Darf ich alleine auf dem Stand schießen?

  • §31 WaffG vom 19.09.1972 besagte schon:

    "§ 31 Sachkunde

    (1) Den Nachweis der Sachkunde (§ 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2) hat erbracht, wer eine

    Prüfung vor der dafür bestimmten Stelle bestanden hat oder seine Sachkunde durch eine

    Tätigkeit oder Ausbildung nachweist.

    Nur waren die dafür bestimmten Stellen einfach nicht vorhanden.

    Tätigkeit oder Ausbildung war i.d.R. Handel. Büchsenmacher, Jagdschein oder Studium.

    Ausbildung bei BW und Polizei wurden gerne abgelehnt da die Ausbildung nur auf ihre Waffen beschränkt war.


    sowie über

    den anderweitigen Nachweis der Sachkunde zu erlassen."

    Das war eben die Bestätigung über den Verein, wobei es meist den Vereinen überlassen war den Umfang der Einweisung zu bestimmen.


    OT: Ein Führerschein Kl. 1 war damals auch mit ein oder zwei Fahrstunden möglich, auch da hat sich vieles geändert, nicht immer aus Sicht der betroffenen verbessert.

  • Das war eben die Bestätigung über den Verein, wobei es meist den Vereinen überlassen war den Umfang der Einweisung zu bestimmen.

    Na ja, der Umweg ging (wahrscheinlich) schon über die 1. VO zum WaffG und dort den § 31 Abs. 1 Nr. 2c)

    "Die Sachkunde gilt insbesondere als nachgewiesen, wenn der Antragsteller

    ...

    c) die nach § 29 nachzuweisenden Kenntnisse auf Grund einer anderweitigen,

    insbesondere behördlichen oder staatlich anerkannten Ausbildung oder als

    Sportschütze erworben hat, sofern die Tätigkeit oder Ausbildung ihrer Art nach

    geeignet war, die erforderliche Sachkunde zu vermitteln." (Anm.: Formatierungen von mir)

    Daraus hat man dann wohl 20 Jahre lang die Sachkunde durch Vereinsmitgliedschaft "gebastelt", wobei der Verein, zumindest bei uns, da noch nicht mal irgendwas sachkundemäßig bestätigen musste. Mitglied ja = alles ok. Also schon eine seeehhr weite Auslegung. Das man das heute enger sieht, darf nicht verwundern.

  • Leute Leute Leute... es ist doch einfach ohne Führerschein kein Erlaubnis Auto fahren zu dürfen ..so verhält sich auch beim Sportschiessen...

    alles ist einfach auf deutsch so geregelt aufgrund der Versicherungsfragen..

    Murmelchen ,dir ist doch bekannt andere Länder andere Sitten ... wem das nicht passt kann doch woanders tun ..

    Wir haben uns einfach nur ein Regel aufgestellt in welchen Rahmen wir hier einzuhalten haben ....sinnfrei ist doch lieber anpassen um viel Spass im sportschiessen zu haben..

    :amused: :amused: :peaceful: :peaceful: :clapping: :clapping:

    Match Guns MGH1e

    Match Guns MG2eRF

    Match Guns MG4

    Match Guns MG5e

    Steyr LP5

    Steyr LG Challenge

  • Leute Leute Leute... es ist doch einfach ohne Führerschein kein Erlaubnis Auto fahren zu dürfen ..so verhält sich auch beim Sportschiessen...

    Lieber Tokei-Ihto, darum geht es den Kritikern der Bestimmungen bzgl. Ausichtspersonen nicht. Sie haben nicht in Abrede gestellt, dass die Waffensachkundeprüfung sinnvoll ist (vgl. Fahrerlaubnisprüfung).

    Sie haben aber darauf hingewiesen, dass man grundsätzlich, sobald man nach bestandener Prüfung den Führerschein in der Tasche hat, auch allein fahren darf (abgesehen vom Sonderfall des begleiteten Fahrens ab 17), obwohl das viel gefährlicher für eine unbestimmte Vielzahl von Personen ist, als das Schießen allein auf dem Stand. Das war den Punkt, auf den weiter oben teilweise abgestellt wurde.

    Carcano

  • ... als das Schießen allein auf dem Stand. Das war den Punkt, auf den weiter oben teilweise abgestellt wurde.

    Wobei man ja jetzt fair bleiben muss. Der Gesetzgeber hat doch das alleine schießen auf dem Stand sogar zugelassen. Was dann Verbände und Vereine daraus machen ist eine andere Geschichte. Beim Gesetzgeber war ja nur "am Ende" noch die Frage aufgetaucht, warum man denn für die vA noch eine zusätzliche Ausbildung belegen muss, um für die vA sachkundig zu sein und nicht schon die Sachkundeausbildung ausreicht.

    Und ja, man könnte oder hätte die Waffensachkunde sicher auch um einen zusätzlichen Themenblock mit den Inhalten der vA bei Lehrgang und Prüfung ergänzen können und das wäre es gewesen.

    So aber kann jeder aktiv selbst entscheiden, ob er die Qualifikation zur vA machen möchte oder nicht. Ich kenne Leute, die sich weigern, einen vA-Lehrgang zu machen, weil sie mit ihrem Verein nicht diskutieren wollen, dass sie keinen vA-Dienst machen möchten. So haben sie keine Qualifikation und gut ist. ;)

  • Das ist wiederum ein anderes Thema, wie die Vereine mit dem Thema Diensteinteilung umgehen.

    Stabil kann das nur funktionieren, wenn die eingeteilten Personen das auch wollen und nicht über gebühr eingeteilt werden.

    Es gibt natürlich auch diejenigen, die Geil auf den Dienst sind, aber das ist vermutlich eher die Ausnahme.

    Man sieht ja in vielen, wenn nicht sogar den meisten, Vereinen, dass es ja nicht mal mit den regulären Arbeitseinsätzen funktioniert und dann auch viele Vereine die meist in der Satzung oder Gebührenordnung verankerte Gebühr je nicht geleistete Arbeitsstunde nicht einfordern.

    Aber das ist alles ein anderes Thema.

  • Sie haben aber darauf hingewiesen, dass man grundsätzlich, sobald man nach bestandener Prüfung den Führerschein in der Tasche hat, auch allein fahren darf (abgesehen vom Sonderfall des begleiteten Fahrens ab 17), obwohl das viel gefährlicher für eine unbestimmte Vielzahl von Personen ist, als das Schießen allein auf dem Stand. Das war den Punkt, auf den weiter oben teilweise abgestellt wurde.

    Das ist doch auch bei Schützen möglich, hier scheint es aber dass Probleme gelöst werden müssen die kaum jemanden betreffen.

  • Das ist wiederum ein anderes Thema, wie die Vereine mit dem Thema Diensteinteilung umgehen.

    Stabil kann das nur funktionieren, wenn die eingeteilten Personen das auch wollen und nicht über gebühr eingeteilt werden.

    Es gibt natürlich auch diejenigen, die Geil auf den Dienst sind, aber das ist vermutlich eher die Ausnahme.

    Man sieht ja in vielen, wenn nicht sogar den meisten, Vereinen, dass es ja nicht mal mit den regulären Arbeitseinsätzen funktioniert und dann auch viele Vereine die meist in der Satzung oder Gebührenordnung verankerte Gebühr je nicht geleistete Arbeitsstunde nicht einfordern.

    Aber das ist alles ein anderes Thema.

    wenn erstmal der Schiesstand geschlossen wird wegen

    Verstösse und Vernachlässigkeiten , dann weiss du worum es geht ..selber Schuld und sehr schwer wieder zu bekommen ..

    zum Sportschiessen gehört Disziplin , Veranwortung , Loyalität und gesunden Menschenverstand ...

    ohne dem Verein was zu geben gibt kein nehmen ...notfalls wird es die Mitgliedschaft aufgekündigt ... mit Gemeinschaftgefühl und Gegenseitigkeit hat man auch viel Spass.

    :peaceful: :peaceful:

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  • wenn erstmal der Schiesstand geschlossen wird wegen

    Verstösse und Vernachlässigkeiten , dann weiss du worum es geht ..selber Schuld und sehr schwer wieder zu bekommen ..

    zum Sportschiessen gehört Disziplin , Veranwortung , Loyalität und gesunden Menschenverstand ...

    ohne dem Verein was zu geben gibt kein nehmen ...notfalls wird es die Mitgliedschaft aufgekündigt ... mit Gemeinschaftgefühl und Gegenseitigkeit hat man auch viel Spass.

    :peaceful: :peaceful:

    Ich glaube Du interpretierst etwas in die Beiträge hinein, was so gar nicht steht.

    Ich bin selber "Schießleiter", "Standaufsicht", und "Range Officer" in unterschiedlichen Disziplinen und leiste mehr als genug Schießleiter- und RO-Dienste im Wettkampf wie auch im Training und ich bin immer vorne mit dabei, wenn einer der anderen SL ausfällt,

    Ich mache das, weil ich weiß, dass es ohne die Schießleiter, RO´s und Aufsichten keinen Wettkampf und kein Training gibt.

    Dagegen sagt hier keiner etwas, was Du aber scheinbar hinein interpretierst.

    Das bedeutet aber nicht, dass ich mit den Regeln und Verordnungen einverstanden sein muss und sie nicht kritisch hinterfragen darf, oder?

    Richtig, zum Sportschießen gehören die von Dir genannten Wesenszüge, Loyalität, Verantwortung und gesunder Menschenverstand.

    Aber nicht nur bei den Schützen selber, sondern auch bei den Vereinsvorstanden und den Verbandsvorstanden und da gehört nicht immer das Motto:

    "Einschränken was geht!", sondern auch anders herum.

    Es gibt viele Themen im Schießsport und insbesondere in den Vereinen, die Kritikwürdig sind. Gut gemeint ist eben nicht immer gut gemacht.

    Wenn ich also sehe, dass über der gesetzlichen Vorgabe hinaus, besonders qualifiziertes Personal gefordert wird, nur um alles strenger auszulegen als es erforderlich ist, dann fehlt mir tatsächlich der gesunde Menschenverstand, bei den Verbänden und Vereinen. Ein Wesenszug, den man von den Mitgliedern aber erwartet.

    Wenn ich sehe, dass Vereinsvorstände die Vereinsinternen Regeln für Bedürfnisanträge nicht nur schärfer als das WaffG auslegen, sondern schärfer als der Verband das WaffG auslegt, dann fehlt es in meinen Augen an Loyalität gegenüber den Mitgliedern. denn die Vereinsvorstände sind es meist, die volle Schränke haben, das ihren Mitgliedern aber nicht gönnen.

    Wenn der eigene Verein oder Verband die eigenen Mitglieder bevormundet, nimmt er einem den Spaß und die Lust im Verein weiterzumachen und im Verband die Wettkämpfe mitzuschießen oder sich für Aufsichtsdienste anzubieten.

    Ja, es ist ein Geben und ein Nehmen, aber eben nicht nur in eine Richtung, sondern in beide.

  • Ich glaube Du interpretierst etwas in die Beiträge hinein, was so gar nicht steht.

    Ich glaube, dass du das auch gerade machst.

    Tokei-Ihto verwies in diesem Posting allein darauf, dass Fehler bzw. "Vorfälle" sehr schnell zu Überreaktionen der Behörden führen können. Wir erleben ja gerade, dass die Zügel auch in Bezug auf die regelmäßigen Standabnahmen immer straffer gezogen werden. Was vor 5 Jahren noch ganz normal war (und dem gesunden Menschenverstand entsprach), widerspricht heute irgendeiner Regel. Das Waffenrecht und auch das Reglement für Schießstände ist inzwischen zu einem Gebüsch ausgewachsen, das kaum jemand mehr komplett durchdringen kann. Ein Schelm, der Arges dabei denkt.

    Ich bin selber "Schießleiter", "Standaufsicht", und "Range Officer" in unterschiedlichen Disziplinen und leiste mehr als genug Schießleiter- und RO-Dienste im Wettkampf wie auch im Training und ich bin immer vorne mit dabei, wenn einer der anderen SL ausfällt,

    Ich mache das, weil ich weiß, dass es ohne die Schießleiter, RO´s und Aufsichten keinen Wettkampf und kein Training gibt.

    Das ist sehr wichtig! Und von Deiner Sorte brauchen wir viel, viel mehr!

    (Aber dann bist du auch der, der die Unterschriften und Stempel gibt und auch verantworten kann, was er darf, genau wie ich auch)

    denn die Vereinsvorstände sind es meist, die volle Schränke haben, das ihren Mitgliedern aber nicht gönnen.

    Dann gibt es genau drei Möglichkeiten: a) love it, b) change it oder c) leave it. Ich habe mich für b entschieden.

    In "meinem Verein" kannst du auch die Befürwortung für einen Nachtisch-Igel in Fuffzich-Äggtschen-Eggbress oder einen Kaschi-Clown in 12/76 bekommen (ziemlich geil!), wenn du willst. Muss ich nicht gut finden. Muss der/die/das Mitglied gut finden und wollen und sich auch leisten können.

    Jeden Tag ´ne grüne Tat: Verbieten, was ein andrer mag!

    "Das Scheibenbild zeigt zum Schützen." (DSB Sportordnung 0.4.1.1)