Gültigkeit der ausbildungen bei anderen Verbänden

  • Hallo Ich Habe beim OSB (Oberpfältzer Schützenbund ) Meine Ausbildungen Gemacht Jubali Schießwart -Schießleiter WBK ja sowieso und dann Trainer C +C Leistungssport

    Jetzt wurde mir gesagt Das meine Ausbildungen, Lizenzen Zb beim Bayrischen Schützen Bund Nicht Gültig Sind ?? und auch nicht bei der Sportförderung Angerechnet werden Können ??

    Ich dachte Immer Ich würde nach den Regeln Des DOSB ausgebildet Oder Zumindest des DSB ?

    Was ich sicher weis ist das Die Aufsichten beim Schützen Zb beim BDS oder beim Reservisten Verband Jeweils nicht Anerkannt werden Aber Gerade Die Ausbildung Zum Trainer dachte ich Wäre genormt ?? den der Trainer C Leistung ist ja Voraussetzung für den Trainer B den man ja nur in Wiesbaden machen kann ??

  • Dass die außerbayerischen Lizenzinhaber mit der Anerkennung ihre Probleme haben können ist nichts neues das liegt angeblich daran das der BSSB nicht dem LSB angehört und daher die Ausbildungen nicht gegenseitig anerkannt werden können oder dürfen.

    Genaues kann Dir hier wohl nur dein Verband sagen.

  • Jetzt wurde mir gesagt Das meine Ausbildungen, Lizenzen Zb beim Bayrischen Schützen Bund Nicht Gültig Sind ?? und auch nicht bei der Sportförderung Angerechnet werden Können ?? Jubali ist nicht Förderfähig

    Meine (Jugendleiter und Trainer C Leistung) werden angerechnet, ist kein Problem.

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  • Meine (Jugendleiter und Trainer C Leistung) werden angerechnet, ist kein Problem.

    Ist das dann eine opf. Lizenz bei den Bayern oder umgekehrt?

    Wird ein Honorar oder Aufwandsentschädigung gezahlt?

  • Ist das dann eine opf. Lizenz bei den Bayern oder umgekehrt?

    Wird ein Honorar oder Aufwandsentschädigung gezahlt?

    Was oder wie da gezahlt wird ist völlig belanglos.

    das liegt angeblich daran das der BSSB nicht dem LSB angehört und daher die Ausbildungen nicht gegenseitig anerkannt werden können oder dürfen

    Zumindest die Trainerlizenzen sind, wie Lanfear schon sagte DOSB-Lizenzen, die auf DSB-Ebene vergeben werden (so zumindest mein Wissensstand). Darauf deuten auch die Informationen auf hier https://www.bssb.de/aus-und-weiterbildung.html hin. Wenn der BSSB da irgendwie Terz macht, würde ich den DSB einschalten, "mir san mir" hin oder her. Ansonsten sogar den DOSB.

    Bei den darunter liegenden Lizenzen, insbesondere SK, vA und SpL hab ich allerdings auch schon mal von Anerkennungsproblemen gehört, wenn man dann in einem anderen LV eine Trainerausbildung machen will. Aber auch da gibt es die DSB-Aussage, das diese untereinander anerkannt werden. Schließlich sollten sie, wenn sie im Namen des DSB als anerkannter Schießsportverband durchgeführt werden, nach dessen einheitlichen Rahmenrichtlinien durchgeführt werden/worden sein.

    Jetzt wurde mir gesagt Das meine Ausbildungen, Lizenzen Zb beim Bayrischen Schützen Bund Nicht Gültig Sind ?? und auch nicht bei der Sportförderung Angerechnet werden Können ??

    Um welche Förderung vom wem geht es da ? Eine BSSB-interne oder eine vom Sportbund. Wenn letzteres, sollte die DOSB-Lizenz ausreichen, egal aus welchem LV.

    Insofern nicht abspeisen lassen sondern auf den Busch klopfen.

  • Was oder wie da gezahlt wird ist völlig belanglos.

    Sven , Du siehst hier bestimmen grundsätzlich andere User ob eine Frage einer Antwort wert ist.

    Zumindest die Trainerlizenzen sind, wie Lanfear schon sagte DOSB-Lizenzen, die auf DSB-Ebene vergeben werden (so zumindest mein Wissensstand)............

    Alles richtig und trotzdem gibt es da einige Feinheiten die andere Bundesländer nicht kennen.

    z.B.

    Um welche Förderung vom wem geht es da ? Eine BSSB-interne oder eine vom Sportbund. Wenn letzteres, sollte die DOSB-Lizenz ausreichen, egal aus welchem LV.

    weil die Verbände nicht Mitglied im Landessportbund sind gibt es von dort auch keine Förderung. Für die Schützen gibt es da einen eigenen Topf.

  • Sven , Du siehst hier bestimmen grundsätzlich andere User ob eine Frage einer Antwort wert ist.

    Alles richtig und trotzdem gibt es da einige Feinheiten die andere Bundesländer nicht kennen.

    Du hast Recht, das war so zu pauschal. Mir ging es eher um die grundsätzliche Ablehung der Förderung für den Verein. Ich kann mir nicht vorstellen, dass man sich da in Bayern komplett eigene Regeln basteln kann.

    Übrigens ist es hier in NRW tatsächlich nicht von Belang, ob man Honorartrainer ist oder über Aufwandsentschädigungen "entlohnt" wird. Sind halt ggf. nur unterschiedliche Töpfe.

  • @Karl

    Hab übrigens gerade mal beim BLSV nachgeschaut. Man kann sich da auch als Verein selbst anmelden, wenn der Sportfachverband nicht über seine Gesamtheit Mitglied ist (ist übrigens in NRW auch so). Und wenn man denn dann Mitglied im BLSV Mitglied ist, kann man über die Förderung der Übungsarbeit auch mit JEGLICHER entsprechender DOSB-Lizenz eine Förderung erhalten. (Siehe hier: Infoblatt_Anerkannte_Lizenzen_2021_StMI_Bayern.

    Insofern auch in Bayern nix anderes als in NRW. Nur bei uns muss man Mitglied des LSB sein, wenn man dem LV beitritt, aber auf eigene (Vereins-) Kosten.

  • Übrigens ist es hier in NRW tatsächlich nicht von Belang, ob man Honorartrainer ist oder über Aufwandsentschädigungen "entlohnt" wird. Sind halt ggf. nur unterschiedliche Töpfe.

    Ein nicht entlohnter braucht in Bayern keinen Topf (gemeint sind Fördermittel)

    Hier sind wie vermutlich manch anderem BL die Mittel gedeckelt, ein Verein darf nur für eine bestimmte Anzahl von ÜL/Trainern nur pro Person eine begrenzte Stundenzahl geltend machen. Da kann schon mancher Trainer an sein Limit kommen und dann nicht mehr problemlos von einem anderen Verein gefördert beschäftigt werden. Das kann auch jemand sein der noch nie einen Euro bekommen hat aber jedes Jahr seine Spendenbescheinigung beim Finanzamt eingereicht hat. Kleinigkeiten die für eine zielführende Antwort wichtig sein können.

    Es soll auch vorkommen das Vereine von Mitgliedern denen sie die Lehrgänge zahlen fordern dass sie eine gewisse Zeit erstmal für den Verein arbeiten.

    Hab übrigens gerade mal beim BLSV nachgeschaut. Man kann sich da auch als Verein selbst anmelden, wenn der Sportfachverband nicht über seine Gesamtheit

    hab ich da jetzt falsch geschaut:

    Zitat von BLSV

    Der Sport des Antragstellers muss in mindestens 40 Sportvereinen des BLSV betrieben werden.

    Zitat

    Sportabteilungen oder Untergliederungen im Sinne des § 8 der Satzung haben zusätzlich eine Zustimmung ihres Vereins beziehungsweise der ihnen übergeordneten Organisation einzureichen.dass da der BSSB mitmacht ist auch nicht vorstellbar, wenn ein einzelner Verein wirklich aufgenommen werden könnte.

    spielt aber auch keine Rolle, denn den Zugang zu Fördermitteln haben die Schützen in gleichem Umfang wie die Sportvereine.

    Die Frage wäre dann noch ob die Schützen Sportler im Sinne der Satzung sind, nachdem der Unterschied Sportler - Schütze ja bisher stolz gepflegt wurde.

    Eine zusätzliche Verbandsmitgliedschaft bringt keine wirklichen Vorteile kostet aber dann für jedes Mitglied mehr Beitrag und da geht es nicht um 1 - 2 Euro die im Norden ja nicht durchsetzbar waren.


    Jetzt wurde mir gesagt Das meine Ausbildungen, Lizenzen Zb beim Bayrischen Schützen Bund Nicht Gültig Sind ?? und auch nicht bei der Sportförderung Angerechnet werden Können ??

    Warten wir doch mal ab was von denen die bei den beteiligten Verbänden was zu sagen haben gesagt wird.

  • Ist das dann eine opf. Lizenz bei den Bayern oder umgekehrt?


    Wird ein Honorar oder Aufwandsentschädigung gezahlt?

    HI Karl,

    ist eine ganz normale Lizenz, nicht auf Oberpfalz eingeschränkt, bei mir im Kurs waren sogar 2 Schützen vom BSSB, die den Kurs mitgemacht haben.

    Honorar oder Aufwandsentschädigung bekomme ich nicht, der Verein zahlt mir sämtliche Kosten inkl. Anfahrt, dafür stelle ich mein Wissen gerne im Verein zur Verfügung. Ich habe das eigentlich nur gemacht, weil ich eine gute Ausbildung unseren Jugendlichen geben wollte und ich davor schon mal geliebäugelt hatte aus eigeninteresse einen Kurs zu machen. Leider gibt es immernoch zu wenige Freiwillige, die den Aufwand auf sich nehmen.

    Viele GRüße

    Thorsten

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  • bei mir im Kurs waren sogar 2 Schützen vom BSSB, die den Kurs mitgemacht haben.

    Sogar die Bayern entwickeln sich weiter, für manchen alten Kämpfer auch für heute noch nicht vorstellbar.

    Möglich dass Dein Auskunftgeber hier eben von einem Sachstand von 1980/1990 oder früher ausgegangen ist, leider gibt es in den Verbänden auf der unteren Ebene noch genügend Leute die dieses Wissen verbreiten und anwenden.

    Lass uns mal wissen was dein Verband bzw. der BSSB zu dem Problem sagen, schwer vorstellbar das eine gemeinsame Ausbildung nicht anerkannt wird.

  • Lass uns mal wissen was dein Verband bzw. der BSSB zu dem Problem sagen, schwer vorstellbar das eine gemeinsame Ausbildung nicht anerkannt wird.

    Meine Lizenzen werden bei der Sportförderung anerkannt. OSB und BSSB arbeiten immer häufiger zusammen, zuletzt in der Corona Krise bei den Hygienekonzepten.

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  • Zitat

    hab ich da jetzt falsch geschaut:



    Zitat von BLSV


     Der Sport des Antragstellers muss in mindestens 40 Sportvereinen des BLSV betrieben werden.

    Zitat

    Sportabteilungen oder Untergliederungen im Sinne des § 8 der
    Satzung haben zusätzlich eine Zustimmung ihres Vereins beziehungsweise der ihnen übergeordneten Organisation einzureichen.dass da der BSSB mitmacht ist auch nicht vorstellbar, wenn ein einzelner Verein wirklich aufgenommen werden könnte.

    Dein Zitat aus BLSV ist aus der Aufnahmeordnung § 4 für eigene Sportfachverbände. Ich meinte eine eigene Aufnahme des einzelnen Vereins, wenn es nicht über den LV geregelt wird. Das wäre § 3 der Ordnung. Da ist auch keine Zustimmung des BSSB notwendig. ;)

    Eine zusätzliche Verbandsmitgliedschaft bringt keine wirklichen Vorteile kostet aber dann für jedes Mitglied mehr Beitrag und da geht es nicht um 1 - 2 Euro die im Norden ja nicht durchsetzbar waren.

    Redest du von der Verbandsmitgliedschaft beim BLSV oder vom LV ?

    In NRW laufen über den LSB NRW die Sportversicherungen und ohne die würde der Sport mal noch teurer mit den notwendigen Individualversicherungen und ohne LV geht's wohl auch nicht von wegen anerkannter Schießsportverband und Ausbildungen/Befürwortungen. Insofern macht beides Sinn. Oder wie siehst du das ?

    3 Mal editiert, zuletzt von schmidtchen (9. Februar 2021 um 14:48)

  • Das wäre § 3 der Ordnung. Da ist auch keine Zustimmung des BSSB notwendig

    Wenn Schießen überhaupt eine Sportart nach deren Definition ist? (s. Link/Zitat unten) Was mich da mehr wundert ist dass anscheinend noch kein anderer Verband diesen Weg zu den unermesslichen Geldtöpfen,( nach Aussage in früheren Postings) gefunden hat.

    Redest du von der Verbandsmitgliedschaft beim BLSV oder vom LV ?

    Ich gehe davon aus dass ein Schützenverein Mitglied obligatorisch Mitglied im BSSB von dir als LV genannt ist und dann von einer Mitgliedschaft im BLSV keine Vorteil mehr hat. In Bayern übernimmt eben der BSSB auch die Aufgaben des LSV in anderen Bundesländern.

    In NRW laufen über den LSB NRW die Sportversicherungen und ohne die würde der Sport mal noch teurer mit den notwendigen Individualversicherungen und ohne LV geht's wohl auch nicht von wegen anerkannter Schießsportverband und Ausbildungen/Befürwortungen. Insofern macht beides Sinn. Oder wie siehst du das ?

    In Bayern laufen die Versicherungen dann über den BSSB.


    Zitat

    https://www.stmi.bayern.de/sug/sport/spor…ionen/index.php

    Die bayerische Vertretung im DOSB obliegt dem Bayerischen Landes-Sportverband (BLSV). Als Dachorganisation des Sports in Bayern vertritt er die Interessen der ihm angeschlossenen Sportverbände und -vereine. Analog zur Organisationsstruktur auf Bundesebene sind im BLSV 53 olympische und nicht-olympische Sportfachverbände organisiert.

    Dem BLSV sind über 12.000 Sportvereine als Mitglieder angeschlossen. Sie sind die Basis und die Voraussetzung dafür, den bayerischen Bürgern ein vielseitiges Sportangebot flächendeckend und wohnortnah anbieten zu können.

    Neben dem BLSV fungiert der Bayerische Sportschützenbund (BSSB) als zweiter Sportdachverband in Bayern. In ihm sind rund 4.700 Schützenvereine organisiert.

    Die Bayern unterscheiden nun mal zwischen Sportlern und Schützen das mag überflüssig, manchmal verwirrend sein iss aber so.

  • ...

    Jetzt wurde mir gesagt Das meine Ausbildungen, Lizenzen Zb beim Bayrischen Schützen Bund Nicht Gültig Sind ?? und auch nicht bei der Sportförderung Angerechnet werden Können ??

    ....

    Meine erste Frage hierbei wäre, wer hatte denn das gesagt? Am Stammtisch wird viel geschwätzt.

    Mit freundlichstem Schützengruß
    Johann

  • Die Bayern unterscheiden nun mal zwischen Sportlern und Schützen das mag überflüssig, manchmal verwirrend sein iss aber so.

    Das ist tatsächlich ungewöhnlich aber wenn du genau liest, dann steht da "... als zweiter Sportdachverband in Bayern...". Insofern haben wir dann neben den Sportlern halt noch "sporttreibende Schützen" (auch wenn die nicht alle aktiven Sport betreiben). Insofern würde ich deine Infragestellung der Position der Schützen an dieser Stelle klar mit "Ja, Schützen sind in Bayern auch Sportler" beantworten und daher sollte auch einem freiwilligen Anschluss an den BLSV nichts im Wege stehen.

    Ob das bei der von dir aufgezeigten besonderen Struktur Sinn macht, muss jeder Verein selbst entscheiden. Möglicherweise tatsächlich nicht.

  • du genau liest, dann steht da "... als zweiter Sportdachverband in Bayern..."

    Richtig ist sogar vier Verbände, das konnte ich nicht mehr ändern.

    Dachorganisationen des Sports in Bayern - Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration

    Insofern haben wir dann neben den Sportlern halt noch "sporttreibende Schützen" (auch wenn die nicht alle aktiven Sport betreiben). Insofern würde ich deine Infragestellung der Position der Schützen an dieser Stelle klar mit "Ja, Schützen sind in Bayern auch Sportler"

    Selbstverständlich haben wir sporttreibende Sportler, sie werden hier eben nur genauer als Schützen bezeichnet.


    daher sollte auch einem freiwilligen Anschluss an den BLSV nichts im Wege stehen.

    Zitat von Satzung BLSV

    § 9 Mitgliedschaft von Sportfachverbänden

    (1) In Bayern bestehende gemeinnützige Sportverbände können als Sportfachverband ordentliches Mitglied im BLSV werden.

    (2) In Bayern bestehende nichtgemeinnützige Sportverbände können als Sportfachverband außerordentliches Mitglied im BLSV werden, sofern sie die Aufgaben und Zwecke des BLSV unterstützen. Der Verband darf nichtgemeinnützige Sportverbände nicht mit Rat und Tat fördern.

    (3) Für jede Fachsportart wird nur ein Sportfachverband anerkannt.

    Da haben die Schützen/Schießsportler eben mit dem BSSB und OSB schon einen Fach- und Dachverband.

  • @Karl

    Ich habe von VEREINEN und nicht VERBÄNDEN geredet. Aber lassen wir es gut sein . Ist an der Stelle vermutlich nicht zielführend, weil Sportartspezifische Fördergelder vermutlich an den Fachverband Sportschießen (BSSB) gehen und somit über den BLSV nicht abrufbar sind. Einzig bei den ÜL-Zuschüssen wäre ich mir nicht sicher.

    Aber zujnächst würde ich an des Antragstellers Stelle tatsächlich mal, wie von Johann vorgeschlagen, verifizieren, wie valide die Aussage, die er bekommen hat, tatsächlich ist. Waldmeister1311 wusste ja auch anderes zu berichten.