Kampfrichter-Info 2/2022 "Fingerrillen an GK-Pistolen"

  • Ich zitiere erstmal den Passus aus der Kampfrichter-Info 2/2022 "Fingerrillen an GK-Pistolen":

    "Durch einen Hinweis auf das Verbot der Fingerrillen bei den Pistolenwettbewerben 2.53 (9mm) und 2.59 (.45 ACP) sind heftige Diskussionen entstanden. Leider ist die Sportordnung hier nicht ganz klar gefasst. Diese beiden Wettbewerbe wurden bei der Einführung zunächst als Gebrauchspistolen geführt und später dann in den Begriff Pistole 25 m umgewandelt. Auch hier zur Klarstellung: Die Griffschalen müssen Original sein, bzw. dem Original in Form und Griffigkeit entsprechen.
    Beispiel:
    Die Originalgriffschalen aus Kunststoff mit Fischhaut sollen gegen Holzgriffschalen mit Fischhaut getauscht werden = in Ordnung
    Die Originalgriffschalen aus Kunststoff mit Fischhaut soll gegen Kunststoffgriffschalen mit Fischhaut und Fingerrillen getauscht werden = nicht in Ordnung"

    Die Konfusion fängt ja schon damit an, dass man "einen Hinweis auf das Verbot der Fingerrillen" nirgends in der SpO finden kann, auch nicht in irgendwelchen sonstigen Informationen.
    Der folgende Text steht in der DSB Sportordnung:
    "Regel 2.21 25 m Pistole/Revolver (2.53/ 2.59/ 2.55/ 2.58)
    Zugelassen sind Pistolen und Revolver in verschiedenen Wertungsklassen.
    Griff: Handballenauflagen, Handgelenkauflagen sowie verstellbare oder orthopädische Griffschalen sind nicht gestattet."

    Da steht nirgends etwas von Fingerrillen! Okay, "orthopädische Griffschalen" steht da. Der Begriff des orthopädischen taucht, mir bekannt, nur im Manual zur TOZ35 auf (Datei mit Markierungen anbei). Nüchtern betrachtet es ein Fehlgriff, überhaupt dieses Wort einzusetzen, die denn Orthopädie ist eine medizinische Fachrichtung, die versucht körperliche Unzulänglichkeiten zu korrigieren. Die Verwendung für ein Sportgerät oder für Teile desselben macht also nicht wirklich Sinn. "Anatomisch geformt" oder " ein der Anatomie des (gesunden) Körpers / Körperteils folgenden Design" wäre ein passender Begriff. Aber jeder Hebel, jeder Griff, jedes Bedienelement ist in Ansätzen so geformt, dass man ihn mit unserem Universalwerkzeug 'Hand' bedienen kann.
    Wo fängt anatomisch an und wo sieht man dieses Wort einen Gegenstand beschreibend als für überzogen an?
    Das muss doch im Falle von Griffen detailliert beschrieben werden, denke ich. Aber das genau fehlt, meiner Meinung nach in der Sportordnung.
    Die von der Fa. Nill zum Download zur Verfügung gestellten Freigaben von drei seiner Revolver-Griffe durch den DSB haben angedeutete Fingerrillen und eine angedeutete Handkantenauflage. Für Revolver okay, für Pistolen nicht zugelassen. Was soll der Quatsch?

  • sowie verstellbare oder orthopädische Griffschalen sind nicht gestattet.

    Darunter habe ich bislang die Matchgriffe für LP bzw. Spopi (Handballenauflage) verstanden, natürlich im engeren Sinn den Handschuhgriff der Freien Pistole. Dass "Fingerrillen" jetzt "orthopädisch" sein sollen, kann nur einem leicht durch Prionen geschädigten Gehirn entspringen.

    Wieder so ein Schmarrn, in die Sportordnung etwas hinein zu phantasieren. In anderen Verbänden wird, wenn es Unklarheiten oder Diskussionen gibt, dann eben die Sportordnung im nächsten Jahr verändert, z.B. durch den Passus: "In folgenden Kennziffern ... sind Fingerrillen bei Griffen nicht zulässig". Fertig. Diesen Dünnstbrett-Schwachsinn gibt es nur beim DSB.

    Jeden Tag ´ne grüne Tat: Verbieten, was ein andrer mag!

    "Das Scheibenbild zeigt zum Schützen." (DSB Sportordnung 0.4.1.1)