Du wirst lachen
es hat wieder eine Änderung gegeben
Und die steht sogar in der Sportordnung .
Ist aber schon länger drin.
in der Auflage darf beim Luftgewehr die Korntunnellänge jetzt 80 mm betragen
ich habe 70 mm
Mfg Ronny
Du wirst lachen
es hat wieder eine Änderung gegeben
Und die steht sogar in der Sportordnung .
Ist aber schon länger drin.
in der Auflage darf beim Luftgewehr die Korntunnellänge jetzt 80 mm betragen
ich habe 70 mm
Mfg Ronny
Auf alle Fälle ist Dein Korntunnel zu lang und darum so nicht zulässig! 5cm ist das Höchstmaß, wenn es da nicht schon wieder eine Änderung gegeben hat???
Gruß, Onkel Peter
stimmt, für LG auf jeden Fall 50mm!
Und die steht sogar in der Sportordnung .
Stimmt! In den Auflagedisziplinen sind jetzt laut Tabelle max. 80 mm erlaubt.
Warum auch immer. ![]()
Mit bestem Schützengruß
Murmelchen
tatsächlich 80mm, und der Korntunnel darf sogar über die Mündung rausstehen.
tatsächlich 80mm, und der Korntunnel darf sogar über die Mündung rausstehen.
Das habe so aber so nicht gelesen.
Mündungsende ist auch Korntunnelende.
Oder hat es da schon wieder eine Änderung gegeben???😀
Das habe so aber so nicht gelesen.
Sag mal, lesen ist jetzt nicht ganz so dein Ding, oder?
Duck und schnell weg und natürlich mit bestem Schützengruß
Murmelchen ![]()
Sag mal, lesen ist jetzt nicht ganz so dein Ding, oder?
Duck und schnell weg und natürlich mit bestem Schützengruß
Murmelchen
Sorry , das kannte ich so noch nicht.
Ist dass schon länger so?
Mfg Ronny
Sorry , das kannte ich so noch nicht.
Dafür musst Du dich nicht entschuldigen und ich hoffe, Du hast meinen etwas flotten Spruch auch als kleines Späßle aufgefasst. War nicht böse gemeint.
Und in der Tat, die Anmerkung mit über der Mündung steht so in der 22er SpO noch nicht drin.
Mit bestem Schützengruß
Murmelchen
Sorry , das kannte ich so noch nicht.
Ist dass schon länger so?
Mfg Ronny
Du musst aber aufpassen, falls du auch historisch schießt, da ist Korntunnelende auch Mündungsende. Da sind die Korintenkacker ganz penibel. Vor allen Dingen, wenn da einer ist, der das schießen beherrscht
![]()
Dafür musst Du dich nicht entschuldigen und ich hoffe, Du hast meinen etwas flotten Spruch auch als kleines Späßle aufgefasst. War nicht böse gemeint.
Und in der Tat, die Anmerkung mit über der Mündung steht so in der 22er SpO noch nicht drin.
Mit bestem Schützengruß
Murmelchen
nein, alles ok.
Es gibt immer verschiedene Ansätze und Sichtweisen.
Oder auch wie in diesem Fall,
bei mir Wissenslücken.
Ich bin hier erst eine Woche auf dieser Seite und schon einiges fachliches gelernt.
Solange eine Diskussion mit etwas Niveau geführt wird , ist alles ok ![]()
Mfg Ronny
Moin,
wenn ich da mal nachfragend reingrätschen darf....die 50mm mit dem Korntunnel sind mir bekannt und ich praktiziere das auch. Allerdings kann man dazu ja auch die Korntunnelerhöhung so platzieren, dass diese auch über die Laufmündung hinausragt,zumindest etwas....ist das gleichermaßen zulässig oder darf NUR der Korntunnel überstehen?.....(auf die 50 mm komme ich nämlich nur so,sonst werden es nur etwa 30mm)
Gruss
Hallo Obelix,
die obigen Anmerkungen bezüglich der max. 80 mm und über die Mündung hinaus beziehen sich (bisher) nur auf die Auflagedisziplinen.
Für LG und GK-Standard gelten nach Regel 1.5.4 nach wie vor die 50 mm und zudem darf der Korntunnel die sichtbare Laufmündung nicht überschreiten.
Mit bestem Schützengruß
Muemelchen
@Murmelchen....um Dich mal zu zitieren: lesen ist jetzt nicht ganz so Dein Ding...oder?😉
ich kenne die Sportordnung, ich schiesse Auflage und es sind nicht 80mm wie von Dir geschrieben, die die Kornmündung überstehen darf, sondern 50mm....meine Frage bezieht sich auf die Korntunnelerhöhung,auf der dieser Korntunnel befestigt ist. Darf die auch überstehen oder nicht?
Gruss und nix für ungut
Ich wollte eigentlich auf die Antwort von muemelchen warten .
Mit den Maßen verwechselst du bestimmt was.
Aber wenn du von der Grundplatte redest, die auf dem Lauf befestigt ist,
dann darf diese nicht über den Lauf stehen.
Das ist kein sportlicher, sondern ein Sicherheitsaspekt.
Mach doch mal ein Foto von deinem Korntunnel.
Ich kann mich aber auch irren. ![]()
Warten wir mal auf die Antwort von muemelchen ![]()
@Murmelchen....um Dich mal zu zitieren: lesen ist jetzt nicht ganz so Dein Ding...oder?😉
ich kenne die Sportordnung, ich schiesse Auflage und es sind nicht 80mm wie von Dir geschrieben, die die Kornmündung überstehen darf, sondern 50mm....meine Frage bezieht sich auf die Korntunnelerhöhung,auf der dieser Korntunnel befestigt ist. Darf die auch überstehen oder nicht?
Gruss und nix für ungut
Sorry, ich hab mich wieder mal verlesen .
Ich meine natürlich "murmelchen"
Mit Schießbrille wäre das nicht passiert ![]()
Stimmt, Foto wäre jetzt gut...bin aber noch ein paar Tage im Urlaub und könnte es erst am Freitag nachreichen. Meine Visierlinienerhöhung besteht aus Teilen der Centra Block Club, wobei die untere Schiene bündig mit dem Laufende ist und die obere Schiene 25mm nach vorne ragt und der Korntunnel somit 50mm....ob das nun ergebnistechnisch einen Vorteil bringt,keine Ahnung....ich würde aber gerne zumindest wissen, ob es überhaupt zulässig ist....
Hallo Obelix,
ich habe bisher nur geschrieben, dass der Korntunnel jetzt bei den Auflagedisziplinen max. 80 mm lang sein darf und über die Mündung hinausragen darf. Auf die unter Punkt 9.7.3 angegeben max. 50 mm Überstand bin ich bisher nirgends eingegangen. Von daher habe ich auch nichts falsches geschrieben.
Auch wusste ich bisher nicht, dass Du Auflage schießt und dachte daher, du meintest mit den 50 mm auch die Länge des Korntunnels, wie er ja nach 1.5.4 für LG und GK-Standard noch immer festgelegt ist.
Ich behaupte jetzt mal, da ich ja jetzt glaube zu wissen, was Du meinst, dieser maximale Überstand von 50 mm bezieht auf das vordere Endes des Korntunnels und das sichtbare Endes der Laufmündung gemessen senkrecht zur Laufachse. Aber ob das unser Vize Sport jetzt auch so sieht, kann ich Dir auch nicht sagen.
Mit bestem Schützengruß
Murmelchen
Hallo Freunde,
das mit dem Korntunnel und dessen Überstand ist übrigens ein weiteres schönes Beispiel für eine nicht mehr funktionierende Sportordnung.
Der Punkt 9.7.3, wonach der Korntunnel die Mündung max. 50 mm überragen darf, in Teil 1 unter 1.5.4 steht übrigens 'sichtbare Mündung, soviel zu den Feinheiten, befindet sich schon seit einiger Zeit in der Sportordnung, zumindest seit Ausgabe 2021.
Dieser Hinweis, wonach der Korntunnel über die Mündung stehen darf, man beachte wieder die unterschiedliche Formulierung, befindet sich aber erst seit Ausgabe 2023 in dieser neuen Tabelle auf Seite 7. In der älteren dann auf Seite 8 folgenden Tabelle und in den Tabellen der Ausgaben 2022 und 2021 findet sich der Hinweis mit dem Überstand aber nicht.
Bliebe nur noch die berüchtigte Frage, was gilt denn jetzt?
Auch in der Synopse zur neuen Sportordnung 2024 finden sich bezüglich der Auflagetabellen keine Korrekturen.
Dafür findet sich dort unter 1.5.4 die Änderung, wonach der Korntunnel jetzt max. 80 mm über dem Lauf stehen darf. Dort steht übrigens 'Radiale Höhe des Kronzentrums'. Kann passieren, sollte so aber nicht in so einer Korrektur und und damit ja auch Arbeitsanweisung stehen, die doch hoffentlich vorher auch mal auf Fehler hin überprüft wird, oder.
Und wer jetzt meint, ich sei spitzfindig, stimmt, muss aber doch auch sein bei so einem Regelwerk für den immerhin viertgrößten Sportverband in diesem unseren Lande, oder?
Mit bestem Schützengruß
Murmelchen
Alles anzeigenHallo Freunde,
das mit dem Korntunnel und dessen Überstand ist übrigens ein weiteres schönes Beispiel für eine nicht mehr funktionierende Sportordnung.
Der Punkt 9.7.3, wonach der Korntunnel die Mündung max. 50 mm überragen darf, in Teil 1 unter 1.5.4 steht übrigens 'sichtbare Mündung, soviel zu den Feinheiten, befindet sich schon seit einiger Zeit in der Sportordnung, zumindest seit Ausgabe 2021.
Dieser Hinweis, wonach der Korntunnel über die Mündung stehen darf, man beachte wieder die unterschiedliche Formulierung, befindet sich aber erst seit Ausgabe 2023 in dieser neuen Tabelle auf Seite 7. In der älteren dann auf Seite 8 folgenden Tabelle und in den Tabellen der Ausgaben 2022 und 2021 findet sich der Hinweis mit dem Überstand aber nicht.
Bliebe nur noch die berüchtigte Frage, was gilt denn jetzt?
Auch in der Synopse zur neuen Sportordnung 2024 finden sich bezüglich der Auflagetabellen keine Korrekturen.
Dafür findet sich dort unter 1.5.4 die Änderung, wonach der Korntunnel jetzt max. 80 mm über dem Lauf stehen darf. Dort steht übrigens 'Radiale Höhe des Kronzentrums'. Kann passieren, sollte so aber nicht in so einer Korrektur und und damit ja auch Arbeitsanweisung stehen, die doch hoffentlich vorher auch mal auf Fehler hin überprüft wird, oder.
Und wer jetzt meint, ich sei spitzfindig, stimmt, muss aber doch auch sein bei so einem Regelwerk für den immerhin viertgrößten Sportverband in diesem unseren Lande, oder?
Mit bestem Schützengruß
Murmelchen
Vielen Dank
Für die sehr präzise Darstellung der momentanen Situation.
Sportordnung - TK Blätter - geltende Änderungen die in die neue Sportordnung nicht übertragen werden.
"Hier blickt doch kein Schwein mehr durch"
Man behält doch nur noch den Überblick, wenn man jeden Tag damit konfrontiert wird.
Wenn man ein halbes Jahr pausiert,
ist man raus.
Das geht doch alles viel einfacher.
Mfg Ronny