Förderungsmöglichkeiten für Disag in LG Bereich

  • Hallo


    Unser Verein möchte auch gerne sich Modernesieren in den bereich LG mit der Disag System.

    Da wir seit Jahren keine grossen Kosten Bereiche hatten. Sind wir nun an schauen wo wir welche Förderungen bekommen können.

    Wir sind in Niedersachsen beheimatet.

    Haben die üblichen Sachen schon aufgelistet.


    Gemeinde , Landkreis, Sportbund , Lokale Banken, KfW-bank


    Für uns als Verein noch Möglichkeiten von Veranstaltungen und Spenden.


    Wo kann man noch Förderungen bekommen?


    Vielen lieben dank.

  • Werbeflächen "vermieten" kann eine Monatlich oder Jährlich wiederkehrende Geldquelle sein.
    Wenn ihr auch mal auf 50m oder 25m erweitern wollt, solltet ihr evtl. direkt einen Hersteller wählen das das kann, wie Meyton, Sius oder Seta.
    Dann hat man komplett eine Infrastruktur für alle Anlagen.

  • Wo kann man noch Förderungen bekommen?

    Von den Mitgliedern selbst?!

    Die nutzen das Zeug doch auch. Muss halt jeder mal ein paar hundert Euro abdrücken. Ist halt nicht so bequem, wie wenn man das Geld von anderen geschenkt bekommt. Das Ergebnis ist aber dasselbe.

    "The pure and simple truth is rarely pure and never simple"

  • Zunächst allen ein frohes neues Jahr mit vielen glücklichen Momenten

    Wir haben 2024 unsere DISAG-Anlage installiert bekommen. Die Finanzierung war Corona bedingt möglich geworden, da zur Zeit der Pandemie die Ausgaben sehr überschaubar waren. Somit konnten, ohne Probleme mit der Gemeinnützigkeit, entsprechende Rückstellungen gebildet werden.
    Wir haben

    Förderung Landessportbund 30%, Stadt und Landkreis angelehnt an den Richtlinien LSB je 25% Förderung erhalten. Der Eigenanteil von 20% war durch die Rücklage sichergestellt.
    Aber Achtung - lasst euch durch euren Kreissportbund beraten!
    Stellt eine eine detaillierte Kostenkalkulation auf, welche wirklich die letzte Schraube und der letzte Meter Netzwerkkabel beinhaltet. Diese Kalkulation darf bei der Endabrechnung weder nach unten noch nach oben signifikant abweichen.
    Die Fördermittel werden in der Regel NACH Abschluss des Projekt und Endabrechnung LSB ausgezahlt. Ein Vorschuss LSB ist wohl nicht möglich. Also bitte auch Gedanken über eine Zwischenfinanzierung machen, da die Lieferanten ja bedient werden müssen. Zum Beispiel zinslose Mitgliederdarlehen

    Das hat bei uns mit Zusammenarbeit der Kommune sowie Landessportbund Niedersachsen hervorragend funktioniert. Und wir sind sehr glücklich, jetzt solch eine moderne Wettkampf- und Trainingsstätte anbieten zu können.

  • Hallo Holgi,

    wenn ein Verein zur Finanzierung von Investitionen in Vereinsanlagen zinslose Darlehen von seinen Mitgliedern in Anspruch nimmt, können sich mehrere rechtliche, steuerliche und andere Gefahren ergeben. Der NWDSB könnte über seine Geschäftsführung dazu sicherlich auch seine Erfahrungen im Zusammenhang mit der Finanzierung und dem Bau des Landesleistungszentrums beisteuern.

    #1.673


    Wenn ich hier lese, dass „als Beispiel“ auch "zinslose Mitgliederdarlehen" zur Finanzierung von Vereinsanlagen genannt werden, möchte ich nur darauf aufmerksam machen:


    1. Juristische Gefahren


    a) Verstoß gegen das Vereinsrecht

    Gemeinnützigkeit: Wenn der Verein gemeinnützig ist, darf er keine unverhältnismäßigen Vorteile an Mitglieder gewähren. Die Darlehensverträge müssen daher marktüblich gestaltet sein, um den Verdacht einer verdeckten Gewinnausschüttung oder einer unangemessenen Vorteilsgewährung zu vermeiden.

    Kreditvergaberegelungen: Die Annahme von Darlehen sollte in der Satzung geregelt sein. Fehlt eine solche Regelung, kann es zu Streitigkeiten kommen.


    b) Vertragliche Gestaltung

    Mängel in der Ausgestaltung des Darlehensvertrags können rechtliche Unsicherheiten schaffen, etwa:

    • Unklare Rückzahlungsmodalitäten.

    • Keine klare Definition, ob es sich um ein echtes Darlehen oder eine Spende handelt.

    • Fehlende Sicherheiten.


    c) Haftung der Vereinsorgane

    Vorstandshaftung: Der Vorstand haftet für wirtschaftliche Entscheidungen, die den Verein gefährden. Wird ein Darlehen nicht sorgfältig geprüft, kann dies zu Schadensersatzforderungen gegen den Vorstand führen.


    2. Steuerliche Gefahren


    a) Gefährdung der Gemeinnützigkeit

    Verdeckte Vorteilsgewährung: Wenn die zinslose Darlehensannahme als Vorteil für das Mitglied gewertet wird (z. B. steuerlich unbegründet), kann dies die Gemeinnützigkeit gefährden.

    Verwendungszweck der Mittel: Die Mittel aus den Darlehen müssen für satzungsgemäße Zwecke eingesetzt werden. Ein Verstoß kann steuerliche Konsequenzen haben.


    b) Umsatzsteuer und Körperschaftsteuer

    Einnahmen aus Zinsen könnten steuerpflichtig sein, auch wenn diese entfallen (weil zinslos). Der Verein muss belegen können, dass die Konditionen marktüblich sind.


    c) Ertragssteuerliche Aspekte für Mitglieder

    Die Finanzbehörden könnten versuchen, den Zinsverzicht als geldwerten Vorteil für den Verein zu qualifizieren. In diesem Fall könnten steuerliche Nachforderungen drohen.


    3. Wettbewerbsrechtliche Gefahren

    Unlauterer Wettbewerb: Wenn der Verein durch die zinslose Finanzierung Wettbewerbsvorteile gegenüber kommerziellen Anbietern erlangt (z. B. wenn er gegen entgeltliche Sportanlagenbetreiber konkurriert), könnte dies wettbewerbsrechtlich bedenklich sein.

    Verstoß gegen das EU-Beihilferecht: Bei sehr großen Vereinen, die als wirtschaftliche Akteure auftreten, könnten Fragen des EU-Beihilferechts relevant werden.


    4. Andere Risiken


    a) Insolvenzrisiko

    Wenn der Verein die Darlehen nicht zurückzahlen kann, droht eine Insolvenz, die auch die persönliche Haftung des Vorstands nach sich ziehen kann.


    b) Konzessionsrisiken

    Bankenaufsicht: Bei wiederholten oder großen Darlehensaufnahmen könnten sich Fragen nach einer erlaubnispflichtigen Tätigkeit gemäß Kreditwesengesetz (KWG) stellen.


    c) Mitgliederkonflikte

    Unklare Kommunikation und fehlende Transparenz könnten zu Misstrauen oder Streitigkeiten unter den Mitgliedern führen.


    Kurz: bei Darlehensfinanzierungen würde ich in Jedem Fall Risiken minimieren durch professionelle Unterstützung/Beratung:


    Juristische Prüfung: Erstellung klarer und rechtskonformer Darlehensverträge.

    Satzungsregelung: Festlegung der Möglichkeiten der Darlehensaufnahme in der Satzung.

    Steuerberatung: Einschaltung eines Steuerberaters zur Vermeidung von steuerlichen Risiken.

    Transparenz: Klare Kommunikation der Finanzierung gegenüber den Mitgliedern.


    Ein Aufruf zu einer Spendenaktion birgt m. E. weniger Risiken, gerade auch dann, wenn es kein großer Betrag ist, der zur Finanzierung fehlt.