Jugendtraining zwingend VÜL Inhaber notwendig?

  • Hallo zusammen,


    wir haben bei uns im Verein einige ehrgeizige Jugendliche, die gern mehr trainieren würden. Ein Vater der Kids würde sich bereit erklären den Standaufsichtenlehrgang zu machen, damit er die dann beaufsichtigen kann. Würde das funktionieren, oder braucht die Aufsicht bei U18 Schützen zwingend den Vereinsübungsleiter Lehrgang (VÜL)?


    Danke schon mal für eure Antworten

  • Das würde aber doch dann heissen, dass bei einem Vereinsabend wo auch Jugendliche schiessen, eine Standaufsicht nicht ausreicht und eben einer mit JuBaLi oder (VÜL im BSSB) dabei sein muss.

    Wozu gibts dann die Standaufsichten Lehrgänge? Nur für Ü18? Kann ich mir fast nicht vorstellen

  • Das kommt wie gesagt auf das Alter und die Waffenart an mit der geschossen wird:

    Schießen/Altersgrenzen (§ 27 WaffG)

    Außerhalb von Schießstätten bedarf das Schießen mit Schusswaffen einer Erlaubnis.

    Auf Schießstätten darf ohne behördliche Erlaubnis geschossen werden:

    • ab 12 Jahren: mit Druckluft-, Federdruck- und CO2-Waffen
    • ab 14 Jahren: mit sonstigen Waffen im Kaliber bis zu 5,6mm (.22, .22 lfb) für Munition mit Randfeuerzündung und einer Mündungsenergie bis 200 Joule, für Einzellader-Langwaffen mit glatten Läufen mit Kaliber 12 oder kleiner.

    Voraussetzung ist, dass eine schriftliche Einverständniserklärung des/der Sorgeberechtigten vorliegt oder diese anwesend sind.

    Das Schießen darf für Druckluftwaffen bis zum 14. Lebensjahr und für sonstige oben genannte Waffen bis zum 18. Lebensjahr nur unter Obhut einer zur Kinder- und Jugendarbeit geeigneten Person (z.B. Inhaber der Jugendbasislizenz) oder des zur Aufsichtführung berechtigten Sorgeberechtigten - neben der Schießstandaufsicht - durchgeführt werden.

    Es muss mehr geschossen werden!
    Schießsport ist Vielfalt: Mitglied im DSB, BDS, BDMP