WBK ohne Waffenschrank

  • An die Wissenden hier im Forum.

    Ich habe gelbe und grüne WBK und B-Schrank als Altbestand.

    Meine Frau möchte eine gelbe WBK beantragen. Muß von ihr dazu zwingend ein eigener Schrank mit 0 oder 1 vor Erteilung nachgewiesen werden.

    Die WBK wird nur benötigt damit ich, wenn ich nicht dabei bin eine Überlassung für sie schreiben kann, z.B. Fahrt zum Training oder zur Meisterschaft.

    Sportliche Grüße Wolfgang

    Die nächste Ausgabe der DSB Sportordnung ist ohne Fehler und für alle verständlich. ;)

  • Ihr könnt den vorhandenen Schrank möglicherweise gemeinsam nutzen. Ggf. über Härtefallregelung einen Antrag stellen. Wenn deine Frau z. B. nur einen Zimmerstutzen hat. Eine eindeutige Aussage wäre nur für 0er oder 1er Schränke möglich.

    Auf die gelbe WBK muss sie aber innerhalb einer bestimmten Frist eine Waffe erwerben. Ich glaube es sind 12 Monate.

    Für die Details am besten den für euch zuständigen Sachbearbeiter in der Waffenbehörde fragen.

    Folgendes hab ich beim DSB gefunden.

    https://www.dsb.de/recht/wichtige…ht/aufbewahrung

    Die schlechtesten Schützen haben die besten Ausreden.:sobbing: ^^

    Einmal editiert, zuletzt von jomei (18. September 2025 um 08:44)

  • Obacht !

    Unabhängig deiner durchaus berechtigten Frage könnte es sein daß ,wenn ihr eine gelbe WBK ausgestellt wird, diese vom Amt möglicherweise widerrufen wird falls in einem adäqutem Zeitraum keine Waffe erworben wird.

  • Moin Wolfgang,

    grundsätzlich geht der Erteilung einer WBK ja ein Bedürfnis voraus, aus dem sich dann der Erwerb einer Waffe ableitet. Hier ist in den Anträgen die ich kenne auch anzugeben wie die Waffe verwahrt wird. Also für Erst-WBK Erwerber die derzeit vorgeschriebene Mindestsicherheitsstufe.

    Insofern würde ich direkt mit Deiner zuständigen Behörde klären ob die Mitnutzung gem AWaffV 13 auch im Bestandsschrank zulässig ist, oder nicht. Denn daran hängt ob sie Deiner Frau überhaupt eine WBK ausstellen.

    Das wäre meine Bewertung, aber in Sachen Waffenrecht gibt's hier durchaus einige Nutzer die da belastbarer im Saft stehen. Interessante Frage und ich bin auf die weiteren Antworten gespannt :)

    Wenn früher alles besser war, dürfte morgen heute also gut gewesen sein.

  • Obacht !

    Unabhängig deiner durchaus berechtigten Frage könnte es sein daß ,wenn ihr eine gelbe WBK ausgestellt wird, diese vom Amt möglicherweise widerrufen wird falls in einem adäqutem Zeitraum keine Waffe erworben wird.

    Bei uns sind das 12 Monate und wenn eine bestimmte Waffe zB bestellt und in der Zeit nicht lieferbar ist, kann der Zeitraum auf Antrag verlängert werden. Natürlich nicht wenn die Waffe erst einen Monat vor Ablauf bestellt wird ;).

    Aber das Thema kann ja durch einen proforma Übertrag einer seinen Waffen auf seine Frau problemlos gelöst werden.

    Wenn früher alles besser war, dürfte morgen heute also gut gewesen sein.

  • Ich würde ganz einfach mal bei meiner SBine nett nachfragen. Live und von Angesicht zu Angesicht, nicht am Telefon.

    Dann klärt sich alles.

    Jeden Tag ´ne grüne Tat: Verbieten, was ein andrer mag!

    "Das Scheibenbild zeigt zum Schützen." (DSB Sportordnung 0.4.1.1)

  • Ich würde ganz einfach mal bei meiner SBine nett nachfragen. Live und von Angesicht zu Angesicht, nicht am Telefon.

    Dann klärt sich alles.

    Wenn das bei euch noch geht ist das mit Sicherheit das beste Vorgehen.


    Bei uns bekommt man die Abteilung nur schwer bis gar nicht ans Telefon und selbst zur Eintragung einer Waffe kann man zum Teil nicht mehr vorbei kommen, sondern darf seine WBK einschicken. Die ersaufen gerade in Arbeit und bekommen keine neuen SB, obwohl die Zuständigkeiten erweitert wurden und es längerfristige Krankheitsausfälle gibt.