Beide liegen auf der Schulter
Mit Verlaub, das sehe ich nach wie vor anders.
Für mich liegen beide Schaftkappen an der Schulter an, aber nicht auf der Schulter auf. Dazu müssten die Flügel über die jeweils höchsten Stellen der Schultern nach hinten hinaus ragen.
Und da es dazu von Seiten des DSB noch keine eindeutige Definition gibt, ist meine Sicht und Interpretation auch nicht weniger falsch oder richtig als Deine.
Im Zweifel würde ich aber als Schießleiter oder Kampfrichter da stehen und müsste das dann entscheiden, auch wenn ich mich zur Zeit noch erfolgreich um diese Auflage-Wettkämpfe drücke.
Mit bestem Schützengruß
Murmelchen