Schießkleidung bei Gewehr

  • Hallo liebes Forum,

    ich hab da mal eine Frage. Ich war am Wochenende bei uns im Kreis zu einer Schießveranstaltung. Dort wurde die Disziplin KK-Auflage geschossen.

    Einige Schützen haben Schießkleidung getragen. Aus dem Zuschauerraum kam Bemerkungen wie:

    „Die Schießkleidung die sie trüge sei nicht Regelkonform, da diese nur in Wettkämpfen wie LG-Freistehend oder Liegendwettkampf getragen würde, somit in den Auflagedisziplinen

    eine Regelwidrigkeit darstelle“,

    Die Sportordnung kann es nicht sein, die verweist im Teil 9.7.4 auf die entsprechenden Fachteile, in unserem Fall wäre das der Teil 1- Gewehr, dort heißt es unter; 1.2.2; 1.2.3;

    1.2.4; 1.2.5; 1.2.6, das Hose, Jacke, Schuhe etc. erlaubt sind. In der Ausschreibung des Wettkampfes war die Schießkleidung auch nicht untersagt.

    Was sagt ihr dazu?

    Schönen Abend euch noch.

    Gruß Matthias

  • Was Sportordnung und Schießbekleidung angeht, habe ich auch so meine Erfahrung gemacht:

    Ich hatte vor zwei Jahren mal beim DSB versucht, Klarheit über eine Regel in der Sportordnung zu erhalten, die sich auf die Schießhose bezieht. Dort heißt es auf Seite 110 unter Punkt 7, dass man die Schießhose mit normalen Sportschuhen bei geschlossenem Reißverschluss an oder ausziehen können muss.

    Also bei meiner erst drei Jahre alten Sauer-Schießhose schaffe ich das nicht mal mit Balletschuhen.

    Ich dachte, dass die Regel möglicherweise nicht mehr aktuell sei, da ich mir schwer vorstellen konnte, dass Sauer keine regelkonformen Schießhosen schneidert. Aber die Antwort vom DSB war ernüchternd: Die Regel wäre auf jeden Fall aktuell. Es obliegt ausschließlich dem Verantstalter, das zu prüfen.

    Auf der DM in München vor zwei Jahren wurde meine offensichtlich zu enge Schießhose nicht beanstandet.

    Sauer hatte ich übrigens auch drauf angesprochen. Die hatten mir erst garnicht geglaubt, dass es diese Regel überhaupt noch gibt. Die gaben sich ganz irritiert, als ich es konkret aufzeigen konnte.

    Es hängt wohl tatsächlich ausschließlich vom Veranstalter ab...

    Grüße Jörg

  • Ich kanns ja mal probieren mit Schuhgröße 47 :D

  • Unabhängig vom Auflageschiessen ist doch das Problem, Regelwerke zu verfassen die nicht eindeutig in SI-Einheiten bewertest sind…..wie zum Beispiel das mit den Schuhen….je größer die Füße umso??? Oder wie? Oder die Steifigkeit, die ja von Luftfeuchtigkeit, Umgebungstemperaturen uvm. abhängig ist….

    Eindeutigkeit wäre also gefordert!

    diskutiere nicht mit Ignoranten.....sie ziehen dich auf ihr Niveau herunter und schlagen dich dann mit ihrer Erfahrung!