Seitenblenden am Visor angeklettet ...

  • Ein Sportskamerad hat an seinen Visor (so eine Schirmmütze aus Neopren) an den Außenkanten Klettband drangeklebt und dann Seitenblenden drangeklettet, und zwar so, dass die, an der Innenseite gemessen, auch nur 40 mm hoch sind. Als Material hat er schweres schwarzes Leder verwendet, so dass die auch annähernd senkrecht nach unten hängen. Es zieht den Visor auch 'nen Zentimeter nach unten. Den Visor hat er hier auch bei der KM benutzt.
    Nach Rückfrage bei einem Kampfrichter - und der hat sich auch rückversichert bei seinen Kollegen - will er diesen "getunten" Visor bei der Bezirksmeisterschaften nicht zulassen. Die Mütze wurde bei der DM Auflage 2021 allerdings zugelassen.
    Der SpO 2021 wurde der Regel "0.5.3.2 Blenden" übrigens diese Sätze hinzugefügt. Ist der letzte Satz dann für die Nichtzulassung anwendbar?
    "Schirmmützen dürfen nicht ausgeschnitten sein. Der Schirm darf die Visierung nicht berühren. Schirmmützen dürfen nicht als Seitenblende verwendet werden."

  • Schirmmützen dürfen nicht als Seitenblende verwendet werden

    Mein inneres Bild bei diesem Satz war immer das Drehen der Mütze/Schirms als Ganzes. Im Umkehrschluß würde der "getunte Visor" an einer Mütze ohne Schirm zulässig sein?

    Der Gerhardt wollte wahrscheinlich sagen: Der Schirm einer Schirmmützen darf nicht als Seitenblende verwendet werden. Aber wer weiß das schon. .

    Also einfach Anfragen. Antwortet gerade recht schnell und sorgt für Klarheit.