Triggercannon aus den USA importieren

  • Guten Tag zusammen,

    ich habe mal eine wahrscheinlich ungewöhnliche Frage. Auf Youtube sah ich neulich ein Video zu „Triggercannons“ ( https://triggercannons.com/ ). Das sind Kanonen aus Metall mit spannbarem Schlagbolzen welcher ein 209er Schrotzündhütchen abschlägt und dann das Projektil aus dem Lauf treibt. Per Definition also eine Waffe. Dann dachte ich mir aber, dass man ja auch Vorderladerwaffen legal mit den 209er Hütchen schießen darf und man dafür keine Berechtigung braucht, außer die Volljährigkeit. Deswegen Frage ich mich ob ich so eine Kanone legal bestellen kann ohne Probleme zu bekommen. Einen sportlichen Aspekt wird sie eh nicht haben. Ich finde nur solche keinen Spielereien kann witzig (Ja es ist kein Spielzeug!) und würde sie mir „just for fun“ kaufen wollen.

    Ich bin gespannt was ihr sagt, mit sportlichen Grüßen

    Justus

  • Prinzipielle ist alles fei verkäuflich. Lediglich für das Pulver bräuchtest du eine Erlaubnis nach dem § 27 SprengG. So lange du kein Pulver verwendest, ist alles frei. Auch für Minikanonen gibt es übrigens tatsächlich sportliche Wettkämpfe - nur mal so am Rand :whispering: musste mal google quälen

  • Wenn ich die Frage richtig verstanden habe geht es um den Import aus den USA.

    So wie ich die Sachlage einschätze solltest du die Finger davon lassen. Da es kein Spielzeug ist , bedarf es eines gültigen Beschuss in Deutschland und einer Einfuhrgenehmigung .

    Als privat Person ohne Importgenehmigung ist das Ganze nicht legal. Möglich wäre der Kauf über einen Importhändler der die Formalitäten erledigt.

    Ob sich das lohnt ?

  • Also einen gültigen Beschuss benötigst du nur, wenn es auch zum Schießen genutzt werden soll. Als Quasi-Deko ist hingegen kein Beschuss notwendig. Den Import kann auch durch eine Privatperson durchgeführt werden. Natürlich sind die Zollregularien entsprechend zu beachten, aber die sprechen prinzipiell nicht dagegen. Sind halt nur aufwendig und teuer. Daher ist es über einen EU-Händler klar zu empfehlen. Aber ich glaube JustusLP ging es nicht um den Import sondern generell um die rechtliche Stellung derartiger Gegenstände

  • Taucht auch noch die Frage nach dem CE auf.

    Kein CE und Kauf nicht von einer Privatperson ist ein NoGo ! ( wohlgemerkt aus dem Ausland)

    Kriegste nicht durch die Einfuhr.

    Es sei denn , mit viel Glück rutscht das Ding durch.

  • Was willst du denn mit dem CE-Prüfzeichen? Ich denke mal, dass du das meinst. Eine Kennzeichnungspflicht besteht nur dann, wenn ein Produkt entsprechenden EU-Vorschriften unterliegt, die eine CE-Kennzeichnung vorschreiben. Waffen sind da meines Wissens nicht betroffen, da diese technischen Vorgaben nationalen Rechts unterliegen oder der CIP.

  • Danke für die vielen Antworten, ich hatte überlegt so etwas zu importieren. Aus reiner Interesse, aber ich werde es sein lassen. Ich finde es nur sehr interessant wie simpel es ist und wie es funktioniert. Rechtlich ist das in Deutschland eh schwierig. Wenn es etwas vergleichbares bei einem deutschen Händler gäbe hätte ich sicherlich eine gekauft.

  • Ich würde da nicht gleich die Flinte ins Korn werfen und dort nachfragen, wo die Leute sitzen, die es wissen müssen - zumindest was die Einfuhr angeht. Wende dich einfach mal mit der Frage an das nächste Zollamt in deiner Nähe. Nicht jeder gut klingende Kommentar in einem Forum ist auch richtig!