Änderung Waffengesetz Juli 2025

  • Das Waffengesetz wurde wieder mal geändert. Meine Meinung dazu, es wurde mal wieder verschlimmbessert.

    Die Neufassung lautet wie folgt:

    Erlaubnisfreier Erwerb und Besitz


     1.1 Druckluft-, Federdruckwaffen und Waffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse kalte
    Treibgase Verwendung finden, wenn den Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr
    als 7,5 Joule erteilt wird, und die das Kennzeichen nach Anlage 1 Abbildung 1 zur Ersten
    Verordnung zum Waffengesetz vom 24. Mai 1976 (BGBl. I S. 1285) in der zum Zeitpunkt des
    Inkrafttretens dieses Gesetzes geltenden Fassung oder ein durch Rechtsverordnung nach § 25
    Nummer 1 bestimmtes Zeichen tragen, sofern


              a) diese nicht nach ihrer Beschaffenheit in Bezug auf Geschosse mit einer Länge von mehr als
    30 mm mehrschüssig sind und


              b) die Bestätigung zum Aufbringen des Kennzeichens nach § 11 Absatz 6 Satz 4 der
    Beschussverordnung oder das Aufbringen des Kennzeichens nach § 11 Absatz 6 Satz 5 der
    Beschussverordnung nicht vor dem 24. Juli 2025 erfolgt ist;

    Die Neuregelung kann man ja durchaus so verstehen, dass beide Bedingungen a + b erfüllt sein müssen. Dadurch würden alle bisher erlaubnisfreien Waffen mit F im Fünfeck erlaubnispflichtig/WBK-pflichtig werden. Es gibt ja (fast) keine die die Genehmigung erst nach dem 24.07.25 erhalten haben. Das BMI hat zwar ein Statement veröffentlicht, dass dies nicht der Fall wäre, dies ändert jedoch am Gesetzestext nichts.

    Es gibt dazu noch keine Urteile, aber man kann es so auslegen, dass alle Druckluftwaffen mit F im Fünfeck erlaubnispflichtig geworden sind. In der Begründung zum Gesetzestext und im nachgeschobenen Statement des BMI wird dies zwar verneint, nur man muss auch mal vom schlimmsten Fall ausgehen. Der Text ist einfach schlecht formuliert.

    Vom BSSB habe ich dazu folgende Rückmeldung bekommen:

    „Um darüber hinaus etwaigen Fehlinterpretationen auch auf lange Frist entgegenzuwirken, scheint uns die Aufnahme einer diesbezüglich eindeutigeren Formulierung im Gesetzestext sinnvoll: Um die diesbezüglichen Möglichkeiten auszuloten, werden wir als BSSB den Sachverhalt und die bei uns hierzu eingehenden Rückmeldungen unserer Mitglieder bei der nächsten, regulären Besprechung mit dem Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration ausdrücklich thematisieren.“

    Meine große Bitte an alle, nehmt Kontakt mit euren Landesverbänden auf. Meine Erfahrung ist, dass hier nicht immer im Interesse der Aktiven gedacht wird. Je mehr Rückfragen dazu kommen um so deutlicher wird das Problem wahrgenommen. Die vorletzte Änderung war ja ein Schlag ins Kontor, nicht zuletzt deshalb weil DSB und die Landesverbände nicht öffentlich sicht- und hörbar protestiert haben.

    Aktuelle Entwicklungen sin auf der Internetseite des VDB https://www.vdb-waffen.de zu finden.

    Die schlechtesten Schützen haben die besten Ausreden.:sobbing: ^^