Hallo,
ich meine mich zu erinnern, dass ich irdgendwo gelesen habe, dass die geöffnete Verschlusskappe des ZF beim Schießen entfernt werden muss, weil ansonsten die beim Rechtsschützen nach links abstehende Verschlusskappe als unzulässige Augenblende angesehen wird. Weiß jemand Bescheid, ob dies zutrifft und wo dies veröffentlicht ist?