Verständnisproblem Sportordnung Zielmittel

  • Hallo zusammen,

    ich experimentiere momentan mit längerer Visierlinie und da in der SpO unter 9.7.3 steht,

    "Abweichend zur Gewehrregel darf der Korntunnel die Mündung um max. 50mm überragen", würde ich diese 50 mm gerne ausnutzen.

    Was mich irritiert ist der nachfolgende Satz: "Visierschienen oder ähnliche Vorrichtungen sind nicht gestattet."

    Bezieht sich dieser Satz auf den Korntunnel? Was ist mit "Visierschiene" gemeint?

    Wie soll der Korntunnel die Laufmündung um 50mm überragen können, wenn er nicht auf einer Schiene sitzt...? Er kann ja nicht schweben.

    :/

  • Der Korntunnel kann ja länger sein als die Schiene, auf die er montiert ist. Dies erreichst du z.B. dadurch, indem du ein verstellbares Ringkorn, eine Wasserwaage und eine aufsteckbare Gegenlichtblende montierst (die gab es früher von Anschütz)

  • Der Korntunnel kann ja länger sein als die Schiene, auf die er montiert ist.

    Hmmm, ja.... kann man machen. Aber das Ringkorn müsste ja schon ganz vorne sein - vor der Gegenlichtblende :D - sonst habe ich ja keine Visierlinienverlängerung.

    Mittlerweile hat sich das Problem aber gelöst. Ich habe einfach die Laufverlängerung (wenn sich das so nennt. ,,,,das was ich rot markiert habe) etwas nach vorne geschoben. Viel konnte ich eh nicht mehr rausholen, weil ich die Gesamtlänge des Systems mit 850mm nicht überschreiten kann.

    Aber um ehrlich zu sein, ist das alles in sich nicht stimmig, nach meiner Meinung. Denn auch die Laufverlängerung überragt ja die Mündung des eigentlichen Laufs. Aber, wir erinnern uns: "Visierschienen oder ähnliche Vorrichtungen sind nicht gestattet." Dadurch dürften die ganzen Laufverlängerungen gar nicht benutzt werden, denn der eigentliche Sinn derselben ist ja gerade das Korn weiter nach vorne zu bringen – zumindest ist mir kein anderer bekannt, der eigentliche Lauf hört ja früher auf.

    Gruß

    Rainer

  • Und was spricht dagegen?

    Optisch gesehen (gutes Wortspiel), spricht überhaupt nichts dagegen. Die Gegenlichtblende ist dann zwar keine Gegenlichtblende mehr, aber das ist egal.

    Das ganze Konstrukt ist so ein wenig "von hinten durch die Brust ins Auge" – etwas abstrus.

    Aber nun habe ich es ja duch das Verschieben der Laufverlängerung gelöst. Das war die einfachste Lösung und es musste auch nichts gekauft werden.

    Aber ob meine Lösung zulässig ist...?

    Oder, wie schon angesprochen, ob die Laufverlängerungen insgesamt zulässig sind, wenn man die SpO 9.7.3 liest....?

    Gruß

    Rainer

  • DSB Spo Teil 9, Seite 10 zweite Abbildung gibt noch mal 200 mm ab Systemende bis Ende Iris.

    Damit ergeben sich nach meinem Wissen als gesamte Visierlänge 1050mm.

    Die auf dem Laufmantel sitzende Aufnahme des Korntunnels auch Tube genannt ist bei nahezu allen Matchgewehren verbaut, der eigentliche Lauf ist nur ca. 36cm lang ab Sysemkasten ( Beispielhaft meine FWB 700 Alu).

    Viele Grüsse

    Axel

  • Danke für den Link!

    Heinz Reinkemeier kannte ich, aber dieses Poster noch nicht. Sehr schön! :)

    Ich glaube, man kann sich auf keinen Hersteller oder Händler verlassen. Zu Heinz Reinkemeier habe ich eigentlich großes Vertrauen, der kriecht in jede Kleinigkeit rein.

    Centra und Mec arbeiten ja zusammen – und das habe ich bei Centra gefunden: Korntunnel Vorverlagerung

    Meines Erachtens nicht zulässig – eine Schiene, die das Korn nach vorne verlagert.

    Also so richtig schlüssig ist das alles nicht.

    Wir haben einen Kampfrichter im Verein, der auch LM und DM beaufsichtigt, den werde ich mal etwas quälen mit der Materie. Bin gespannt, was da rauskommt. :saint:

  • Denke Mec wird da nichts falsches publizieren.

    Heinzlive

    Ganz klares Jein!

    Da muss man aufpassen ob es den DSB oder die ISSF betrifft. Ebenso ist meiner Meinung nach die ISSF Regel 7.4.2.1 im Poster falsch dargestellt.

    Nicht alle seine Fähigkeiten und Kräfte soll man sogleich und bei jeder Gelegenheit anwenden. - Baltasar Gracián

  • Nun fragt sich: Was ist beim DSB als Mündung definiert? Das Ende des Laufs oder das Ende der Tube?

    Hallo

    in der Sportordnung wird von sichtbarer Mündung geschrieben Laufende sieht man nicht

    bisher wurde bei mir auf allen Meisterschaften die 850mm Anfang System bis Ende Tube gemessen

    Allerdings schaut mein Korntunnel nicht über die Tube was mit den 50mm gemeint ist weis ich auch nicht ist ja nur bei Auflage

    Gruß Jürgen

  • Hallo,
    in Punkt "9.7.3 Zielmittel" steht ja das der Korntunnel 50mm über die sichtbare Mündungragen darf, in der Tabelle steht aber dann "nicht über die sichtbare Mündung", aber dafür darf der Korntunnel max. 80mm lang sein.
    Schon seltsam das da in der Sportordnung zwei verschiedene Aussagen getroffen werden!

    Das mit der Rückverlagerung des Diopter um max.200mm habe ich in meiner SpO nicht gefunden, ist wohl zu alt?

  • das bezieht sich auf die Laufbeschwerung

    nicht so ganz, denn in der Spaltenüberschrift steht:
    Laufbeschwerung
    Schafbeschwerung
    Lauf- Visierlänge + Höhe
    Munition
    Prüfkasten/Tol. 0-1mm

    unter "Lauf- Visierlänge + Höhe" verstehe ich aber schon das sich die in dem Feld darunter genannte "sichtbare Mündung" darauf bezieht, oder?
    die Höhe von max. 60mm bezieht sich ja auch darauf.

  • Die Tabelle liest sich folgendermaßen (am Beispiel 1.11):

    Laufbeschwerung: nicht über sichtbare Mündung

    Schaftbeschwerung: max. 60 mm unter Laufachse

    Lauf-Visierlänge + Höhe: hierzu sind keine Angaben gemacht, da diese Maße bei Pistole eine Rolle spielen

    Munition: 4,5 mm

    Prüfkasten: keine Angaben, da bei Gewehr nicht relevant