Haftung bei falschem Waffentransport

  • Vielleicht gabs das Thema schon mal, aber ich habe bis jetzt nichts Vernünftiges dazu gefunden.

    Folgendes Szenario: Ich fahre mit einem Freund zu einem Wettkampf, jeder mit seiner eigenen Waffe. Wir kommen in eine Polizeikontrolle und die Beamten möchten die Waffen kontrollieren (ja, das dürfen sie). Mit meiner ist alles in Ordnung, bei meinem Freund jedoch nicht. Gehen wir gleich mal vom worst case einer geladenen Waffe aus. Bin ich als Fahrer dafür haftbar, weil genau genommen ja ich die Waffe auch transportiert habe?

  • Nö, stell Dir vor ihr würdet mit dem Zug unterwegs sein..-der arme Lokführer.

    Wäre was anderes wenn dein Freund nicht dabei wäre…

    Ähnlich wie: Du fährst mit vielen Freunden in Deinem Auto und einer deiner Freunde auf der Rücksitzbank hat sich nicht angegurtet-> da zahlt der Freund und nicht Du.

  • Du führst ein Fahrzeug und stehst doch damit in der Verantwortung desselben.

    Was denkst Du würde passieren, wenn Dein Freund sich einfach nur nicht anschnallt,

    Du´s ignorierst und er bei einem Unfall zu Schaden kommt ?

    Ich glaube kaum, dass Du da mal so einfach raus wärst, weil er ja ein mündiger Mensch ist.

    Oder er stellt sein Rennrad auf den Dachträger ohne es zu sichern, so dass es während

    der Fahrt runterfällt und ´nen Schaden verursacht.

    Wärst Du als Führer da raus, weil´s ja das Rad von Deinem Freund ist ?

    Ich bin kein Jurist und traue mir keinesfalls zu, das wirklich zu bewerten.

    Aber mal einfach mit ´nem "Nö" wie beim Vorschreiber da raus sein zu wollen

    halte ich für äußerst naiv.

    Wobei ich die Frage an sich überhaupt nicht nachvollziehen kann, da die Regeln

    über diese Dinge doch nun hinlänglich bekannt sind und ich kaum nachvollziehen

    könnte, wie und warum die Problematik überhaupt entstehen könnte.

  • Du führst ein Fahrzeug und stehst doch damit in der Verantwortung desselben.

    Was denkst Du würde passieren, wenn Dein Freund sich einfach nur nicht anschnallt,

    Du´s ignorierst und er bei einem Unfall zu Schaden kommt ?

    Ich glaube kaum, dass Du da mal so einfach raus wärst, weil er ja ein mündiger Mensch ist.

    Da hast Du zweifellos recht, da ist eine Ladung Ärger programmiert.

    Das ändert aber erstmal nichts an der Tatsache dass der Freund für das anlegen des Gurts alleine verantwortlich ist.


    Oder er stellt sein Rennrad auf den Dachträger ohne es zu sichern, so dass es während

    der Fahrt runterfällt und ´nen Schaden verursacht.

    Wärst Du als Führer da raus, weil´s ja das Rad von Deinem Freund ist ?

    Nein, weil der Fahrer in diesem Fall für die Sicherung der Ladung verantwortlich ist. Eine Mitverantwortung des Freundes kann möglich sein.

    Ich bin kein Jurist und traue mir keinesfalls zu, das wirklich zu bewerten.

    Aber mal einfach mit ´nem "Nö" wie beim Vorschreiber da raus sein zu wollen

    halte ich für äußerst naiv.

    Trifft aber im realen Leben zu.

    Wobei ich die Frage an sich überhaupt nicht nachvollziehen kann, da die Regeln

    über diese Dinge doch nun hinlänglich bekannt sind und ich kaum nachvollziehen

    könnte, wie und warum die Problematik überhaupt entstehen könnte.

    Und doch können sie vorkommen.

  • Du führst ein Fahrzeug und stehst doch damit in der Verantwortung desselben

    Und welche Pflichten damit vebunden sind steht im Gesetz. Ladungssicherung gehört dazu, der Inhalt des Gepäcks von Passagieren geht den Fahrer dagegen nichts an. Wenn bei einem Reisebus im Koffer eines Mitreisenden Drogen gefunden werden, wird der Besitzer des Koffers ermittelt und nicht der Busfahrer verhaftet.

  • Und welche Pflichten damit vebunden sind steht im Gesetz. Ladungssicherung gehört dazu, der Inhalt des Gepäcks von Passagieren geht den Fahrer dagegen nichts an. Wenn bei einem Reisebus im Koffer eines Mitreisenden Drogen gefunden werden, wird der Besitzer des Koffers ermittelt und nicht der Busfahrer verhaftet.

    Hier geht´s aber nicht drum, dass Dein Freund bei Dir mitfährt und ohne Dein Wissen illegal eine Waffe, eine gestohlene oder nicht legitimierte, im Gepäck versteckt hat.

    Das würde Deinem Vergleich eher nahekommen als der für den Fahrer bekannte Transport der Sportgeräte, für die besondere Regeln gelten und er damit

    in Kenntnis über diese ist.

    Ich schrieb letztendlich, dass so etwas schwierig und Ganz sicher NICHT simpel mit ja oder nein zu beantworten ist.

    Aber wenn Ihr das alles mal eben so genau wisst ist´s ja super...

  • Ich schrieb letztendlich, dass so etwas schwierig und Ganz sicher NICHT simpel mit ja oder nein zu beantworten ist.

    Ist es doch, wenn man nicht irgend welche in der Ausgangsfrage nicht gestellten abstrusen Ausnahmefälle reininterpretiert.

  • Ich schrieb letztendlich, dass so etwas schwierig und Ganz sicher NICHT simpel mit ja oder nein zu beantworten ist.

    In diesem Fall doch.

    Und manchmal kann es im Zweifel sogar recht hilfreich sein, zu schauen, wer da gerade sein 'Herzchen' unter eine Antwort setzt.


    Es kann allerdings schon vorkommen, dass die 'Rennleitung' auch nicht ganz sattelfest ist und leider nach den ganzen Hetzkampagnen der vergangen Jahrzehnte gerade in Sachen Schusswaffen auch schon mal etwas, sagen wir mal, komisch reagiert. Da kann es dann schon vorteilhaft sein, selbst zu wissen, was geht und was nicht und wie man sich im Zweifel zu verhalten hat.


    Mit bestem Schützengruß

    Murmelchen

  • Also um die anderen Diskussionen mal zu beenden: der Fahrer ist immer für die Ladungssicherung verantwortlich (war selber mal Berufsfahrer). Beim Gurt ist er gegenüber volljährigen, mündigen Mitfahrern lediglich in der Hinweispflicht.

    Ich hab gestern auch noch einen befreundeten Juristen gefragt, der allerdings gleich dazugesagt hat, dass er im Waffengesetz nicht wirklich sattelfest ist, weil er damit normal nichts zu tun hat. Er meinte es kann einen Unterschied machen ob man als Fahrer ebenfalls sachkundig oder wirklich "nur" der Fahrer ist. Aber erst mal wäre seiner Meinung nach der Besitzer der Waffe verantwortlich.