Hallo liebes Forum,
ich hab da mal eine Frage. Ich war am Wochenende bei uns im Kreis zu einer Schießveranstaltung. Dort wurde die Disziplin KK-Auflage geschossen.
Einige Schützen haben Schießkleidung getragen. Aus dem Zuschauerraum kam Bemerkungen wie:
„Die Schießkleidung die sie trüge sei nicht Regelkonform, da diese nur in Wettkämpfen wie LG-Freistehend oder Liegendwettkampf getragen würde, somit in den Auflagedisziplinen
eine Regelwidrigkeit darstelle“,
Die Sportordnung kann es nicht sein, die verweist im Teil 9.7.4 auf die entsprechenden Fachteile, in unserem Fall wäre das der Teil 1- Gewehr, dort heißt es unter; 1.2.2; 1.2.3;
1.2.4; 1.2.5; 1.2.6, das Hose, Jacke, Schuhe etc. erlaubt sind. In der Ausschreibung des Wettkampfes war die Schießkleidung auch nicht untersagt.
Was sagt ihr dazu?
Schönen Abend euch noch.
Gruß Matthias