Moin zusammen... mal wieder eine Interpretationsfrage: Verschränken des Hinterschaftes inkl. Schaftkappe ist laut DSB um 70 mm nach links oder rechts erlaubt gemessen von der Laufachse... die Schaftkappe darf um 30mm horizontal oder vertikal verändert werden... wie wird das denn interpretiert, wenn die Schaftkappe mit einem Zwischenmodul nach rechts oder links versetzt wird. Gilt da die 30 oder 70mm? Es geht um das Modul von SE.
https://www.shootingequipment.de/Waffenzubehoer…alther-BPR.html