Moin liebe Schützen,
ich hab da mal ne Frage zum Untergriff KK, und zwar zur Einbaurichtung. Stellen wir uns mal einen Untergriff wie den TEC-HRO KK + LG vor, der ist ja einseitig offen. Ist es zwingend vorgeschrieben lt. Sportordnung, dass das offene Ende zum Schützen zeigt, oder kann der Untergriff auch mit der Öffnung in Richtung Mündung zeigen?
Das mag ja eine blöde Frage sein, aber ich bin diesbezüglich aus der Sportordnung nicht schlau geworden. Das Bild im Teil 14 Seite 10 widerspräche dem ja nicht. Auch aus den Anmerkungen sehe ich keinen Widerspruch. Zudem gäbe es ja auch ein Centra "Jack Light", welches in beide Richtungen geschlossen ist. Und bei der Waffenkontrolle ist das auch noch nie angemerkt worden.
Vielleicht denke ich ja auch zu einfach, aber wir hatten gerade auf dem Stand eine Diskussion mit einem Schützen der eine andere Schützin von mir deshalb vom Stand verwiesen haben wollte. Hab ich nicht gemacht, weil ich keinen Regelverstoß gesehen habe, aber es ist ja immer gut möglich, dass ich mich irre.