Hallo,
ab wann brauche ich einen Kampfrichter bei Wettkämpfen? Ist dieser zwingend bei einer Kreismeisterschaft schon nötig? Gibt es da einen Passus in der Sportordnung des DSB?
Danke für eure Infos schon mal im voraus.
Hallo,
ab wann brauche ich einen Kampfrichter bei Wettkämpfen? Ist dieser zwingend bei einer Kreismeisterschaft schon nötig? Gibt es da einen Passus in der Sportordnung des DSB?
Danke für eure Infos schon mal im voraus.
Laut Sportordnung nur bei Bogen. Sonst "reicht" ein Schießleiter. Siehe Punkt 0.6 ff. Wobei auch da die SpO. wieder nicht stringent ist, da im weiteren Verlauf immer von Kampfrichter gesprochen wird. Selbst beim Bogen steht: "Der Schießleiter (möglichst ein Kampfrichter) ist für die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften sowie für den zeitlichen Ablauf des Schießens zuständig."
Daher sehe ich das auch ein wenig anders. Bei Wettkämpfen sollte m.M.n. grundsätzlich mindestens ein Kampfrichter vorhanden sein.
Sicher wird das bei den einzelnen Landesverbänden, Kreisen, Gauen und was es sonst noch für Organisationsformen gibt, unterschiedlich gehandhabt. Bei uns z.B. braucht man die schon ab der VM. Beim Kreis sowieso. Es wird bei Weitermeldungen kein Protokoll akzeptiert, dass nicht von mindestens einem lizensierten Kampfrichter unterschrieben wurde.