Schaftbacke

  • Am 02.10. war ich in Hannover zur DM 1.41.74.

    Bei der Waffenkontrolle bin ich "durchgefallen". Bemängelt wurde das seitliche Maß der Schaftbacke. Und zwar nicht von der Laufmitte, sondern auf dem Profil auf dem die Schaftbacke aufgeschraubt wurde. Dort habe ich ein Alu-Profil von 20mm. Meine Schaftbacke stand 30mm seitlich raus. Dies wurde bemängelt. Wenn ich das Alu-Profil auf 40mm verbreite, dann wäre es zulässig. Es kam also gar nicht auf die Entfernung zur Laufmitte an.

    Ich konnte es nur mit Hilfe von Feinwerkbau Vorort provisorisch ändern um starten zu können. Dies hatte natürlich für das Anlegen enorme Änderungen.

    Nun meine Frage: kennt ihr das? Wo steht dies? In der Sportordnung habe ich nichts gefunden.

  • Also ich hab mir die Sportordnung angesehen, da finde ich auch nichts.

    Das ist jetzt wieder so ein Fall, vielleicht können die Auflageprofis was damit anfangen.

    Ich bin heuer auf der Bayrischen glatt durch die Waffenkontrolle gekommen, auf der Deutschen haben dann plötzlich die Zusatzgewichte nicht gepasst. Ich musste dann zu Hause schauen ob der Kontroletti recht hatte, ja hatte er. Aber ich hab mir vorgenommen, in Zukunft lasse ich mir die Vorschrift zeigen und frage wo steht das.

    Die schlechtesten Schützen haben die besten Ausreden.:sobbing: ^^

  • Also ich hab mir die Sportordnung angesehen, da finde ich auch nichts.

    Das ist jetzt wieder so ein Fall, vielleicht können die Auflageprofis was damit anfangen.

    Ich bin heuer auf der Bayrischen glatt durch die Waffenkontrolle gekommen, auf der Deutschen haben dann plötzlich die Zusatzgewichte nicht gepasst. Ich musste dann zu Hause schauen ob der Kontroletti recht hatte, ja hatte er. Aber ich hab mir vorgenommen, in Zukunft lasse ich mir die Vorschrift zeigen und frage wo steht das.

    Ohne Foto geht da nichts.

    Ich kann mir schon vorstellen, wo das Problem war.

    Grüße vom "Otmar Martin Fan-Club" ;)

  • ich vermute... der Waffenkontroleur hatte bei der Schaftbacke den technischen Hinweis für geteilte Schaftbacken im Sinn... nur ob das wirklich der Sinn des Hinweises ist... variable breite Trägerplatten zu erlauben und den Überstand der Schaftbacke auf maximal ein cm zu begrenzen... bezweifel ich.

  • Also ich hab mir die Sportordnung angesehen, da finde ich auch nichts.

    Das ist jetzt wieder so ein Fall, vielleicht können die Auflageprofis was damit anfangen.

    Ich bin heuer auf der Bayrischen glatt durch die Waffenkontrolle gekommen, auf der Deutschen haben dann plötzlich die Zusatzgewichte nicht gepasst. Ich musste dann zu Hause schauen ob der Kontroletti recht hatte, ja hatte er. Aber ich hab mir vorgenommen, in Zukunft lasse ich mir die Vorschrift zeigen und frage wo steht das.

    Erklär doch mal genauer, wo lag das Problem?

    Wir suchen hier mit Müh und Fleiß, den Schützen, der keine Ausrede weiß.

  • Erklär doch mal genauer, wo lag das Problem?

    Ich hatte mich nicht so intensiv in die Sportordnung vertieft. Schaftgewichte dürfen inzwischen nicht mehr breiter als 60 mm sein. Das ist im Punkt Regeln für alle Gewehre untergebracht. Ein Skizze und Abmessugstabelle hat man sich für freie Waffen gespart.

    Am Gewehr ist eine Halterung von Anschütz dran, da kann man Gewichte anschrauben. Irgendwann hat sich das geändert und ist so nicht mehr zulässig.

    Nachdem auf der Bayrischen das Gewehr durchgewunken wurde, war ich natürlich überzeugt, das passt so.

    So sieht das aus.

    Die schlechtesten Schützen haben die besten Ausreden.:sobbing: ^^

  • Ah, okay, verstehe.

    Ich hatte auch mal einen Schaft, Anschütz 2213, da gab es auch solche Vorrichtungen für Gewichte.

    Danke und Gruß.

    Wir suchen hier mit Müh und Fleiß, den Schützen, der keine Ausrede weiß.