Ich hab mal wieder eine Unklarheit bzgl. der Sportordnung.
Bei den Regeln für Gewehr Allgemein 1.4.6 Schaftkappe und Haken, steht als Hinweis: das Maß 25mm gilt nicht für Zimmerstutzen, KK-Gewehr und Auflage
Gemeint ist das Ende der Biegung im oberen Teil der Schaftkappe. Also praktisch, wie weit die Kappe auf der Schulter aufliegt.
Das würde ja bedeuten, ich könnte den oberen Bogen übertrieben gesagt, 10cm lang machen und das Gewehr auf der Schulter ablegen.... Was natürlich absurd ist.
Wenn ich mir die Zeichnung und Bemaßung des KK-Gewehrs in Teil 1 anschaue (Seite 12), dann ist dort dieses Maß mit 25mm angegeben – aber ohne den Hinweis, dass es für Zimmerstutzen, KK-Gewehr und Auflage nicht gilt.
Im Auflageteil habe ich nichts dazu gefunden.
Kann mir jemand was dazu sagen? Bin mal wieder verwirrt