Hallo in die Runde,
Wie ist das in euren Verein mit der Standreinigung?
Diese Frage kam bei uns letztens auf. Zwar haben wir ein paar Mitglieder mit „Fegeschein“ womit wohl ein Befähigungschein nach Sprengstoffgesetz (SprengG) gemeint ist, aber braucht man auch eine Erlaubnis nach §7?
Ich selbst habe den Befähigungsschein nach §20 (gewerblich) für Airbags und Gurtstraffer … und daher kenn ich mich auch mit dem SprengG etwas aus doch wenn ich nach Lehrgänge für die Standreinigung bei Dr. Google suche, finde ich nur welche für das gewerbliche Reinigen.
Gibt es Lehrgänge für die private Standreinigung?
Ist ein eingetragener Verein eigentlich privat oder ist er rechtlich wie ein Gewerbe zu behandeln?
Bin gespannt auf eure Antworten
Mit schießssportlichen Grüßen
Robert