Startberechtigt sind Schützinnen und Schützen, die einen Wettkampfpass zusammen mit einem amtlichen Lichtbildausweis vorlegen können. Aus dem Wettkampfpass muss ersichtlich sein, für welchen Verein gestartet wird.
Der Wettkampf wird angelehnt an die Regeln der Sportordnung neuesten Standes, einschließlich der durch den Gesamtvorstand des DSB beschlossenen Änderungen und Ergänzungen, durchgeführt.