Nutzungsvertrag Schießstätte

  • Servus Zusammen,

    wir haben bei uns einen KK Stand der tageweise auch von anderen Vereinen für Preisschießen genutzt wird. Jetzt möchten wir das gerne vertraglich absichern, dass dann auch der jeweilige Verein die Verantwortung trägt usw.. Hätte jemand zu so einem Thema eine Vertrags- oder Vereinbarungsvorlage? Wäre auch interessant wie ihr das in euren Vereinen regelt.

    Vielen Dank und Gruß

    Mediun

  • Wir bekommen eine Anfrage. Die besprechen wir im Vorstand. Wir legen mögliche Kapazitäten fest.
    Wir machen dem anfragenden Verein ein Angebot unter der Maßgabe, dass sämtliche Schäden gem. unserer Preisliste zu begleichen sind. Wir leiten dem anfragenden Verein ein Angebot zu, dass sie annehmen oder ablehnen können.

    Wir checken, ob nach dem Schießen alles so ist, wie es sein soll.
    Einen extra Vertrag machen wir nur, wenn der anfragende Verein das wünscht (Stichwort: "geregelte Nutzung einer Schießanlage").

    Apropos "geregelte Nutzung":

    Als ich noch - ist schon ein paar Jahre her - Sportwart in einem kleinen BDS-Verein war, der keinen eigenen Schießstand hatte, habe ich mir Null-Verträge von den umliegenden Schießständen geholt, die wir für die Befürwortungen brauchten. Darin stand jeweils, dass unsere Mitglieder den "Stand xyz" zu den jeweiligen Öffnungszeiten und zu den jeweils aktuellen Standnutzungspreisen /-konditionen und auch nur bei freien Standkapazitäten als Gastschützen nutzen dürfen. Hat das Landratsamt damals problemlos anerkannt - und wenn ich bei den Vereinen begründete, wofür ich das brauche, hat mir auch jeder seinen Stempel draufgedrückt.

    Alle Stände meiner Umgebung akzeptieren zu den veröffentlichten Öffnungszeiten Gastschützen mit und ohne WBK. Muss halt nur was frei sein. Wenn ich z.B. 100m schießen will, gehe ich auch zum Nachbarverein und lege eine Handvoll Dollar äh ... Euro, eher zwei Hände ... auf den Tresen. Das ist hier ganz normal.

    Jeden Tag ´ne grüne Tat: Verbieten, was ein andrer mag!

    "Das Scheibenbild zeigt zum Schützen." (DSB Sportordnung 0.4.1.1)

  • Btw: Wenn ihr einen absolut wasserdichten und wirklich alles beinhaltenden Nutzungsvertrag haben wollt, beauftrag @webnotar (aus Waffen-Online) mit der Formulierung. Wird keiner verstehen, was drinne steht, ist - wie gesagt . aber juristisch absolut wasserdicht. Cave: der Notar schreibt Rechnung!

    Jeden Tag ´ne grüne Tat: Verbieten, was ein andrer mag!

    "Das Scheibenbild zeigt zum Schützen." (DSB Sportordnung 0.4.1.1)