BDMP ZG3 und ZG5

  • Hallo Sportfreunde,

    darf man bei den oben genannten Disziplinen einen SEB Mini X benutzen? In der Sportordnung steht dazu folgendes:

    "Die Verwendung eines handelsüblichen Ein-, Zwei- oder Mehrbeines ist zulässig."

    "Beide Auflagen dürfen nicht miteinander verbunden sein. Es darf nur eine Auflage verstellbar sein."

    Gehört jetzt so ein Rifle Rest zu einem handelsüblichen Mehrbein oder nicht?

    Liebe Grüße

    David

  • Hallo, also bei ZG5 werden diese Auflagen eingesetzt, ZG3 kann ich nicht beantworten.

    Es muss mehr geschossen werden!
    Schießsport ist Vielfalt: Mitglied im DSB, BDS, BDMP


  • In beiden Fällen darf nur eine Auflage verstellbar sein. Damit sollte auch bei ZG3 diese zulässig sein.

    Zitat

    Anschlagart Liegend aufgelegt. Die Waffe darf vor dem Abzugsbügel auf einer Länge von 150 mm unterstützt werden. Eine seitliche Anlage des Vorderschaftes und ein Anschlag in Schussrichtung sind zulässig. Die Auflage muss mit Sand gefüllt sein und muss sich min. 2 mm eindrücken lassen. Spezielle Führungen z.B. mit Lagern oder Formschienen sind nicht zugelassen.

    Die Waffe muss nach hinten unbegrenzt bewegt werden können und sich nach oben frei herausnehmen lassen. Maximaler Kraftaufwand ist das Gewicht der Waffe, wenn diese hinten am Schaft aufliegt. Die Verwendung eines handelsüblichen Ein-, Zwei- oder Mehrbeines ist zulässig. Eine Auflage am Hinterschaft ist zulässig. Sie darf nur aus einem mit Sand gefüllten Ohrensack bestehen und die Bewegung nach hinten nicht begrenzen. Beide Auflagen dürfen nicht miteinander verbunden sein. Es darf nur eine Auflage verstellbar sein.