Am 02.10. war ich in Hannover zur DM 1.41.74.
Bei der Waffenkontrolle bin ich "durchgefallen". Bemängelt wurde das seitliche Maß der Schaftbacke. Und zwar nicht von der Laufmitte, sondern auf dem Profil auf dem die Schaftbacke aufgeschraubt wurde. Dort habe ich ein Alu-Profil von 20mm. Meine Schaftbacke stand 30mm seitlich raus. Dies wurde bemängelt. Wenn ich das Alu-Profil auf 40mm verbreite, dann wäre es zulässig. Es kam also gar nicht auf die Entfernung zur Laufmitte an.
Ich konnte es nur mit Hilfe von Feinwerkbau Vorort provisorisch ändern um starten zu können. Dies hatte natürlich für das Anlegen enorme Änderungen.
Nun meine Frage: kennt ihr das? Wo steht dies? In der Sportordnung habe ich nichts gefunden.