Verzögerung WBK durch Behörde, was bedeutet dies für 2 Waffen pro 6 Monate

  • Hallo,

    ich habe vor rund 6 Wochen meine erste WBK (grün) als Sportschütze beantragt. Auf Nachfrage habe ich erfahren, dass es wohl auch nochmal 8 Wochen dauern wird, da der Sachbearbeiter noch rund 90 Anträge vorher bearbeiten muss.

    Mit der WBK habe ich die Voreinträge für jeweils eine Pistole in .22lr und 9mm beantragt.

    Die Waffen dafür habe ich bereits vor rund 2 Monaten gekauft und sie sind aktuell noch beim Vorbesitzer bzw. beim Händler eingelagert, da ich sie natürlich erst mit der WBK holen kann.

    Jetzt ist es so, dass ich mir auch gerne beispielsweise eine Enfield kaufen würde (gelbe WBK) und hatte mich bereits gefreut, dass ich das ja dann im März/April machen kann, da dann 6 Monate von dem Kauf der beiden Kurzwaffen vergangen sind. Damals bin ich noch davon ausgegangen bzw. habe mir erhofft, dass die Ausstellung der WBK in 4 Wochen erledigt ist. Jetzt sieht es nach 3-4 Monaten aus.

    Lange Rede kurzer Sinn, habe ich irgendeine Chance aufgrund der Verzögerung bei der Bearbeitung durch die Behörde Verkürzung der 6 Monatsregel zu erreichen? Den Sachbearbeiter möchte ich ungerne damit konfrontieren, bevor ich die WBK habe. Nicht dass mein Antrag dann plötzlich wieder ganz unten im Stapel landet. ;)

    Falls das bereits jemand geschafft hat, würde mich interessieren, wie ich das angehen müsste. Mein Verband ist der BDS LV4.

    Danke und Gruß

    Carsten

  • Sehe da keine Chance, insb. nicht als WBK-Neuling. Waffenrechtlich "erwirbst" Du die Waffe in Deinem Fall mit der WBK. Wann Du das Eigentum daran erlangt hast (Kauf) ist völlig belanglos. Ergo laufen die 6 Monate auch erst los, wenn Du sie vom Händler auf WBK übernommen hast. Behörde kann zwar Ausnahmen machen, wird das aber gerade bei einem WBK-Neuling mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht.

    Geduld Du mußt haben, junger Padawan.

  • Lange Rede kurzer Sinn, habe ich irgendeine Chance aufgrund der Verzögerung bei der Bearbeitung durch die Behörde Verkürzung der 6 Monatsregel zu erreichen? (...)

    Falls das bereits jemand geschafft hat, würde mich interessieren, wie ich das angehen müsste. Mein Verband ist der BDS LV4.

    Chance schon, auch wenn sie nicht hoch ist. Ein freundliches Schreiben Deines Landesverbandes, der auf die Ermessensnorm des § 14 Abs. 3 Satz 2 WaffG hinweist, und die weitere Bitte ausdrücklich mit einem speziell schießsportlichem Gesichtspunkt unterstützt, könnte helfen.

    Sinnvoll ist es da, nicht einfach mit dem durchaus menschlichen Argument "bin so geil auf die nächste Wumme, kann es nicht mehr abwarten, will haben, haben, HABEN !" zu argumentieren, sondern irgendein nachvollziehbares Sachargument zu bringen (das Mitglied Carsten will schon am soundsovielten mit dieser eigenen Langwaffe am XY-Wettkampf des BDS; des Vereins; am offenen Ordonnanzwaffenschießen daundort teilnehmen, aber die Wartefrist wäre da noch nicht abgelaufen).

    Wenn die Behörde clever ist, antwortet sie Dir dann, Du könntest Dir die Langwaffe ja einfach mit der dann schon vorhandenen WBK ausleihen, nach § 12 Abs. 1 Nr. 1 a) WaffG. :) Aber Vorsicht, das geht in der Praxis öfters schief.

    Gruß, Carcano

  • ......Waffenrechtlich "erwirbst" Du die Waffe in Deinem Fall mit der WBK. Wann Du das Eigentum daran erlangt hast (Kauf) ist völlig belanglos. Ergo laufen die 6 Monate auch erst los, wenn Du sie vom Händler auf WBK übernommen hast.......

    Da hast du vollkommen recht, das sehe ich ja grundsätzlich genauso, deshalb auch hier die Frage, ob es aufgrund der Verzögerung durch die Waffenbehörde eine Chance gibt.

    Chance schon, auch wenn sie nicht hoch ist. Ein freundliches Schreiben Deines Landesverbandes, der auf die Ermessensnorm des § 14 Abs. 3 Satz 2 WaffG hinweist, und die weitere Bitte ausdrücklich mit einem speziell schießsportlichem Gesichtspunkt unterstützt, könnte helfen.

    Sinnvoll ist es da, nicht einfach mit dem durchaus menschlichen Argument "bin so geil auf die nächste Wumme, kann es nicht mehr abwarten, will haben, haben, HABEN !" zu argumentieren, sondern irgendein nachvollziehbares Sachargument zu bringen (das Mitglied Carsten will schon am soundsovielten mit dieser eigenen Langwaffe am XY-Wettkampf des BDS; des Vereins; am offenen Ordonnanzwaffenschießen daundort teilnehmen, aber die Wartefrist wäre da noch nicht abgelaufen).

    Wenn die Behörde clever ist, antwortet sie Dir dann, Du könntest Dir die Langwaffe ja einfach mit der dann schon vorhandenen WBK ausleihen, nach § 12 Abs. 1 Nr. 1 a) WaffG. :) Aber Vorsicht, das geht in der Praxis öfters schief.

    Gruß, Carcano

    Danke für die sehr ausführlich Antwort und auch dem Tipp mit dem Landesverband. Ich hatte es mir in dem Fall wohl einfacher vorgestellt, da einfach das Problem bei der Behörde gesehen habe, aber das Problem hat halt nicht sie, sondern ich ;)

    Ich denke ich werde einfach abwarten, hoffen, dass sie es im Dezember schaffen und mich dann im nächsten Jahr auf NRW Trophy freuen. Für die Bezirksmeisterschaft macht es eh keinen Unterschied mehr, da die bereits im Februar ist.

    Danke nochmal für eure Antworten!

  • Ich würde zuerst eine Langwaffe auf Gelb und eine Kurzwaffe auf Grün erwerben. Dann würde ich damit trainieren und das würde mich schon mal ausreichend beschäftigt halten, bis alles optimal läuft und die Ergebnisse stimmen. So ein halbes Jahr vergeht dann wie im Flug, wenn es nur darum geht. Da habe ich wegen Lieferzeiten schon erheblich länger auf eine Waffe gewartet. Der zweite Voreintrag gilt ein Jahr, das würde mir reichen. Falls es hier um eine günstige Gelegenheit geht fände ich eine Übergangsmöglichkeit, z.B. hätte ich einen freundlichen Händler, der mir die Waffe ein paar Wochen weglegt, bis ich sie erwerben darf.

  • Was Du machen kannst, Carsten, ist folgendes:

    Ganz höfliche und nett formulierte Email an die Behörde schreiben, dass es Dir leid tut, dass sie so überlastet sind, dass Du natürlich schon Dich darauf gefreut hast, möglichst bald auch mit eigenen Waffen den Schießsport ausüben zu können, die Du dann natürlich optimal an Dich anpassen könntest, so dass Du auch nicht immer auf dem Schießstand auf die zeitliche Verfügbarkeit der Vereinswaffen angewiesen wärest wie zur Zeit,

    dass Du jetzt aber verstehst, dass Du noch etwas warten musst,

    und dass Du hoffst, dass Dir die Waffenbesitzkarte mit den Voreinträgen noch in der Frist des § 75 Satz 2 VwGO erteilt werden kann, nachdem jetzt schon die Hälfte dieser Zeit verstrichen sei.

    Mehr nicht.
    Und glaub mir, die WBK wird dann ziemlich rasch eintrudeln, nicht erst in 6 Wochen. Sogar ohne Anwalt. :successful:

    LG, Carcano

  • ......Ich würde zuerst eine Langwaffe auf Gelb und eine Kurzwaffe auf Grün erwerben. .....

    Tja aus meiner Sicht waren beides sehr gute Gelegenheiten, die ich mir nicht entgehen lassen wollte. Die Verwahrung ist aktuell auch nicht das Problem, aber mit der Zeit ist man es einfach leid mit den Vereinswaffen zu schießen und freut sich dann auf die eigenen Sachen. Auch weil man sich dafür dann für Mehrdistanz usw. Magazine, Holster usw. gekauft hat, was es für die Vereinswaffen nicht gibt (klar, könnte ich auch kaufen, find ich aber nicht so toll) und weshalb ich diese Termine nicht wahrnehmen kann.

    Dazu kommt, dass im Februar Bezirksmeisterschaften sind, wofür ich mich für Präzision und Speed angemeldet habe mit beiden Kalibern. Warum? Weil ich da einfach Lust drauf habe. Es ist dann halt nur sehr schade, wenn man erst 4 Wochen vorher die Waffen hat, um zu trainieren (etwas übertrieben ;).

    .........Du hoffst, dass Dir die Waffenbesitzkarte mit den Voreinträgen noch in der Frist des § 75 Satz 2 VwGO erteilt werden kann,......

    Das hatte ich auch gelesen, allerdings habe ich mich dann auch gefragt, wie wohlgesonnen der Sachbearbeiter einem dann in Zukunft ist. Da hatte ich so das Gefühl, dass man einen Krieg beginnt, den man nicht gewinnen kann. :(

  • Es ist eher so, dass du mit so einem freundlichen Brief bzw. Mail einen Krieg gleich vermeidest, also von vornherein gewinnst. Natürlich kommt es auch auf die Formulierung an. Aber dazu habe ich ja Hilfestellung gegeben. :)

  • Ich würde zuerst eine Langwaffe auf Gelb und eine Kurzwaffe auf Grün erwerben. Dann würde ich damit trainieren und das würde mich schon mal ausreichend beschäftigt halten, bis alles optimal läuft und die Ergebnisse stimmen. So ein halbes Jahr vergeht dann wie im Flug, wenn es nur darum geht. Da habe ich wegen Lieferzeiten schon erheblich länger auf eine Waffe gewartet. Der zweite Voreintrag gilt ein Jahr, das würde mir reichen. Falls es hier um eine günstige Gelegenheit geht fände ich eine Übergangsmöglichkeit, z.B. hätte ich einen freundlichen Händler, der mir die Waffe ein paar Wochen weglegt, bis ich sie erwerben darf.

    ...?...Du hast Dir schon den #1 durchgelesen und verstanden ...? Er hat schon 2 Waffen gekauft - ohne WBK in der Hand ...

    Der Sinn des Krieges ist nicht,
    für sein Vaterland zu sterben,
    sondern den Gegner für seines sterben zu lassen.

  • Was Du machen kannst, Carsten, ist folgendes:

    Ganz höfliche und nett formulierte Email an die Behörde schreiben, dass es Dir leid tut, dass sie so überlastet sind, dass Du natürlich schon Dich darauf gefreut hast, möglichst bald auch mit eigenen Waffen den Schießsport ausüben zu können, die Du dann natürlich optimal an Dich anpassen könntest, so dass Du auch nicht immer auf dem Schießstand auf die zeitliche Verfügbarkeit der Vereinswaffen angewiesen wärest wie zur Zeit,

    dass Du jetzt aber verstehst, dass Du noch etwas warten musst,

    und dass Du hoffst, dass Dir die Waffenbesitzkarte mit den Voreinträgen noch in der Frist des § 75 Satz 2 VwGO erteilt werden kann, nachdem jetzt schon die Hälfte dieser Zeit verstrichen sei.

    Mehr nicht.
    Und glaub mir, die WBK wird dann ziemlich rasch eintrudeln, nicht erst in 6 Wochen. Sogar ohne Anwalt. :successful:

    LG, Carcano

    ZITAT von einer Namentlich nicht genannten Person:

    ..."Nehmen wir einmal an - die Waffenbehörde erhält an einem Tag über 50 solcher Schreiben (oder Anrufe)- und liest diese 50 Schreiben.

    Wieviel Zeit vergeht mit lesen von "Bittstellungen" - die dann am Ende für die Bearbeitung der Anträge fehlt....?

    Und das an 5 Arbeitstagen die Woche." ... Zitat Ende.

    (Ja - ich kenne alle meine Sachberarbeiter / Sachbearbeiterinnen ;-* auf meiner Waffenbehörde persönlich.)

    Der Sinn des Krieges ist nicht,
    für sein Vaterland zu sterben,
    sondern den Gegner für seines sterben zu lassen.

  • Es könnte erschreckend sein. Wenn, ja wenn diese Dummdreistigkeit eines waffenrechtlich ebenso wie verwaltungstechnisch Ahnungslosen nicht gleichzeitig so unfreiwillig komisch wäre:

    ZITAT von einer Namentlich nicht genannten Person:

    ..."Nehmen wir einmal an - die Waffenbehörde erhält an einem Tag über 50 solcher Schreiben (oder Anrufe)- und liest diese 50 Schreiben.

    Wieviel Zeit vergeht mit lesen von "Bittstellungen" - die dann am Ende für die Bearbeitung der Anträge fehlt....?

    Und das an 5 Arbeitstagen die Woche." ... Zitat Ende.

    (Ja - ich kenne alle meine Sachbearbeiter / Sachbearbeiterinnen ;-* auf meiner Waffenbehörde persönlich.)

    Mit Sicherheit "kennst" Du keinen und keine davon, das ist deutlich erkennbar. Vielleicht hast du von einem oder der anderen einen optischen Eindruck. Stattdessen wird ein Galimathias erzählt, der mit der Realität der behördlichen Tätigkeit nicht das Allergeringste zu tun hat. Für alle anderen außer Maat K., dem eh nicht zu helfen ist in seiner abgeschlossenen Filterblase, nun ein Blick auf die WIrklichkeit da draußen, in der Gemeinde oder im Landratsamt:

    - Das Verwaltungsverfahren ist grundsätzlich ein schriftliches Verfahren. Selbst dort, wo es mündliche Elemente darin gibt, müssen sie niedergeschrieben werden. Daraus folgt, dass der größte Zeitfresser nicht Emails oder Faxe sind (in der Behördenrealität nach wie vor wichtig und sehr häufig, viel mehr als in der Wirtschaft oder im Privatleben), sondern persönliche Vorsprachen "auf dem Amt", oder Anrufe und Gequake.
    Zur Erläuterung dieses Punktes: wer persönlich "bei der Obrigkeit" vorspricht, der stört, und der frisst sich und allen anderen sinnlos Zeit weg. Es gibt sehr seltene Ausnahmen, wo das persönliche Erscheinen vorgeschrieben sein kann (typisch etwa bei der Beantragung von Identitätsdokumenten oder in anderen Personenstandsfällen), aber im Waffenrecht ist das äußerst selten.
    Nun ist es zwar nicht völlig falsch, wenn die zuständigen MitarbeiterInnen einen Namen u.U. auch mit einem Gesicht verknüpfen können. Dafür reicht aber ein einziges Mal.

    - Der häufigste Grund für Verzögerungen im Verwaltungsverfahren sind unvollständige Anschreiben / unvollständiger Rechts- und Sachvortrag. Immer wieder erlebt man es mit unangenehmer Regelmäßigkeit, dass antragstellende Bürger lediglich ein Formular in einem Umschlag übersenden (oder einwerfen) -- und im gar nicht so seltenen Horrorfall: persönlich übergeben und dann gleich noch darüber quatschen wollen. Das "verzögert" nicht nur die Bearbeitung rein temporär auf dem Zeitstrahl, es führt vor allem zu zeitaufwendigen Rückfragen und Hin- und Hergeschreibe.

    - Anzurufen (unter Nutzung eines Fernsprechers, dieses ach so modernen Instruments: "man klingelt Ihnen, und Sie laufen") ist auch nur wenig besser. In unwichtigen Zusammenhängen bringt es nichts und kostet "nur" zwischen 2 und 5 Minuten, die mensch auf die Arbeit an der Sache nutzbringender hätte verwenden können.
    In wichtigen Fällen (Ergänzung des Sachvortrags, Klärung von Zweifeln) verursacht es doppelte Arbeit und generiert daher unterschwelliges Ressentiment; denn dann muss zwingenderweise über das Telefonat ganz zeitnah eine verschriftlichte Aktennotiz gefertigt werden, und wenn sie vergessen wird (passiert oft, zumal wenn gleich danach der nächste Anruf kommt oder ein wartendes Bürgerlein an der Tür klopft), ist ein potentieller bug im Getriebe.

    - Scheinbare behördliche Untätigkeit *kann* "Faulheit" seit, ist es aber selten (selbst das Faultier überquert eine Straße relativ zügig und zielstrebig), auch wenn ich mit dieser Untergruppe vielleicht etwas häufiger zu tun habe als der durchschnittliche Bürger. Viel eher ist dies bedingt durch zeitliche Überlastung und Personalausdünnung.

    - Der sachbearbeitende Mensch muss also Eingänge nacheinander abarbeiten. Das strikt chronologische Prinzip ("Jura kommt vor Kreide kommt vor Tertiär") ist naheliegend, gilt aber nicht absolut. Vielmehr macht man das - immer und überall im Leben, also auch auf Behörden -, was wichtiger und dringlicher ist. Dringlich ist kein (!) Synonym für drängelig, das kapieren viele aufgeblasene Antragsteller nicht. Den Unterschied zwischen berechtigter Nachfrage einerseits, ärgerlicher Drängelei und WIchtigtuerei andererseits versteht Maat K. ersichtlich nicht, ich schon.

    - "The squeaky wheel gets the grease" - unter gleichartigen und gleichen Aufwand erfordernden Routineverfahren, wie es dasjenige des Threadstarters ist, wird das dringlichere vorgezogen, auch wenn es vom Eingang her jünger sein mag. Diesen Umstand ziehen mein Rat und meine Empfehlung in Rechnung. Denn jede Behörde kennt § 75 VwGO und will ihn vermeiden. Und jede Behörde WEIß auch, dass "allgemeine Überlastung" niemals ein Entschuldigungsgrund im Sinne dieser Norm sein kann. Dementsprechend handelt sie dann.

    - Wer darauf hinweist, wird also zeitlich vorgezogen, zumal dann, wenn Fristablauf droht. Denn das will man nicht. Deshalb ist mein Vorschlag so gut und sinnvoll bei geringstem Aufwand, und zugleich für die Behörde schonend und niederschwellig. Es wird als viel höflicher und kooperativer empfunden, als wenn ein Bürger jede Woche mit einem Anruf nervt (leider gar nicht so selten), oder schon nach drei Wochen per Brief und Email poltert "Warum höre ich nichts von Ihnen ?! Mein Antrag ist doch schon ÜBER 20 TAGE her ?!!! Warum passiert da bei Ihnen nichts ??????!!!")

    - Auf die Erteilung waffenrechtlicher Erlaubnisse besteht in aller Regel ein Rechtsanspruch, und BürgerInnen sind keine "Bittsteller". Das wird auch innerhalb von Behörden durchweg so gewusst und so empfunden. Spar dir in Zukunft also solche Formulierungen des 17. und 18. Jahrhunderts, als man noch Serenississimus gerollte Bittschriften in die langsam fahrende Kutsche werfen musste, in der Hoffnung auf gnädige Aufnahme und allerhöchste Huld.

    Carcano

  • Wie war das noch: "Drei Tage war er krank, jetzt kräht er wieder, Gott sei Dank.

    Und ich dachte schon ... wegen der vielen Kreide und so. :sick:


    Mit bestem Schützengruß

    Murmelchen

    Da möchte man gar nicht wissen was manche Juristen über ihre Mandanten äußern.

    Habe die Ehre


  • - Auf die Erteilung waffenrechtlicher Erlaubnisse besteht in aller Regel ein Rechtsanspruch, und BürgerInnen sind keine "Bittsteller". Das wird auch innerhalb von Behörden durchweg so gewusst und so empfunden. Spar dir in Zukunft also solche Formulierungen des 17. und 18. Jahrhunderts, als man noch Serenississimus gerollte Bittschriften in die langsam fahrende Kutsche werfen musste, in der Hoffnung auf gnädige Aufnahme und allerhöchste Huld.

    Carcano


    Gerade den letzten Passus finde ich wieder mal gut.

    Wenn der "Amtsschimmel" wiehert klappern die Hufe der Bürger um dem Gesuch nachzukommen. Muss man ja, ist ja von Amtswegen gefordert. (ich lach mich weg)

    Aber einen gesetzmässig zustehenden Anspruch nicht einzufordern mit dem Gedanken dann in Zukunft verloren zu haben, kann ich nicht folgen.

    Leben wir eigentlich schon im 21 Jahrhundert ?

    Einmal editiert, zuletzt von Geronimo (14. November 2022 um 22:10) aus folgendem Grund: Ein Beitrag von Herbert-Ver mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • Mit Sicherheit "kennst" Du keinen und keine davon, das ist deutlich erkennbar. Vielleicht hast du von einem oder der anderen einen optischen Eindruck. Stattdessen wird ein Galimathias erzählt, der mit der Realität der behördlichen Tätigkeit nicht das Allergeringste zu tun hat. Für alle anderen außer Maat K., dem eh nicht zu helfen ist in seiner abgeschlossenen Filterblase, nun ein Blick auf die WIrklichkeit da draußen, in der Gemeinde oder im Landratsamt:

    Den Unterschied zwischen berechtigter Nachfrage einerseits, ärgerlicher Drängelei und WIchtigtuerei andererseits versteht Maat K. ersichtlich nicht, ich schon.

    Spar dir in Zukunft also solche Formulierungen des 17. und 18. Jahrhunderts, als man noch Serenississimus gerollte Bittschriften in die langsam fahrende Kutsche werfen musste, in der Hoffnung auf gnädige Aufnahme und allerhöchste Huld.

    Carcano

    Carancano

    Vielen Dank für das angebotene DU ... Ich bin erfreut.

    Ich habe meine Zeilen noch einmal durchgelesen.

    Dort steht ... ZITAT !

    ... das ZITAT ...entspringt ....xxxx und ist NICHT von mir geäußert.

    Deshalt auch als "ZITAT" niedergeschrieben.

    Die PERSÖNLICHEN "Nichtfreundlichkeiten" kannst DU ab sofort unterlassen.

    Ob ich jemand pers. kenne - oder NICHT - überlässt DU MIR ganz alleine.

    Es hat uns wieder gezeigt, das es hier im FORUM immer wieder einen gibt - der in grober Art und Weise sein Wissen vermittelt ...

    Kann man machen - aber man muss nicht andere anfeinden.

    (Ob das so gewollt ist ...? )

    maat.k

    Der Sinn des Krieges ist nicht,
    für sein Vaterland zu sterben,
    sondern den Gegner für seines sterben zu lassen.

  • Ja, so ist er, der Herrgott über die Paragraphen. Dabei sollte man doch meinen, dass einem Herren seines Berufsstandes diese Unterschiede auffallen sollten. Von anderen Usern fordert er es schließlich auch ein. Du hast es schon richtig erkannt. Es geht hier einigen nur darum, auf anderen herum zu hacken. Und dann wird z.B. no.limits vorgeworfen, dass seine Posts ständig entgleisen. Das tun sie aber erst, wenn sich diese kleine Gruppe provokativ zu Wort meldet. Da wird dann jedes Wort auf die Goldwaage gelegt und Sätze so lange verbogen, bis sich ein Grund findet, auf andere einzuprügeln.

    Mit vermurmeltem Schützenpups...

    Meisterschütze seit 1989