Vereinsinterne Organisation der Schieß- und Standaufsicht

  • Eine wunderschöne gute Nacht,

    wie wird bei euch im Verein die Standaufsicht organisiert/ festgelegt?

    Jeder Verein ist da anders:

    - Bezahlte Aufsichten

    - Ableistung festgelegter Arbeitsstuden

    - Koppelung Trainingspauschale und Aufsichtspflicht

    - ...

    Wie wird es in Nachbarvereinen gehandhabt?

    Welche Vor- und Nachteile haben die einzelnen Modelle?

    Vielen Danke im Voraus :)


    Waschbaer

  • Bezahlte Standaufsichten ?

    Bei uns ist jedes befähigte Mitglied dazu verplichtet Standaufsicht zu leisten. Der Aufsichtenplan wird am Jahresende für das kommende Jahr erstellt so daß jeder sich rechtzeitig darauf einstellen kann wann er dran ist. Im der Regel ist das 2x im Jahr.

    Wird der Termin versäumt wird beim ersten mal 20 Euro, beim zweiten mal 50 Euro "Erinnerungsgebühr" fällig.

    Eine Trainingspauschaule haben wir zwar im Prinzip, diese kann jedoch mit einer Jahrespauschale einmalig abgegolten werden.

    Abzuleistende Arbeiststunden (15/Jahr) werden nicht auf die Standaufsicht angerechnet. Jede nicht abgeleistete Arbeitsstunde wird ersatzweise mit 7,50 Euro berechnet.

    Einmal editiert, zuletzt von Königstiger (10. Januar 2021 um 09:02)

  • Wer zuerst kommt, der schießt zuerst!

    Wenn dann weitere Schützen dazu kommen, muss man sich intern einigen und abwechseln, funktioniert seit Jahren recht gut.

  • Dto. Allein am Stand schießt Du und bist verantwortlich. Sobald mehrere Schützen am Stand sind, macht einer Aufsicht, und wir wechseln uns damit ab. Formlos und tadellos - bisher keine Regeln vorhanden oder erforderlich.

    Keep calm

    and don‘t feed

    the Troll

  • So läuft es beim Verein in Niedersachsen.

    Im RSB schieße ich Luftgewehr und Luftpistole.

    Da sind es immer ehrenamtliche aus dem Verein.

    In Radevormwald macht es der Schießmeister persönlich.

    Linksschütze
    P8X
    GSP Atlanta
    FWB 800 Wood Basic
    Anschütz 8002
    Anschütz1903

  • Alle die befähigt sind , laut Ausbildung werden zur Standaufsicht berufen . Der Sportleiter gibt die Termine aus wer dran ist, hat bisher gut geklappt . Arbeitsdienst machen wir mit unseren Gastgebenden Verein , wenn er uns anfordert.

  • Bei uns liegt ein Saisonplan mit den jeweilig Terminen aus, in den jeder (mit Prüfung zur Standaufsicht) seinen Namen eintragen kann. Wo und wann und wie oft ist egal.

    Pro Termin wird im Sommer je eine Aufsicht für LW und KW benötigt.

    Im Winter für Luft nur eine.

    Sollte sich für einen Schießtag freiwillig keine Aufsicht finden, fällt der Schießtag ersatzlos aus.

    "The pure and simple truth is rarely pure and never simple"

  • Wir machen das abwechselnd. Somit kann auch die Standaufsicht am Aufsichtstag schießen. Eine Tafel zeigt an, wer gerade Aufsicht hat.

    Klappt bei uns eigentlich sehr gut, sind aber auch nicht so viele

    Never give up. With zero you still can reach 390.8)

  • Bei uns braucht jeder der Standaufsicht hat, einen Nachweis einer Schulung usw. Zumindest wenn externe Schützen anwesend sind.

    Mfg

    Josef

    _____________________________________

    FWB 800 Basic Auflage

  • Traningsabend in der Woche:

    • Ableistung festgelegter Arbeitsstunden
    • Plan wird für mehrere Monate vorab per Doodle erstellt
    • Tauschen, bei akuten Terminproblemen

    Dies ist sinnvoll, da wir teilweise Mitglieder ohne WBK dabei haben. Diese sollen sich darauf verlassen, dass Training ist.

    Am Wochenende, wie oben genannt:

    • Wer alleine ist, darf sich selbst beaufsichtigen
    • Ab der zweiten Person wechselseitige Aufsicht

    Gruss, Marcos

  • Danke für die vielen Antworten.

    Jetzt haben mehrere sinngemäß geschrieben... alle mit Standaufsichtslehrgang sind zur Aufsicht verpflichtet...

    betrifft es nur die aktiven Schützen oder auch die passiven?

    Bezahlte Standaufsichten ?

    Ich kenne einen Verein, der die Aufsichten bezahlt. In der Regel sind es ältere Herrschaften, die sich so ihre Rente aufstocken. Der Verein erweckt zwar den Eindruck einer kommerziellen Schießstätte ist aber offiziell ein e.V.

    Grüße

    Waschbaer

  • Alle mehr oder weniger Aktiven.

    Bezüglich den bezahlten Standaufsichten, wie wird das denn vom Verein finanziert?

    Wenn ich bedenke was dasfür meinen Verein bedeuten würde,... sagen wir mal in normalen Zeiten ca. 50 offizielle Schießtage im Jahr, mit 10, 25 und 50m Stand die jeweils mehrere Stunden in Betrieb sind.

    Das wären mehrere tausend Euro im Jahr, unmöglich zu finanzieren.

  • Bezahlte Standaufsichten ?

    Wird der Termin versäumt wird beim ersten mal 20 Euro, beim zweiten mal 50 Euro "Erinnerungsgebühr" fällig.

    Eine Trainingspauschaule haben wir zwar im Prinzip, diese kann jedoch mit einer Jahrespauschale einmalig abgegolten werden.

    Abzuleistende Arbeiststunden (15/Jahr) werden nicht auf die Standaufsicht angerechnet. Jede nicht abgeleistete Arbeitsstunde wird ersatzweise mit 7,50 Euro berechnet.

    Gebühren für nicht erfüllte Dienste (Aufsicht, Anmeldung usw) habe ich schon mal vorgeschlagen. Eine Welle der Entrüstung kam dann auf mich zu. Gut, dann hab ich vorgeschlagen, dass man selbst für einen Ersatz sorgen muss, wenn man am dem Tag keine Zeit hat. Das funktioniert nur bei einigen, dem Rest ist es egal. Und genau der "Rest" war es, der sich gegen die Gebühren zur Wehr gesetzt haben.

    Mfg

    Josef

    _____________________________________

    FWB 800 Basic Auflage

  • Das ist so eine Sache, wie bekomme ich die Drückeberger dazu nicht nur ihre Rechte in Anspruch zu nehmen sondern auch ihre Pflichten. Von wegen Strafgelder usw. kommt darauf an ist es in der Satzung geregelt, wenn nein geht das nicht. Hat man nachträglich auf einer Versammlung beschlossen so zu verfahren hat man was in der Hand. Eine Möglichkeit die man nach Abstimmung festlegen kann, ist wer bewusst seinen Verpflichtungen nicht nach kommt, hat auch keinen Anspruch selber zu trainieren. Wie lange nach einmaligen Vergehen muss festgelegt werden. Passiert es noch einmal, eine Abmahnung und beim dritten mal Rauswurf. Diesen Passus kann man auch in eine Satzung aufnehmen. Hat man das nicht, sollte man ihn als Anhang aufnehmen bis die nächste Satzungsänderung kommt.

  • Bezüglich den bezahlten Standaufsichten, wie wird das denn vom Verein finanziert?

    War selber einmal da, man kauft sich Chips und dann funktioniert es wie ein Münztelefon, halt Seilzuganlage statt Telefonhörer.

    Für die meisten Vereine ist allein der technische Aufwand dahinter total übertrieben und unverhältnismäßig, aber es gibt auch solche (Einzellfälle)...

    Das wären mehrere tausend Euro im Jahr, unmöglich zu finanzieren.

    Wie gesagt, man hat den Eindruck auf einer kommerziellen Schießanlage zu sein. Schicke dir eine PN, wenn ich kapiere wie es funktioniert :/


    Passive Mitglieder sind passiv, also auch zu nichts verpflichtet!

    Habe ich mir gedacht. Dann kommt auch die Frage auf wann ist jemand passiv und ab wann aktiv?

    Bei uns ist die Aufsichtspflicht an die Standpauschale gekoppelt.

    Der Passive zahlt halt seinen Jahresbeitrag und unterstützen so den Verein. Es bleibt für den Verein leider deutlich weniger als der Otto-normalo-passive denkt nachdem man den Landesverband, Sportbund etc. bezahlt hat

    Neuer Oberschützenmeister: Wann hat man die Beiträge das letzte mal angepasst?

    Schatzmeister sucht in den Unterlagen: Hmm... kein Datum aber Währung war noch DM 8|


    Das ist so eine Sache, wie bekomme ich die Drückeberger dazu nicht nur ihre Rechte in Anspruch zu nehmen sondern auch ihre Pflichten.

    :)

  • Alle die befähigt sind , laut Ausbildung werden zur Standaufsicht berufen

    Das ist auch bei uns so.

    Bei uns braucht jeder der Standaufsicht hat, einen Nachweis einer Schulung usw

    Latürnich! D.h. aber auch, dass nicht jedes volljährige und waffenbesitzende Mitglied zwingend die Berechtigung zur Schießstandaufsicht hat:

    "Wenn Mutti wüßte, was ich kann, müsste ich den ganzen Tag über arbeiten!" bzw. "Dummheit schafft Freizeit".

    wann er dran ist. Im der Regel ist das 2x im Jahr.

    Wird der Termin versäumt wird beim ersten mal 20 Euro, beim zweiten mal 50 Euro "Erinnerungsgebühr" fällig.

    Das klingt nicht übel. Leider in meinem Verein nur schwer durchsetzbar. Aber ich werde darüber nachdenken.

    Wir haben einige wenige, die sehr häufig diese Dienste verrichten (--> Pflichtstunden! Einige kommen da auf das Vielfache des Geforderten) , aber eben auch leider sehr viele, die sich sehr, sehr bitten lassen (die dann am Jahresende stöhnen, dass sie ja nie die Gelegenheit hatten, die Pflichtstunden zu leisten).

    Jeden Tag ´ne grüne Tat: Verbieten, was ein andrer mag!

    "Das Scheibenbild zeigt zum Schützen." (DSB Sportordnung 0.4.1.1)

  • Da wir kein großer Verein sind und dazu noch eingemietet bei einem befreundeten Verein ist das bei uns alles übersehbar. Was Standaufsicht anbelangt haben wir keine Probleme das läuft wunderbar. Was Arbeitsdienst anbelangt, was nicht oft vorkommt für uns bekommen wir auch gut hin., Wir haben aber auch einige Mitglieder im Pflegeberuf und Krankentransport, da ist es nicht immer ganz so einfach. Da übernehmen auch Mitglieder für diese Personen , wenn die Dienstlich verhindert sind. Dafür bringen die sich wieder auf eine andere Art wieder ein.

  • Kurz noch als Ergänzung,... wie schon erwähnt zählen bei uns die Standaufsicht sowie das jährliche Sommerfest und der Weihnachtsmarkt nicht zu den Arbeitsstunden.

    Die abzuleistenden Arbeitsstunden können ausschließlich bei den zur Erhaltung der Anlage 2x im Monat stattfindenden Arbeitseinsätzen abgearbeitet werden. Auch hier wird rechtzeitig zum neuen Jahr ein Plan erstellt wann diese geplant sind so daß sich jeder aussuchen kann wann er dies machen will.