften, dass ich sie hier vermixt habe. Aber Hauptsache: Kein Fähnchen im Koffer!!

    Mit bestem Schützengruß aus Niederbayern

    dingo

  • Schöne Grüße aus Niederbayern

    dingo


    Kgl. priv. FSG Ering

    Jugendleiter

    Gaujugendsprecher
    allso lieber dingo
    du alls gaujugendsprecher und jugendleiter solltest doch vorbild sein oder????
    alls fähnchen rein
    koffer verschlossen
    verschluss aus der waffe
    das macht doch eine gute vorbildfunktion oder....
    alls ich machs alls jugendleiter bei uns im verein....
    und ich fühle mich gut dabei ....
    und wer das in frage stellt....der sollte mal nachdenken :rolleyes: :rolleyes:

  • Hallo,

    du wirst es nicht glauben, walther lg 400, aber ich nehme meinen Verschluss immer aus dem Gewehr, obwohl ich dafür immer die Backe herausschrauben muss und mein rotes Fähnchen stecke ich auch immer ins Gewehr, wenn Jugendliche von mir am Stand sind. Ansonsten habe ich natürlich auch immer den Verschluss offen.

    Also meine Vorbildrolle erfülle ich damit beim Schießen schon, aber man sucht ja immer nach Erleichterungen und darf ja auch mal einen Blödsinn ansprechen, was die Fähnchen wohl sind.

    Mit bestem Schützengruß aus Niederbayern

    dingo